Diese Praxis hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zu Jahresbeginn für "sittenwidrig und nichtig" erklärt. Bodenreformland bestand zumeist aus Flächen von Großgrundbesitzern, die nach dem Zweiten Weltkrieg in Ostdeutschland unter sogenannten Neubauern aufgeteilt wurden. Die BGH-Entscheidung löste eine heftige Debatte aus und gipfelte am 27. Februar in einer Regierungserklärung durch Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD), in der dieser das Verhalten der Landesregierung in der Vergangenheit zutiefst bedauerte. Um die Umstände aufzuklären, die zu den Enteignungen geführt hatten, setzte das Parlament einen Untersuchungsausschuss ein.
Nein
Schwere Vorwürfe gegen Staatsanwälte
Die Ermittler sehen bei den Enteignungen keinen Vorsatz. Die Betroffenen wollen nun Beschwerde einlegen
Von Ralf Schönball - Tagesspiegel
Scharfe Kritik folgte auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Potsdam,keine strafrechtliche Ermittlungen in der Bodenreform-Affäre führen zu wollen. Die „Arbeitsgemeinschaft Recht und Eigentum“ wird Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft einlegen. Die Vertreter enteigneter Erben von Bodenreformflächen hatten die Anzeige erstattet, die zu den Vorermittlungen führte. Der frühere stellvertretende Vorsitzende Richter im Bundesgerichtshof, Wolfgang Neskovic sagte: Die
Entscheidung sei „juristisch nicht nachvollziehbar“. Diese Einschätzung teilen wegen des klaren Urteils des Bundesgerichtshofs viele Experten: Nach einem Protokoll der mündlichen Verhandlung am BGH, das dem Tagesspiegel vorliegt, hatte das oberste Zivilgericht Potsdams Vorgehen am Beispiel „einer vorsätzlichen, veruntreuenden Unterschlagung“ ausgeführt - einem strafrechtlichen Vorwurf also. Neskovic, der für die Linke im Bundestag sitzt, rät Betroffenen, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen oder ein „Klageerzwingungsverfahren“ vor dem Oberlandesgericht zu führen. „Strafrechtliche Ermittlungen wären hier zwingend erforderlich gewesen“, sagt er. Pflichtwidrigeres Verhalten als das hier vom BGH festgestellte „sittenwidrige“ Handeln des Landes gebe es nicht. Der Vorsatz der Beteiligten sei offensichtlich: Die Grundstücke sollten noch schnell in Landeseigentum gehen, ohne Anhörung der Eigentümer, da die Flächen nach Ablauf der Verjährungsfrist den Erben zustanden. Daher sei ein „objektiver Vermögensnachteil“ bei den enteigneten Erben entstanden. „Daran kann nach dem Urteil des BGH nicht ernsthaft gezweifelt werden“, so Neskovic. Den ermittelnden Staatsanwälten droht auch eine Anzeige wegen „Strafvereitelung im Amt“. Diese will Thorsten Purps „ernsthaft prüfen“. Der Rechtsanwalt, der die Anzeige erstattet hatte, sieht sich von den Ermittlern düpiert: Die Akteneinsicht, die man ihm am 5.März „in Kürze“ in Aussicht gestellt habe, sei dann herausgezögert worden bis nach der umstrittenen Entscheidung. „Höchst ungewöhnlich“ sei auch der Alleingang der Ermittler: „Diese kündigen normalerweise den Anzeigeerstattenden die Einstellung wenigstens an, um auch ein letztes Mal zu prüfen, ob sie nichts übersehen haben“, so Purps. Aus der elfseitigen Begründung der Staatsanwaltschaft umschiffen die Ermittler den Rechtsexperten zufolge den zentralen Vorwurf: Dass Potsdam als „gesetzlicher Vertreter“ der enteigneten Erben durch die Landnahme deren Nachteil vorsätzlich herbeiführte. Als „Rückschlag für den Rechtsstaat und Rückfall hinter das BGH-Urteil“, wertete Ulrich Mohr das Ende der Vorermittlungen. Er hatte das BGH-Urteil erstritten und sieht im Die „weisungsgebundenen Beamten von Justizministerin Beate Blechinger“ unterschätzten Kompetenz und Verantwortung der Gerichtsbarkeit.
Keine Ermittlungen wegen Untreue in Bodenreform-Affäre ( MOZ 11. 03.08)
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Kompensationsregelungen für Alteigentümer im Rahmen des Flächenerwerbsprogramms...
von Dr. Johannes Wasmuth
ARE/BNE-Infoveranstaltung am 17. März in OT Schernsdorf in 15890 Gem. Siehdichum b. Müllrose
An die Mitglieder der ARE und des BNEund mit der - Initiative Gemeinsam für Brandenburg IGfB
Vor dem Hintergrund der Brandenburger „Bodenreform- Affäre“, deren Vorgeschichte, den Folgen des BGH-Urteils vom 07.12.2007 und der nach- haltigen öffentlichen Aufmerksamkeit haben wir uns kurzfristig entschlossen, die Betroffenen und Interessierten wie auch die engagierte Öffentlichkeit über die aktuelle Lage und die jüngste Entwicklung ins Bild zu setzen. Ausgangspunkte sind zum einen die -nun schliesslich doch – beschlossene Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Hintergründe und Zusammenhänge beim Verhalten der politisch Verantwortlichen der Nach-Wendezeit bis jetzt. Zum anderen geht es um die Darstellung der Fortführung der noch laufenden und neuen Verfahren der Betroffenen im Bereich der sogen. „schwarzen Enteignungen“ (u.a. auch bei der UN und in Straßburg!) und um die verstärkte politische Wiederaufnahme der berechtigten Forderungen (u.a. Fortführung der Unterschriften-Aktion bei der Kanzlerin )
RECHTSPFLEGER........von RA U. MOHR
Berlin, Montag, den 3. März 2008
Offener Brief an die Damen und Herren Rechtspfleger bei den Grundbuchämtern im Land Brandenburg zur Herbeiführung des immer noch (durch Fortbestand sittenwidriger Landnahme) gestörten Rechtsfriedens
Sehr geehrte Damen und Herren Grundbuchrechtspfleger beim Grundbuchamt Zossen,
der BGH hat mit der Entscheidung V ZR 65/07 (1)vom 7. Dezember 2007 dem Finanzministerium des Landes Brandenburg Landnahme unter Missbrauch des Rechts und unter Bruch des Rechtsfriedens vorgeworfen. Der Finanzminister hat tausende derartige Fälle eingeräumt und behauptet, das sei mit Justiz= und Innenressort, sogar dem Kabinett, so abgestimmt gewesen.
Bodenreform: Keine neue Ungerechtigkeit .....Berliner Zeitung
Erben fordern politische Lösung ....von Andrea Beyerlein
im Anhang
Archiv-Erbensuche : Brief an MP Platzeck von Herrn J. GRUHLE
-------
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Platzeck,
mich interessiert die Angelegenheit nur als Historiker, nicht als
persönlich Betroffener. Ich habe mal zu DDR-Zeiten im
Bodenreform-Affäre: auch Platzeck erhielt Freistellung------Tagesspiegel 29.02.2008
von Ralf Schönball
im Anhang