WiROZ

Schwarzbuch

Verfahren


Antwort des Präsidenten des Europäischen Parlaments am 15. November 2007

In Anhängen können Sie die beide Antworten lesen.:

-von dem Präsidenten des EU-Parlamentes

-von dem Präsident  Barroso

 

 

PM-Untätigkeitsbeschwerde auch für Straßburger Gerichtshof?

Pressemitteilung vom 23.10.2007:

Autor(en): Dr. Jürgen Gehb

Untätigkeitsbeschwerde auch für Straßburger Gerichtshof? Überlange Verfahrensdauer beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Zur heute bekannt gewordenen überlangen Verfahrensdauer beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB: Wenn mehr als 2000 Gerichtsfälle seit über fünf Jahren nicht abschließend vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte behandelt wurden, wie die deutsche Richterin Renate Jaeger am EGMR heute bei der Eröffnung der 29. Richterwoche des Bundessozialgerichts erklärte, dann könnte man auf die Idee kommen, eine Untätigkeitsbeschwerde einzuführen. Gerade diese Untätigkeitsbeschwerde hat Richterin Renate Jaeger erst vor wenigen Tagen dem deutschen Gesetzgeber vorgeschlagen, damit dem rechtsuchenden Bürger ein Mittel gegen überlange Verfahrensdauer vor deutschen Gerichten in die Hand gegeben wird. Was für Deutschland recht ist, sollte Europa billig sein. CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Platz der Republik 1, 11011 Berlin fraktion@cducsu.de http://www.cducsu.de

Beurteilung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 28.2.2007 -Dr. Johannes Wasmuth

3 C 18.06 – durch Rechtsanwalt Dr. Johannes Wasmuth, München

Pr. Doehring : Stellungnahme zum "Schutz der kommunistischen Bodenreform durch die BRD-Gerichtsbarkeit"

Das Ergebnis des Urteils des EGMR, dass die Klage .......

Die Folge können Sie im Anhang lesen

Ersatzgrundstücke : Erstmals vergleicht sich Deutschland......FAZ / 25. Mai 2007

Bundesverwaltungsgericht : "... Rechtswidrige Weisungen aus dem Finanzministerium-.."
.....................
FAZ-Artikel : Ohne Ersatz

Erstmals vergleicht sich Deutschland in einem
DDR-Grundstücksverfahren / Von Reinhard Müller

Amtspflicht zu raschem Behördenhandeln

Behörde hat die Amtspflicht, Anträge mit der gebotenen Beschleunigung zu bearbeiten

Bürger stehen Schadensersatzansprüche gegen den Staat zu

Der Bundesgerichtshofs bejaht Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche wegen einer unzumutbaren Verzögerung beim Handeln einer Behörde.

Antwort des Präsidenten des Europäischen Parlaments

Im Anhang finden Sie den Brief von dem Präsidenten des Parlaments Josep Borrell Fontelles.

Eine kleine Hoffnung ?

Protest von Prof. Dr. iur. Pechstein ....und die Antwort ( die schöne Gerichtsbarkeit- die schöne EuGH-Justiz..)

Schon VOR DEM URTEIL hat Professor Dr. iur. Pechstein an den Luxemburg-Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften geschrieben, und zwar wegen eines sachlichen Irrtums des Generalanwalts Jacobs, der zu einer völlig falschen Urteilsfindung führen könnte.Im Anhang finden Sie diesen Brief.

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