• Für Rechtsstaat, Recht und Eigentum • Gegen altes und neues Unrecht
Ein Krieg gegen die Bürger -----von Klaus Peter Krause
Ein Krieg gegen die Bürger
Enteignet durch Ost und West: 430 Verfahren in 16 Jahren / Claudia May hat oft recht bekommen, auf ihr Recht aber wartet sie noch immer Von Klaus Peter Krause
Sechzehn lange Jahre hat Claudia May mit Behörden und vor Gerichten für ihr Recht gekämpft. Die entscheidenden Gerichtsverfahren hat sie alle gewonnen. Doch kämpfen muß sie immer noch, nämlich darum, daß die Urteile, die ihr recht geben, auch vollzogen werden. Selbst rechtskräftige höchstrichterliche Entscheidungen wie die vom Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht werden mißachtet, Strafanträge gegen die Täter nicht verfolgt. Wenn man zusammenfassend ausdrücken will, wer ihre Gegner waren (und noch immer sind), dann ist es ein Netzwerk von Korruption und Abhängigkeit, ein Netzwerk aus Immobilienmaklern, Politikern, Notaren, Rechtsanwälten, Ministerial- und Kommunalbeamten, Staatsanwälten und sogar Richtern. Oder wie Frau May formuliert: ,,Wir sind Opfer vom wiedervereinten Bodensatz-Ost und Abschaum-West." Besonders schlimm wirkt in diesem Netzwerk nach ihrer Erfahrung Thüringens Regierungspartei CDU mit. Was man ihr angetan hat, nennt sie einen ,,Vernichtungsfeldzug".
Mit Augenzwinkern vermerkt - nach dem Motto: " Hoffnungslos- aber nicht ernst..."
* Aktuell: Brandenburgs Landtagspräsident Fritsch ( SPD ) , vormaliger Landrat und "Begründer" des inzwischen bundesweit bekannntgewordenen "Fall Strausberg" , genervt von den hochschlagenden Wellen der "Fritsch-Affäre" , stellt gegenüber Journalisten fest: "Ich bin von den Abgeordneten des Landtages gewählt worden- und nicht von der ARE..." (A la bonheur, da hat der Mann sogar recht...) 22.12. 06.
ein Augenzwinkern !
Der Nestbeschmutzer
Wenn einer ein Nest, das teuflisch verschmutzt,
weil es von schmierigen Kerlen benutzt,
als Schmutznest bezeichnet - samt der üblen Benutzer,
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A R E - Kurzinformation 127
Im Strom der Zeit Band II
Vertriebener Mittelstand – Verlorene Arbeitsplätze Die von Margarete von Schnehen herausgegebenen Beiträge über den aus dem Gebiet der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) nach 1945 vertriebenen Mittelstand im jetzt vorliegenden Band II ihres Erinnerungswerkes "Im Strom der Zeit" knüpfen an den Band I unter dem selben Titel an, in dem sie Lebensschicksale des Landadels aus dem Elb-Havelland nachgezeichnet hat.
KLARTEXT vom 06.12.2006 - Designierte brandenburgische Rechnungshofpräsidentin unter Druck
KLARTEXT vom 06.12.2006
Designierte brandenburgische Rechnungshofpräsidentin unter Druck
Das Oberverwaltungsgericht Frankfurt/Oder hat in einem Musterprozess den Verkauf eines zu DDR-Zeiten zwangsenteigneten Grundstücks im Jahr 1991 für rechtswidrig erklärt. Das Verfahren ist ein Präzedenzfall. Auf das Land Brandenburg können jetzt Entschädigungsforderungen in Millionenhöhe zukommen. Politisch verantwortlich für die Verkäufe, die in Strausberg und Umgebung stattfanden: der damalige Landrat Fritsch, heute Landtagspräsident in Brandenburg. Kontrolliert wurde er dabei von der zukünftigen Landesrechnungshofpräsidentin Britta Stark.
Der Preis der Wende. Gorbatschows Masterplan für den Systemwechsel
Der Machtwechsel in der Ukraine hat jedoch gezeigt, daß die Legitimität der neuen Machthaber, die der Westen vorbehaltlos aktzeptierte, in ihren Ländern früher oder später in Frage gestellt werden könnte.
Der Autor, ehemaliger leitender Redakteur und Kommentator bei führenden Tageszeitungen in Deutschland und Ungarn sowie langjähriger Mitarbeiter des Schweizerischen Ost-Instituts in Bern, enthüllt und analysiert die brisanten Fakten und beschreibt die Hintergründe dieses bisher unbekannten Kapitels der europäischen Geschichte.
Unwirksame Verzichtserklärung mit nachfolgender Grundbuchumschreibung in der Bodenreform
Bei dem Landgericht Stralsund war am 14.12.2004 ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt worden unter Beifügung eines Klageentwurfs mit folgendem Hintergrund:
Der Vater der Antragstellerin war als alleiniger Eigentümer im Grundbuch für eine Bodenreformwirtschaft eingetragen. Er verstarb im Jahre 1965. Seine Ehefrau und seine Kinder, darunter auch die Antragstellerin, lebten in dem zugehörigen Wohnhaus und führten die Bewirtschaftung weiter, soweit sie nicht von der ortsansässigen LPG übernommen worden war. Eine Änderung im Grundbuch durch Rechtsnachfolge im Todesfall wurde, so wie üblich, nicht durchgeführt.