Nein
Krach in der Koalition - Vorbemerkung der ARE zum Beitrag der Bauernzeitung wegen des Flächenerwerbsänderungsgesetz
PRESSEMITTEILUNG von Cornelia Behm MdB (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)-22 April 2008
Durfte das Land die LPG-Mitgliedschaft als Voraussetzung für Eigentumsanspruch von Neubauernerben verlangen?
Plus-minus Sendung zur Agrarpolitik und EU-Subventionen
Wo ist die Forderung nach Transparenz bei den EU-Agrar-Subventionen geblieben ?
Die Liste der Empfänger ist bisher nur bekannt aus Nordrhein-Westfalen und Brandenburg ...
.....Im Anhang-
Eröffnungsveranstaltung im Museum Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte/Potsdam
ARE unterstützt FRE -Fördergemeinschaft Recht und Eigentum- bei der Potsdamer Werkstattsausstellung und Podiumdiskussion am 30.04.2008
Brief an die Kanzlerin...
BODENREFORM: Justizressort äußerte frühzeitig Bedenken ---- MAZ 4.04.2008
von Igor Göldner
Brisantes Papier des Bundes
POTSDAM - Das Justizministerium in Brandenburg soll im Jahr 2000 offenbar eine andere Rechtsauffassung im Umgang mit Bodenreformland vertreten haben als die übrigen Ressorts der Landesregierung. Das geht aus einer aktuellen Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Kleine Anfrage zur Bodenreform-Affäre in Brandenburg hervor, die der MAZ vorliegt. Danach erhielt das Bundesjustizministerium aus dem Justizministerium in Potsdam die Auskunft, dass sich das Landesministerium gegen die einst gängige Praxis ausgesprochen hatte.
PRESSEMITTEILUNG von VOS - Ex-Stasi-Informant bei Berliner Zeitung
PRESSEMITTEILUNG von Cornelia Behm, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12. März
Agrarausschuss des Bundestages befasste sich mit Neubauernenteignungen
C. Behm: Bundesregierung muss handeln
Auf Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich der Agrarausschuss des Deutschen Bundestages heute mit der Affäre um die Neubauern-Enteignungen in Brandenburg befasst. Dabei forderte die agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Engagement des Bundes ein, um Rechtsfrieden zu schaffen. Behm will sich mit der Aussage der Bundesregierung, dass das Handeln der Länder bei den Neubauernenteignungen nicht der Aufsicht der Bundesregierung unterliegt, nicht zufrieden geben. Außerdem stellt sich für Frau Behm nach wie vor die Frage, ob die Änderung der Rechtslage notwendig ist, um Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Man solle darüber nachdenken, die Besitzwechselregelungen für Neubauerngrundstücke noch einmal zu überprüfen.
Bruchmanns Acker : Eine Familie fordert ein Stück Land zurück.---Berliner Zeitung 10.03.08
Schwere Vorwürfe gegen Staatsanwälte
Die Ermittler sehen bei den Enteignungen keinen Vorsatz. Die Betroffenen wollen nun Beschwerde einlegen
Von Ralf Schönball - Tagesspiegel
Scharfe Kritik folgte auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Potsdam,keine strafrechtliche Ermittlungen in der Bodenreform-Affäre führen zu wollen. Die „Arbeitsgemeinschaft Recht und Eigentum“ wird Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft einlegen. Die Vertreter enteigneter Erben von Bodenreformflächen hatten die Anzeige erstattet, die zu den Vorermittlungen führte. Der frühere stellvertretende Vorsitzende Richter im Bundesgerichtshof, Wolfgang Neskovic sagte: Die
Entscheidung sei „juristisch nicht nachvollziehbar“. Diese Einschätzung teilen wegen des klaren Urteils des Bundesgerichtshofs viele Experten: Nach einem Protokoll der mündlichen Verhandlung am BGH, das dem Tagesspiegel vorliegt, hatte das oberste Zivilgericht Potsdams Vorgehen am Beispiel „einer vorsätzlichen, veruntreuenden Unterschlagung“ ausgeführt - einem strafrechtlichen Vorwurf also. Neskovic, der für die Linke im Bundestag sitzt, rät Betroffenen, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen oder ein „Klageerzwingungsverfahren“ vor dem Oberlandesgericht zu führen. „Strafrechtliche Ermittlungen wären hier zwingend erforderlich gewesen“, sagt er. Pflichtwidrigeres Verhalten als das hier vom BGH festgestellte „sittenwidrige“ Handeln des Landes gebe es nicht. Der Vorsatz der Beteiligten sei offensichtlich: Die Grundstücke sollten noch schnell in Landeseigentum gehen, ohne Anhörung der Eigentümer, da die Flächen nach Ablauf der Verjährungsfrist den Erben zustanden. Daher sei ein „objektiver Vermögensnachteil“ bei den enteigneten Erben entstanden. „Daran kann nach dem Urteil des BGH nicht ernsthaft gezweifelt werden“, so Neskovic. Den ermittelnden Staatsanwälten droht auch eine Anzeige wegen „Strafvereitelung im Amt“. Diese will Thorsten Purps „ernsthaft prüfen“. Der Rechtsanwalt, der die Anzeige erstattet hatte, sieht sich von den Ermittlern düpiert: Die Akteneinsicht, die man ihm am 5.März „in Kürze“ in Aussicht gestellt habe, sei dann herausgezögert worden bis nach der umstrittenen Entscheidung. „Höchst ungewöhnlich“ sei auch der Alleingang der Ermittler: „Diese kündigen normalerweise den Anzeigeerstattenden die Einstellung wenigstens an, um auch ein letztes Mal zu prüfen, ob sie nichts übersehen haben“, so Purps. Aus der elfseitigen Begründung der Staatsanwaltschaft umschiffen die Ermittler den Rechtsexperten zufolge den zentralen Vorwurf: Dass Potsdam als „gesetzlicher Vertreter“ der enteigneten Erben durch die Landnahme deren Nachteil vorsätzlich herbeiführte. Als „Rückschlag für den Rechtsstaat und Rückfall hinter das BGH-Urteil“, wertete Ulrich Mohr das Ende der Vorermittlungen. Er hatte das BGH-Urteil erstritten und sieht im Die „weisungsgebundenen Beamten von Justizministerin Beate Blechinger“ unterschätzten Kompetenz und Verantwortung der Gerichtsbarkeit.