Europäische Gerichte
Antwort von dem Ombudsman Pr. Diamandouros
Im Anhang finden Sie die Kopie der Replik des Ombudsmans des Europäischen Parlaments.
Die Unsicherheit ist deutlich...Wir verfolgen die Sache gezielt weiter .
ARE-Brief an the European Ombudsman Prof. Dr. Diamandouros vom 3. Juli 2006
The European Ombudsman
Prof. Dr. N. DIAMANDOUROS
1, Avenue du President Robert Schuman
F 67001 Strasbourg –Cedex
ARE-Pressemitteilung vom 1. Juni 2006
Fall Bars - Pressemitteilung von RA v. Raumer von 24. Oktober 2006
Soeben hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auf die Sitzung vom 16. Oktober 2006 im Fall BARS ./. Deutschland; Beschwerde- Nr. 2725/04 verkündet, dass die Beschwerde zurückgewiesen wurde.
Mit seiner Beschwerde hatte Herr BARS geltend gemacht, ihm stünden Ansprüche auf Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und Rückgabe des seinem Vater auf Grund politischer Verfolgung und Denunziation in der sowjetischen Besatzungszeit entzogenen Grundbesitzes zu, die Verweigerung solcher Ansprüche durch deutsche Gerichte verstoße nicht nur gegen deutsches Recht, sondern auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).
Prag : im Widerspruch zur Zusage, u. a. beim EU-Beitritt
Gegen nationales und internationales Recht, werden Benesch-Dekrete von Prag als rechtswirksam behandelt.
Stellungnahme anläßlich der ARE-Pressekonferenz vom 31. März 2005
Politik in der BRD
Stellungnahme von Professor Karl Doehring, Professor für Staats- und Völkerrecht, langjähriger Direktor des Max-Planck-Instituts für Völkerrecht und Internationales Recht der Universität Heidelberg anläßlich der ARE-Pressekonferenz vom 31. März 2005.
Straßburger Gerichtshof praktisch am Ende : ...." hat ...seine Rolle als Justizorgan verloren ..."
Leserbrief Teilerfolg für DDR-Enteignete F.A.Z. vom 30.06.06
An die Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
Hellerhofstr.2-4 - 60267 Frankfurt/M
Betr. »Teilerfolg für DDR-Enteignete« (FAZ v. 30.06.06., S. 5)
Resümée aus dem Urteil des Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg vom 30.03.2005
So enttäuschend das Urteil für viele Betroffene (berechtigterweise) auch sein mag, so wichtig ist es, jetzt nicht zu resignieren und unseren Staat weiter entschädigungslos mit Ihrem Eigentum wirtschaften zu lassen, sondern weitere mögliche Schritte zu unternehmen.
Der Gerichtshof meint, er sei für die Entscheidung über die eingebrachten Fragen nicht zuständig. Damit bleibt also die Bundesrepublik selbst dafür zuständig. Weder ein Rückgabeverbot noch das Verbot der Nachbesserung der Entschädigung wurde ausgesprochen. Also muß die Bundesrepublik auf innerstaatlicher Grundlage zur Verbesserung veranlaßt werden.
Die Beschwerde sei weiter unzulässig, da die Beschwerdeführer die berechtigte Erwartung auf eine angemessene Entschädigung nicht ausreichend dargelegt hätten.
Nicht geprüft wurde, ob eine solche Erwartung unter Beachtung der Empfehlungen im Vorfeld zur Gesetzgebung des EALG gegeben war. Der ursprüngliche Sinn und Charakter des EALG wurde nicht untersucht und ist in der Tat Bundesangelegenheit.
Im übrigen hat nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jeder einzelne befaßte Richter die Verfassungsmäßigkeit des von ihm anzuwendenden Gesetzes selbst zu prüfen und zu beurteilen.
Brief an die FAZ anläßlich der Entscheidung des EGMR vom 30. März 2005
Brief an die FAZ von Dr. Johannes Wasmuth ( München ):
langjähriger Lektor des juristischen Fachverlags Beck, anläßlich der Entscheidung des EGMR vom 30. März 2005:
Wegen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu den verharmlosend als Boden- und Industriereform bezeichneten Verfolgungsvorgängen dürfte eine rechtsstaatlich gesonnene Bundesjustizministerin aus drei Gründen nicht erleichtert sein: