WiROZ

Schwarzbuch

Beiträge des Monats März 2008


Bodenreform: Kritik an der Erklärung von Platzeck / MOZ

DÖLLEN - Die Vererbbarkeit von Bodenreformland und der staatliche Umgang damit standen im Mittelpunkt einer Veranstaltung der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) vergangenen Freitag in Döllen. Dazu Bundesvorsitzender Manfred Graf von Schwerin: „Bodenreformland war zu DDR-Zeiten vererbbar und ist es auch nach der Wende. Das hat der Bundesgerichtshof bestätigt.“ Die Aktionsgemeinschaft und der Bund der Neusiedlererben teilen deshalb Enttäuschung und Kritik, die Betroffene nach der Regierungserklärung von Ministerpräsident Platzeck äußern. „Die Aussagen Platzecks gehen an der tiefgreifenden Bedeutung des BGH-Urteils vom 7. Dezember 2007 vorbei“, sagte Graf von Schwerin. „Es geht um den Schutz der Neusiedlererben und um die Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze in Brandenburg. Wir wollen Schadensbegrenzung und eine Wende im sittenwidrigen Verhalten der Landesregierung.“ Sein Fazit: „Das Land Brandenburg hat sich als gesetzlicher Vertreter der Neusiedlererben nicht mit der Verjährungsfrist zum 2. Oktober 2000 zu befassen, sondern vielmehr die Interessen der Neusiedlererben zu schützen.“ Die brandenburgische Landesregierung hat nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes zur unrechtmäßigen Enteignung von Bodenreformland-Erben rund 1400 Anträge auf Eintragung in Grundbücher zurückgezogen. Es hatte vor dem 2. Oktober 2000 in rund 10 000 Fällen Bodenreformland bis dahin unbekannter Erben an sich selbst übertragen. Der BGH bezeichnete diese Enteignungen als sittenwidrig. In besagten 1400 Fällen waren die Grundbuch-Eintragungen noch nicht vollzogen worden. In den anderen Fällen sollen die Grundstücke zurückgegeben werden, wenn sich Erben melden. Bleiben die unbekannt, werden die Grundstücke treuhändlerisch verwaltet. Wurden Grundstücke bereits weiterveräußert, bekommen mögliche Erben den Kaufpreis erstattet. Das stellte die Rechtsanwältin Caterine Wildgans (Grimmen) in Döllen fest. Sie forderte die Betroffenen auf: „Stellen Sie unverzüglich einen schriftlichen Antrag und verlangen Sie die Wiedereinsetzung im Grundbuch. Verlangen Sie die Pachtauskehr mit Zinsen und bei Verkauf der Grundstücke die Verkaufsauskehr.“(Von Wolfram Hennies)   

Geprellte Bodenreform-Erben wollen notfalls demonstrieren / MOZ, 06.03.2008

Geprellte Bodenreform-Erben wollen notfalls demonstrieren 

Land stoppt 1400 Anträge für Grundbucheinträge bei Bodenreformland / MOZ, 06.03.2008

Land stoppt 1400 Anträge für Grundbucheinträge bei Bodenreformland 

RECHTSPFLEGER........von RA U. MOHR

Berlin, Montag, den 3. März 2008

Offener Brief an die Damen und Herren Rechtspfleger bei den Grundbuchämtern im Land Brandenburg zur Herbeiführung des immer noch (durch Fortbestand sittenwidriger Landnahme) gestörten Rechtsfriedens

Sehr geehrte Damen und Herren Grundbuchrechtspfleger beim Grundbuchamt Zossen,

der BGH hat mit der Entscheidung V ZR 65/07 (1)vom 7. Dezember 2007 dem Finanzministerium des Landes Brandenburg Landnahme unter Missbrauch des Rechts und unter Bruch des Rechtsfriedens vorgeworfen. Der Finanzminister hat tausende derartige Fälle eingeräumt und behauptet, das sei mit Justiz= und Innenressort, sogar dem Kabinett, so abgestimmt gewesen.

Bodenreform: Keine neue Ungerechtigkeit .....Berliner Zeitung

Erben fordern politische Lösung ....von Andrea Beyerlein

im Anhang 

 

Archiv-Erbensuche : Brief an MP Platzeck von Herrn J. GRUHLE

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Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Platzeck,

mich interessiert die Angelegenheit nur als Historiker, nicht als
persönlich Betroffener. Ich habe mal zu DDR-Zeiten im

"Es geht um Macht, Geld und viele lukrative Posten" Berliner Morgenpost 3.03.2008

von Prof. Hermann von Berg

Bodenskandal reicht zurück in Stolpes Zeit

Zum Artikel "Boden-Skandal: Vorwürfe gegen Platzeck" vom 29. Februar

Ich zitiere aus den Wahlkampfflugblättern des ehemaligen SPD-Ministerpräsidenten von Brandenburg, Manfred Stolpe: "Was wir erreichten, mussten wir in Bonn erkämpfen. Wir werden weiterkämpfen: Gegen Bevormundung und gegen die Vertreibung von Grundstücken und aus Wohnungen."

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