WiROZ

Schwarzbuch

Beiträge des Monats März 2008


Schwere Vorwürfe gegen Staatsanwälte

Die Ermittler sehen bei den Enteignungen keinen Vorsatz. Die Betroffenen wollen nun Beschwerde einlegen

Von Ralf Schönball - Tagesspiegel

Scharfe Kritik folgte auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Potsdam,keine strafrechtliche Ermittlungen in der Bodenreform-Affäre führen zu wollen. Die „Arbeitsgemeinschaft Recht und Eigentum“ wird Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft einlegen. Die Vertreter enteigneter Erben von Bodenreformflächen hatten die Anzeige erstattet, die zu den Vorermittlungen führte. Der frühere stellvertretende Vorsitzende Richter im Bundesgerichtshof, Wolfgang Neskovic sagte: Die

Entscheidung sei „juristisch nicht nachvollziehbar“. Diese Einschätzung teilen wegen des klaren Urteils des Bundesgerichtshofs viele Experten: Nach einem Protokoll der mündlichen Verhandlung am BGH, das dem Tagesspiegel vorliegt, hatte das oberste Zivilgericht Potsdams Vorgehen am Beispiel „einer vorsätzlichen, veruntreuenden Unterschlagung“ ausgeführt - einem strafrechtlichen Vorwurf also. Neskovic, der für die Linke im Bundestag sitzt, rät Betroffenen, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen oder ein „Klageerzwingungsverfahren“ vor dem Oberlandesgericht zu führen. „Strafrechtliche Ermittlungen wären hier zwingend erforderlich gewesen“, sagt er. Pflichtwidrigeres Verhalten als das hier vom BGH festgestellte „sittenwidrige“ Handeln des Landes gebe es nicht. Der Vorsatz der Beteiligten sei offensichtlich: Die Grundstücke sollten noch schnell in Landeseigentum gehen, ohne Anhörung der Eigentümer, da die Flächen nach Ablauf der Verjährungsfrist den Erben zustanden. Daher sei ein „objektiver Vermögensnachteil“ bei den enteigneten Erben entstanden. „Daran kann nach dem Urteil des BGH nicht ernsthaft gezweifelt werden“, so Neskovic. Den ermittelnden Staatsanwälten droht auch eine Anzeige wegen „Strafvereitelung im Amt“. Diese will Thorsten Purps „ernsthaft prüfen“. Der Rechtsanwalt, der die Anzeige erstattet hatte, sieht sich von den Ermittlern düpiert: Die Akteneinsicht, die man ihm am 5.März „in Kürze“ in Aussicht gestellt habe, sei dann herausgezögert worden bis nach der umstrittenen Entscheidung. „Höchst ungewöhnlich“ sei auch der Alleingang der Ermittler: „Diese kündigen normalerweise den Anzeigeerstattenden die Einstellung wenigstens an, um auch ein letztes Mal zu prüfen, ob sie nichts übersehen haben“, so Purps. Aus der elfseitigen Begründung der Staatsanwaltschaft umschiffen die Ermittler den Rechtsexperten zufolge den zentralen Vorwurf: Dass Potsdam als „gesetzlicher Vertreter“ der enteigneten Erben durch die Landnahme deren Nachteil vorsätzlich herbeiführte. Als „Rückschlag für den Rechtsstaat und Rückfall hinter das BGH-Urteil“, wertete Ulrich Mohr das Ende der Vorermittlungen. Er hatte das BGH-Urteil erstritten und sieht im Die „weisungsgebundenen Beamten von Justizministerin Beate Blechinger“ unterschätzten Kompetenz und Verantwortung der Gerichtsbarkeit.

Keine Ermittlungen wegen Untreue in Bodenreform-Affäre ( MOZ 11. 03.08)

Potsdam (dpa) In der Bodenreform-Affäre der brandenburgischen Landesregierung wird die zuständige Staatsanwaltschaft Potsdam nicht wegen Untreue ermitteln. Nach Durchsicht von Akten der Ministerien für Finanzen, Inneres und Justiz fehle dafür ein Anfangsverdacht, teilte ein Sprecher am Montag mit. Es gebe auch keinen Anhaltspunkt für eine Anstiftung zur Untreue durch Vorgesetzte in den Behörden. Die Regierung habe nach eigenem Verständnis in den Jahren 1999 und 2000 in Übereinstimmung mit geltendem Recht gehandelt. Dabei hatte sich das Land vor Ablauf einer Verjährungsfrist am 2. Oktober 2000 in rund 10 000 Fällen anstelle unbekannter Erben als Eigentümer von Bodenreformland in Grundbücher eintragen lassen.

Diese Praxis hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zu Jahresbeginn für "sittenwidrig und nichtig" erklärt. Bodenreformland bestand zumeist aus Flächen von Großgrundbesitzern, die nach dem Zweiten Weltkrieg in Ostdeutschland unter sogenannten Neubauern aufgeteilt wurden. Die BGH-Entscheidung löste eine heftige Debatte aus und gipfelte am 27. Februar in einer Regierungserklärung durch Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD), in der dieser das Verhalten der Landesregierung in der Vergangenheit zutiefst bedauerte. Um die Umstände aufzuklären, die zu den Enteignungen geführt hatten, setzte das Parlament einen Untersuchungsausschuss ein.

