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18 Mitglieds- und Kooperationsverbände, 12 ARE-Aktionsgruppen in ganz Deutschland und Kontaktstelle zur Europäischen Union
• Für Rechtsstaat, Recht und Eigentum       • Gegen altes und neues Unrecht


158

A R E - Kurzinformation 158

Agrarflächenerwerb; Strafrechtl. u. verwaltungsrecht. Rehabilitierung; Veröffentlichung der Subventionsempfänger
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Bodenreform: Verlassenes Land / Lausitzer Rundschau, Th. Metzner, 25.04.2009

Verlassenes Land

Verkehrte Welt, kafkaeskes Brandenburg: 100 000 Hausbesitzer sollen jetzt für Abwasseranschlüsse zahlen, obwohl ihre Grundstücke schon seit Jahrzehnten an die Kanalisation angeschlossen sind. Sie sollen nachträglich an den Millionen-Kosten der nach 1990 in die Mark geklotzten Großkläranlagen beteiligt werden, was damals versäumt worden war.

FDP-Programm mit Signalwirkung für Eigentum-Ost / ARE-Pressestelle

 

Anläßlich der Verabschiedung des Gesamtprogramms der FDP auf den
Bundesparteitag am 17.05.2009 wurde folgender Vorschlag in einer
geänderten Fassung angenommen:

/"Die Enteignungen in der Folge der so genannten Bodenreform bleiben ein
Unrecht. Die Frage des Alteigentums ist in den neuen Bundesländern zwar
rechtsverbindlich entschieden. Das schließt politische Initiativen aber
nicht aus.

EU-Agrarsubventionen werden veröffentlicht / Lausitzer Rundschau, 16.05.09

Berlin Deutschland lenkt ein: Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) will nun doch die einzelnen Empfänger europäischer Agrarsubventionen veröffentlichen. Die EU-Zahlungen sollen Mitte Juni bekannt gegeben werden, sagte Agrarstaatssekretär Gert Lindemann am Freitag in Berlin. Erkennbar sollen die Namen und der Grund der EU-Zahlungen sein.

Deutschland hatte die Angaben als einziges EU-Land nicht fristgerecht bis 30. April veröffentlicht. Aigner begründete dies mit rechtlichen Bedenken wegen der Nennung der Namen. Die Brüsseler Behörde drohte daraufhin mit einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, wenn Berlin die Empfängerlisten nicht veröffentlicht. dpa/sha

Presse: Niedersachsen fordert Verbesserungen beim Flächenerwerbsänderungsgesetz.

  15.05.2009Nr. 35/09    Busemann: „Gerechterer Ausgleich für die Enteignungsopfer“


  HANNOVER/BERLIN. „Bei dem heute zu beratenden Flächenerwerbsänderungsgesetz geht es auch um Bürgerinnen und Bürger der neuen wie der alten Länder, die infolge des Zweiten Weltkrieges und der DDR-Diktatur 1945 von den Sowjets enteignet und von ihrem Grund und Boden vertrieben worden sind“.

EU-Agrarsubventionen: Deutschland will nun doch veröffentlichen / Der Tagesspiegel, 15.05.2009

Die Bundesregierung beugt sich dem Druck der EU-Kommission und will somit im Streit um die Veröffentlichung der Empfänger europäischer Agrarsubventionen eine Klage umgehen.

ARE-Pressemitteilung: Agrarland-Privatisierung und EALG-Novellierung: "Die wichtigen Fragen sind offen geblieben"-Musterklage

  „Die wichtigen Fragen sind offen geblieben“ – Musterklage gegen Länder

 Die Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum nimmt die Verabschiedung eines ersten Änderungsgesetzes zum Flächenerwerbsprogramm durch Bundestag und Bundesrat (am 15. Mai 2009) zum Anlass, nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass die gegenwärtigen minimalen Veränderungen und Erleichterungen für Landpächter und Alteigentümer in gar keinen Fall als ein Schlussstrich zur Thematik des EALG – Flächenerwerbsprogramms interpretiert werden kann. 

Auszug: Wozu gibt es schließlich weisungsgebundene Staatsanwälte?

Wozu gibt es schließlich weisungs­gebundene Staatsanwälte?

„Jeder Staatsanwalt hat als Vorge­setzten einen weisungs­berechtigten Abteilungsleiter, der wieder­um hat einen weisungsberechtig­ten Behördenleiter, der Behördenleiter unterliegt den Weisungen des Generalstaatsanwaltes und der Generalstaatsanwalt schließlich hat den Anweisungen des Justizministers zu folgen. Diese Anordnungsbefugnis der Exekutive gegenüber den Staatsanwälten hat in den Jahren ab 1933 dazu geführt, dass die Ver­brechen der Nationalsozialisten nicht straf­rechtlich geahndet wurden. Die weisungsgebundenen Staatsanwälte durften derartige Verbrechen nicht anklagen. Das Rechtssystem, das damals die Staatsanwälte an ihrer Arbeit gehindert hat, existiert als solches immer noch.“