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Nein


Keine Ermittlungen wegen Untreue in Bodenreform-Affäre ( MOZ 11. 03.08)

Potsdam (dpa) In der Bodenreform-Affäre der brandenburgischen Landesregierung wird die zuständige Staatsanwaltschaft Potsdam nicht wegen Untreue ermitteln. Nach Durchsicht von Akten der Ministerien für Finanzen, Inneres und Justiz fehle dafür ein Anfangsverdacht, teilte ein Sprecher am Montag mit. Es gebe auch keinen Anhaltspunkt für eine Anstiftung zur Untreue durch Vorgesetzte in den Behörden. Die Regierung habe nach eigenem Verständnis in den Jahren 1999 und 2000 in Übereinstimmung mit geltendem Recht gehandelt. Dabei hatte sich das Land vor Ablauf einer Verjährungsfrist am 2. Oktober 2000 in rund 10 000 Fällen anstelle unbekannter Erben als Eigentümer von Bodenreformland in Grundbücher eintragen lassen.

Diese Praxis hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zu Jahresbeginn für "sittenwidrig und nichtig" erklärt. Bodenreformland bestand zumeist aus Flächen von Großgrundbesitzern, die nach dem Zweiten Weltkrieg in Ostdeutschland unter sogenannten Neubauern aufgeteilt wurden. Die BGH-Entscheidung löste eine heftige Debatte aus und gipfelte am 27. Februar in einer Regierungserklärung durch Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD), in der dieser das Verhalten der Landesregierung in der Vergangenheit zutiefst bedauerte. Um die Umstände aufzuklären, die zu den Enteignungen geführt hatten, setzte das Parlament einen Untersuchungsausschuss ein.

ARE/BNE-Infoveranstaltung am 17. März in OT Schernsdorf in 15890 Gem. Siehdichum b. Müllrose

17.03.2008 - 16:00
17.03.2008 - 19:00

An die Mitglieder der ARE und des BNEund mit  der  - Initiative Gemeinsam für Brandenburg IGfB 

Vor dem Hintergrund der Brandenburger „Bodenreform- Affäre“, deren Vorgeschichte, den Folgen des BGH-Urteils vom 07.12.2007 und der nach- haltigen öffentlichen Aufmerksamkeit haben wir uns kurzfristig entschlossen, die Betroffenen und Interessierten wie auch die engagierte Öffentlichkeit über die aktuelle Lage und die  jüngste Entwicklung ins Bild zu setzen. Ausgangspunkte sind zum einen die -nun schliesslich doch – beschlossene Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Hintergründe und Zusammenhänge beim Verhalten der politisch Verantwortlichen der Nach-Wendezeit bis jetzt. Zum anderen geht es um die Darstellung der Fortführung der noch laufenden und neuen Verfahren der Betroffenen im Bereich der sogen. „schwarzen Enteignungen“ (u.a. auch bei der UN und in Straßburg!) und um die  verstärkte politische Wiederaufnahme der berechtigten Forderungen (u.a. Fortführung der Unterschriften-Aktion bei der Kanzlerin )

RECHTSPFLEGER........von RA U. MOHR

Berlin, Montag, den 3. März 2008

Offener Brief an die Damen und Herren Rechtspfleger bei den Grundbuchämtern im Land Brandenburg zur Herbeiführung des immer noch (durch Fortbestand sittenwidriger Landnahme) gestörten Rechtsfriedens

Sehr geehrte Damen und Herren Grundbuchrechtspfleger beim Grundbuchamt Zossen,

der BGH hat mit der Entscheidung V ZR 65/07 (1)vom 7. Dezember 2007 dem Finanzministerium des Landes Brandenburg Landnahme unter Missbrauch des Rechts und unter Bruch des Rechtsfriedens vorgeworfen. Der Finanzminister hat tausende derartige Fälle eingeräumt und behauptet, das sei mit Justiz= und Innenressort, sogar dem Kabinett, so abgestimmt gewesen.

Bodenreform: Keine neue Ungerechtigkeit .....Berliner Zeitung

Erben fordern politische Lösung ....von Andrea Beyerlein

im Anhang 

 

Archiv-Erbensuche : Brief an MP Platzeck von Herrn J. GRUHLE

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Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Platzeck,

mich interessiert die Angelegenheit nur als Historiker, nicht als
persönlich Betroffener. Ich habe mal zu DDR-Zeiten im

"Es geht um Macht, Geld und viele lukrative Posten" Berliner Morgenpost 3.03.2008

von Prof. Hermann von Berg

Bodenskandal reicht zurück in Stolpes Zeit

Zum Artikel "Boden-Skandal: Vorwürfe gegen Platzeck" vom 29. Februar

Ich zitiere aus den Wahlkampfflugblättern des ehemaligen SPD-Ministerpräsidenten von Brandenburg, Manfred Stolpe: "Was wir erreichten, mussten wir in Bonn erkämpfen. Wir werden weiterkämpfen: Gegen Bevormundung und gegen die Vertreibung von Grundstücken und aus Wohnungen."

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