Einfach enteignet: Wie die Familie Ermisch ihr Grundstück verlor.../Der Tagesspiegel v. 11.03.2008

Wie die Familie Ermisch ihr Grundstück verlor - ohne ihr Wissen, ohne ihr Zutun. Bis heute ohne Erklärung.

Von Ralf Schönball 

Bodenreform-Affäre: Die drei wichtigsten Urteile / Der Tagesspiegel vom 10.03.2008

Die drei wichtigsten Urteile

Potsdam steht am Pranger. Die obersten Gerichte haben das Rechtsverständnis der Landesregierung demontiert. Doch wie erklärt sich der unüblich scharfe Ton, den die Richter bei der Verurteilung der Enteignung von Bodenreformflächen anschlagen?

ARE/BNE-Infoveranstaltung am 17. März in OT Schernsdorf in 15890 Gem. Siehdichum b. Müllrose

17.03.2008 - 16:00
17.03.2008 - 19:00

An die Mitglieder der ARE und des BNEund mit  der  - Initiative Gemeinsam für Brandenburg IGfB 

Vor dem Hintergrund der Brandenburger „Bodenreform- Affäre“, deren Vorgeschichte, den Folgen des BGH-Urteils vom 07.12.2007 und der nach- haltigen öffentlichen Aufmerksamkeit haben wir uns kurzfristig entschlossen, die Betroffenen und Interessierten wie auch die engagierte Öffentlichkeit über die aktuelle Lage und die  jüngste Entwicklung ins Bild zu setzen. Ausgangspunkte sind zum einen die -nun schliesslich doch – beschlossene Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Hintergründe und Zusammenhänge beim Verhalten der politisch Verantwortlichen der Nach-Wendezeit bis jetzt. Zum anderen geht es um die Darstellung der Fortführung der noch laufenden und neuen Verfahren der Betroffenen im Bereich der sogen. „schwarzen Enteignungen“ (u.a. auch bei der UN und in Straßburg!) und um die  verstärkte politische Wiederaufnahme der berechtigten Forderungen (u.a. Fortführung der Unterschriften-Aktion bei der Kanzlerin )

Bruchmanns Acker: Eine Familie fordert ein Stück Land zurück..../Berliner Zeitung vom 10.03.2008

Eine Familie fordert ein Stück Land zurück. Die brandenburgische Regierung hatte es ihr genommen. Doch das Recht ist auf Seiten der Bürger

Martin Klesmann

Bodenreform-Affäre: Sittenwidrig: "MV" ist nicht Brandenburg / Märkische Allgemeine Zeitung

POTSDAM - Im Umgang mit Bodenreformland verweist Brandenburgs Landesregierung gern auf eine vergleichbare Praxis in anderen Ländern – wie Mecklenburg-Vorpommern.

Bodenreform: Kritik an der Erklärung von Platzeck / MOZ

DÖLLEN - Die Vererbbarkeit von Bodenreformland und der staatliche Umgang damit standen im Mittelpunkt einer Veranstaltung der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) vergangenen Freitag in Döllen. Dazu Bundesvorsitzender Manfred Graf von Schwerin: „Bodenreformland war zu DDR-Zeiten vererbbar und ist es auch nach der Wende. Das hat der Bundesgerichtshof bestätigt.“ Die Aktionsgemeinschaft und der Bund der Neusiedlererben teilen deshalb Enttäuschung und Kritik, die Betroffene nach der Regierungserklärung von Ministerpräsident Platzeck äußern. „Die Aussagen Platzecks gehen an der tiefgreifenden Bedeutung des BGH-Urteils vom 7. Dezember 2007 vorbei“, sagte Graf von Schwerin. „Es geht um den Schutz der Neusiedlererben und um die Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze in Brandenburg. Wir wollen Schadensbegrenzung und eine Wende im sittenwidrigen Verhalten der Landesregierung.“ Sein Fazit: „Das Land Brandenburg hat sich als gesetzlicher Vertreter der Neusiedlererben nicht mit der Verjährungsfrist zum 2. Oktober 2000 zu befassen, sondern vielmehr die Interessen der Neusiedlererben zu schützen.“ Die brandenburgische Landesregierung hat nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes zur unrechtmäßigen Enteignung von Bodenreformland-Erben rund 1400 Anträge auf Eintragung in Grundbücher zurückgezogen. Es hatte vor dem 2. Oktober 2000 in rund 10 000 Fällen Bodenreformland bis dahin unbekannter Erben an sich selbst übertragen. Der BGH bezeichnete diese Enteignungen als sittenwidrig. In besagten 1400 Fällen waren die Grundbuch-Eintragungen noch nicht vollzogen worden. In den anderen Fällen sollen die Grundstücke zurückgegeben werden, wenn sich Erben melden. Bleiben die unbekannt, werden die Grundstücke treuhändlerisch verwaltet. Wurden Grundstücke bereits weiterveräußert, bekommen mögliche Erben den Kaufpreis erstattet. Das stellte die Rechtsanwältin Caterine Wildgans (Grimmen) in Döllen fest. Sie forderte die Betroffenen auf: „Stellen Sie unverzüglich einen schriftlichen Antrag und verlangen Sie die Wiedereinsetzung im Grundbuch. Verlangen Sie die Pachtauskehr mit Zinsen und bei Verkauf der Grundstücke die Verkaufsauskehr.“(Von Wolfram Hennies)   

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