P r e s s e s t i m m e n Enteigneter erhält sein Land zurück Endlich erzielt ein Opfer der kommunistischen Bodenreform einen Erfolg vor einem deutschen Gericht Joseph Miller-AichhoLz Ein Betroffener der sogenannten "Boden- und Industriereform" in der damaligen sowjetischen Besatzungszone hat es geschafft, erfolgreich beim Bundesverwaltungsgericht die Rückgabe seines Eigentums einzuklagen. Nach einer Pressemitteilung der Kanzlei von Raumer war nach Meinung der Richter selbst eine Aufsiedlung im Rahmen der "Bodenreform" kein Hindernis für die Rückgabe. Der Geschädigte erhält nun alle Flächen zurück, die im Zuge der "Boden- und Industriereform" 1945 bis 1949 konfisziert und teilweise mit "Neubauern" aufgesiedelt wurden. Im Zuge der sogenannten "schwarzen Enteignungen" unter der Regierung Kohl war das "Neusiedlerland" nach der Wiedervereinigung entschädigungslos eingezogen worden Für Rechtsanwalt Stefan von Raumer ist die Entscheidung "von grundsätzlicher Bedeutung, weil die BWG sich in einer Vielzahl von Fällen einer Rückgabe land- und forstwirtschaftlicher Flächen entgegengestellt hat, in denen es damals zu einer solchen Aufsiedlung gekommen war". Der Kläger war zuvor mit seiner Klage bei dem zuständigen Vermögensamt gescheitert, weil er als "normaler Bodenreform-Enteignungsfall" angesehen wurde. Eine neuerliche Überprüfung durch seinen Anwalt führte aber zu einer Rehabilitierung des Klägers in Moskau, da die Konfiskationen in diesem Falle durch ein sowjetisches Militärtribunal erfolgt waren. In all jenen Fällen, in denen die Opfer ohne Verfahren und Urteil enteignet, vertrieben oder ermordet wurden, besteht nach derzeitiger Rechtspraxis keine Chance auf Rückgabe. Erschienen in der Preußischen Allgemeinen Zeitung vom 25. Februar 2006 nach oben |