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Schwarzbuch

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Leserbrief Die Mutigen bestraft das Leben F.A.Z. vom 11.07.06.

An die Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
Abt. Leserbriefe - 60267 Frankfurt/M

Die Mutigen bestraft das Leben

Ihr Artikel des Herrn H. Apelt in der Ausgabe vom 11.07.2006

Teilerfolg für DDR-Enteignete - Leserbrief von M.Graf v. Schwerin an die F.A.Z.

Manfred Graf von Schwerin
Avenue Minerve, 41
1190 Bruxelles
Belgique

 Tél ; /Fax : 02 346 17 33

 

An die Herausgeber
der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
Hellerhofstr.2-4

Leserbrief Teilerfolg für DDR-Enteignete F.A.Z. vom 30.06.06

An die Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
Hellerhofstr.2-4 - 60267 Frankfurt/M

Betr. »Teilerfolg für DDR-Enteignete« (FAZ v. 30.06.06., S. 5)

Schreiben von Dr. Hermann Koebe an Angela Merkel

Frau Merkel, fahren Sie doch mal mit Staatspräsident Chirac nach Schloß Pärchen!

Geschrieben von Dr. Hermann Koebe an die Bundeskanzlerin!


Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Zehn Thesen der ARE zur Frage "Ausgangslage, Zielsetzung und Maßnahmen des ARE-Zusammenschlusses"

Motto : „ Seit dem 30. Juni 2005 verstärkt die politische Karte ausspielen ! "

  1. Die sich abzeichnende politische Landschaft in der BRD und deren zu erwartende weitere Verändererung und die Zuspitzung der Krise eröffnet Perspektiven für eine ernsthaftere Auseinandersetzung über die erforderlichen Korrekturen und Neu-Orientierungen für Rechtsstaat, Recht und Eigentum, Aufarbeitung fortwirkenden und neu geschaffenen Unrechts und Wiedergutmachung.
  2. Die Dramatik beim Abbau Ost und der ab 2007 zu befürchtende Kollaps der öffentlichen Kassen machen den seit Jahren angemahnten Handlungsbedarf in Richtung Mittelstands- und generelle Investitionsförderung zwingend. Dies allerdings

Resümée aus dem Urteil des Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg vom 30.03.2005

So enttäuschend das Urteil für viele Betroffene (berechtigterweise) auch sein mag, so wichtig ist es, jetzt nicht zu resignieren und unseren Staat weiter entschädigungslos mit Ihrem Eigentum wirtschaften zu lassen, sondern weitere mögliche Schritte zu unternehmen.
Der Gerichtshof meint, er sei für die Entscheidung über die eingebrachten Fragen nicht zuständig. Damit bleibt also die Bundesrepublik selbst dafür zuständig. Weder ein Rückgabeverbot noch das Verbot der Nachbesserung der Entschädigung wurde ausgesprochen. Also muß die Bundesrepublik auf innerstaatlicher Grundlage zur Verbesserung veranlaßt werden.
Die Beschwerde sei weiter unzulässig, da die Beschwerdeführer die berechtigte Erwartung auf eine angemessene Entschädigung nicht ausreichend dargelegt hätten.
Nicht geprüft wurde, ob eine solche Erwartung unter Beachtung der Empfehlungen im Vorfeld zur Gesetzgebung des EALG gegeben war. Der ursprüngliche Sinn und Charakter des EALG wurde nicht untersucht und ist in der Tat Bundesangelegenheit.
Im übrigen hat nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jeder einzelne befaßte Richter die Verfassungsmäßigkeit des von ihm anzuwendenden Gesetzes selbst zu prüfen und zu beurteilen.

Brief an die FAZ anläßlich der Entscheidung des EGMR vom 30. März 2005

Brief an die FAZ von Dr. Johannes Wasmuth ( München ):
langjähriger Lektor des juristischen Fachverlags Beck, anläßlich der Entscheidung des EGMR vom 30. März 2005:


Wegen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu den verharmlosend als Boden- und Industriereform bezeichneten Verfolgungsvorgängen dürfte eine rechtsstaatlich gesonnene Bundesjustizministerin aus drei Gründen nicht erleichtert sein:

Entgegnung auf Prof. Lage "Ist Alteigentum geschichtsfest" Artikel in der F.A.Z.v. 05.05.2004

Stellungnahme von Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Dr.h.c. Karl Doehring zum Artikel
"Ist Alteigentum geschichtsfest" von Prof. Lage in der F.A.Z.v. 05.05.2004
:

Reaktion der SPD und der Regierungsstellen auf das Neusiedler-Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Stellungnahme von Frau Herrlein-Ramdohr für ARE-Forum und Dokumentation

Man sollte es nicht für möglich halten:

Um das geraubte Grundvermögen behalten zu können, heucheln die Regierung und verantwortliche SPD-Partei-Vertreter (z.B. Richard Schröder in der Replik auf Michael Naumann in der ZEIT und der Schweriner Bundestagsabgeordnete Hacker in seinem Rundschreiben für die Bundestagsfraktion der SPD ) Mitleid mit den zu DDR-Zeiten enteigneten Neusiedlern. Diese könnten- so tönt es- nicht schlechter behandelt werden als solche, die durch das Urteil des Europäischen Geruchtshof für Menschenrechte begünstigt sind. Also sollen diese ebenfalls ihr Eigentum nicht behalten dürfen und müssen es dem Staat entschädigungslos weiterhin überlassen. Wenn schon Gleichheit im Unrecht, dann mit aller Konsequenz: Es lebe die DDR-Rechtswirklichkeit! - Und der "Rechtsstaat BRD" setzt mit vollem Einsatz alles daran, das SED-Regime noch zu übertreffen.

Handhabung des DDR-Entschädigungs-Erfüllungsgesetzes (DDR-EErfG) (02.2004)

Fristablauf für Anmeldung?

Handhabung des DDR-Entschädigungs-Erfüllungsgesetzes (DDR-EErfG)

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