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• Für Rechtsstaat, Recht und Eigentum       • Gegen altes und neues Unrecht


Resümée aus dem Urteil des Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg vom 30.03.2005

So enttäuschend das Urteil für viele Betroffene (berechtigterweise) auch sein mag, so wichtig ist es, jetzt nicht zu resignieren und unseren Staat weiter entschädigungslos mit Ihrem Eigentum wirtschaften zu lassen, sondern weitere mögliche Schritte zu unternehmen.
Der Gerichtshof meint, er sei für die Entscheidung über die eingebrachten Fragen nicht zuständig. Damit bleibt also die Bundesrepublik selbst dafür zuständig. Weder ein Rückgabeverbot noch das Verbot der Nachbesserung der Entschädigung wurde ausgesprochen. Also muß die Bundesrepublik auf innerstaatlicher Grundlage zur Verbesserung veranlaßt werden.
Die Beschwerde sei weiter unzulässig, da die Beschwerdeführer die berechtigte Erwartung auf eine angemessene Entschädigung nicht ausreichend dargelegt hätten.
Nicht geprüft wurde, ob eine solche Erwartung unter Beachtung der Empfehlungen im Vorfeld zur Gesetzgebung des EALG gegeben war. Der ursprüngliche Sinn und Charakter des EALG wurde nicht untersucht und ist in der Tat Bundesangelegenheit.
Im übrigen hat nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jeder einzelne befaßte Richter die Verfassungsmäßigkeit des von ihm anzuwendenden Gesetzes selbst zu prüfen und zu beurteilen.

"Privatgeschöpfe" auf dem "juristischen Olymp"

"Privatgeschöpfe" auf dem "juristischen Olymp"

Das Bundesverfassungsgericht verspielt immer mehr Ansehen und Substanz

Kolumne von Ulrich Landskron, 30.05.2001

Kaum hat sich der "public mainstream" mehr oder weniger tiefschürfend des Themas der Embryonenvernichtung ("Präimplantationsdiagnostik") angenommen, so darf offenbar eine Positionierung der neudeutschen Entscheidungsträger nicht fehlen. Mitreden ist dann alles, Schweigen ist "nicht in" – so dachte wohl auch Jutta Limbach (SPD), Nachfolgerin Roman Herzogs als Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Zwar gibt es noch gar keine aktuellen Gesetze zu den neuen Fragen der Menschenwürde in der Biomedizin, geschweige denn Beschwerden zu Gesetzen oder Rechtsanwendungen, aber was soll´s: Frau Limbach spricht am 24. Mai d.J. dass es um die Frage gehe "ob bei Nachweis einer Schädigung der in vitro gezeugte Embryo transferiert oder auf Wunsch der Mutter hin vernichtet werden soll". Aha. "Die Biopolitik ist in Karlsruhe angekommen" vermerkt daraufhin – wohl leicht ironisch – das FAZ- Feuilleton.

< Die schleichende Enteignung der Neusiedler > Rechtliche Regelungen und Anwendung i.d.DDR

Die schleichende Enteignung der Neusiedler

von Karl Homer,  20. August 2004

1. Rechtliche Regelungen
2. Die Rechtsanwendung in der DDR

Hoffnung auf Rückgabe von LandHoffnung auf Rückgabe von Land (Mitteldeutsche Zeitung - SAALKREIS)

Hoffnung auf Rückgabe von Land

Mitteldeutsche Zeitung - SAALKREIS

Petersberg/MZ

Seit mehr als zehn Jahren kämpft Peter Nowak aus dem Petersberger Ortsteil Frößnitz um 8,5 Hektar Land, das sein schlesischer Großvater nach dem Krieg im Zuge der Bodenreform als Neusiedler erhielt und das später Teil der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft wurde. Nachdem die Bundesregierung 1992 das Enteignungsgesetz verabschiedete, verkaufte die Treuhand?Liegenschaftsgesellschaft einen Teil davon an den Betreiber des Petersberger Steinbruchs. Ein anderer Teil wird heute von einem privaten Bauern bewirtschaftet.

Udo Madaus und das "deutsche Watergate"

Udo Madaus und das "deutsche Watergate"

Seit Jahren streitet der Kölner um die Rückgabe des enteigneten Arzneimittelunternehmens seiner Familie in Radebeul

Von Heinrich Löbbers

Rückgabeverbot und Täuschung - Wirbel um das Paffrath-Buch zu den "Enteignungen von 1945 bis 1949" (03.2004)

Rückgabeverbot und Täuschung

Wirbel um das Paffrath-Buch zu den "Enteignungen von 1945 bis 1949"

< Das Straßburger "Bodenreform"-Urteil vom 22. 01. 2004 > und die Folgen

Das Straßburger "Bodenreform"-Urteil vom 22. Januar 2004 und die Folgen

Anmerkungen zur Begründung der Bundesregierung für eine Anrufung der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und zu den Stellungnahmen von Politikern und Parteistellen ( vor allem der SPD ) im Februar und März 2004

< Zersplitterte Pachtflächen > Gesetzlicher Anspruch auf Flurneuordnung

Zersplitterte Pachtflächen - Gesetzlicher Anspruch auf Flurneuordnung

von Karl Homer, 10. Jan. 2004

Wer Pachtflächen angeboten bekommt, die unerschlossen inmitten großer Schläge liegen hat einen gesetzlichen Anspruch auf Flurneuordnung nach dem 8. Abschnitt des Landwirtschafts-Anpassungsgesetzes (§ 53 Abs. 2 LwAnpG).

< Fristverlängerung für BRD zum 08.11.2002 > EGMR verlängert der BRD auf Antrag die Frist zur Erwiderung

Fristverlängerung für BRD zum 08.11.2002

von Dr. Thomas Gertner, 02.10.2002

Der EGMR hat auf deren Antrag hin der BRD die Frist zur Erwiderung auf meine am 22.05.2001 eingereichten 47 Beschwerden gegen das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, die erstmals am 07.10.2002 ablief, um einen Monat verlängert. Eine weitere Fristverlängerung ist nicht ausgeschlossen. Es ist auch nicht ungewöhnlich, Fristverlängerungen in Anspruch zu nehmen. Auch ich als Rechtsanwalt war darauf schon sehr häufig angewiesen gewesen; denn ich hätte meinem jeweiligen Mandanten sehr geschadet, wenn ich unter Zeitdruck unüberlegte Schriftsätze den Gerichten vorgelegt hätte. Und hier geht es für die BRD nicht nur um sehr viel Geld, sondern um ihr internationales Renomé.

< Waren SBZ-Enteignungsopfer in der BRD asylberechtigt? > Warum lohnt es sich, sich eine solche Frage zu stellen?

Wären die SBZ-Enteignungsopfer in der BRD asylberechtigt?

von Dr. Thomas Gertner, 20.09.2002

Warum lohnt es sich, sich eine solche Frage zu stellen? Sowohl die Asylberechtigung als auch die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung knüpfen an das Merkmal der politischen Verfolgung an. Was hierunter zu verstehen ist, haben BVerfG und BVerwG durch eine Vielzahl von Urteilen im Rahmen der Rechtsprechung zur Asylberechtigung beschrieben.