Exposé Buchprojekt zum Titel: "Der anonyme Erbe. Die Bodenreform-Affäre in Brandenburg"- von Dr. Thorsten Purps
I.Erläuterungen zum Thema
Der Bundesgerichtshof hat mit einer Grundsatzentscheidung vom 07.12.2007 (Az. V ZR 65/07, NJ 2008, 122) die Bereicherungspraxis des Finanzministeriums des Landes Brandenburg für sittenwidrig erklärt und darauf aufmerksam gemacht, dass die Verfahrensweise des Ministeriums an die Praxis der zuständigen staatlichen Verwalter in der DDR erinnert.
Was dann folgte, ist unter dem Titel „Bodenreform-Affäre in Brandenburg“ bekannt geworden. Die Süddeutsche Zeitung titelte am 15.02.2008 „Sittenwidrige Fortsetzung der Bodenreform“ und fragt nach den Verantwortlichen. Finanzministerin a.D. Wilma Simon und der ehemalige Ministerpräsident Manfred Stolpe müssen sich nachträglich verantworten.
Da das Finanzministerium eine lückenlose Aufklärung boykottierte, wurde ein Untersuchungsausschuss in der 4. Wahlperiode zur Drucks. 4/7351 im Landtag Brandenburg einberufen. Dieser hat am 23.03.2009 seinen Abschlussbericht vorgelegt. Parallel wurden Vorermittlungen zum Az. 430 Js 40602/08 Wi sowie bereits frühzeitig zum Az. 430 UJs 20101/06 Wi eingeleitet.
Der Untersuchungsbericht bescheinigt den maßgeblichen Akteuren schwere Versäumnisse. Das Ermittlungsverfahren wurde schließlich wegen eingetretener Verfolgungsverjährung eingestellt, obwohl die Strafanzeige rechtzeitig erstattet wurde. Die besondere Brisanz des Falles liegt darin, dass aus einer Bodenreform-Affäre zunächst ein Finanzskandal wurde. In dem sicheren Gefühl, noch einmal „davon gekommen zu sein“, attackiert die Justiz in der Person des Generalstaatsanwalts den Bundesgerichtshof, die nicht die sittenwidrige Landnahme durch das Finanzministerium des Landes Brandenburg als Skandal sieht, sondern umgekehrt die harsche Kritik der Rechtsprechung gegen dieses Gebaren als skandalös bezeichnet.
Das geplante Buchprojekt will sich mit den Hintergründen dieses einmaligen Geschehens sachlich auseinandersetzen und die Folgen für den Rechtsstaat kritisch aufzeigen. Es soll die Chronologie der maßgeblichen Ereignisse plausibel und nüchtern wiedergegeben werden. Der Autor ist als Prozessanwalt unmittelbarer Zeitzeuge dieser Ereignisse. Er verfolgt keine persönliche „Abrechnung“, sondern hofft, die betroffenen „anonymen Erben“ bundesweit zu erreichen. Hierbei richtet er sein Augenmerk primär auf eine Veröffentlichung in den Alten Bundesländern, da dort nahezu sämtliche „anonymen Erben“ leben, die jedoch von dem Bodenreform-Skandal in Brandenburg keine Kenntnis erlangt haben.
II.Zum Inhalt
Das Buch erhält im Wesentlichen folgende Gliederung:
Vorwort / Einleitung
- Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.12.2007 (Az. V ZR 65/07, NJ 2008, 122)
- Zur Vorgeschichte der Bodenreformabwicklung
- Ein Brief der Landesvorsitzenden der CDU Mecklenburg-Vorpommern, Frau Dr. Angela Merkel vom 15.06.1999
- Gegen alle Widerstände: Der gesetzliche Vertreter als Garant für die Enteignung der „anonymen Erben“
a) Schriftverkehr zwischen dem Ministerium des Innern und dem Ministerium der Finanzen von Mai 2000
b) Bestehende Bedenken gegen einen drohenden Verstoß der Rechtsbeugung werden ignoriert
c) Die Freistellungserklärung als Garant für sittenwidriges Handeln
- Die Strafanzeige vom 27.07.2006 und das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft
- Der Untersuchungsausschuss des Landtages Brandenburg Drucks. 4/7351
- Von einem Bodenreform-Skandal zu einem Justizskandal
Worum geht es?
Im Land Brandenburg befinden sich ca. 10.200 Bodenreformgrundstücke, an deren Eigentumsverhältnissen sich zu DDR-Zeiten nichts geändert hat. Die im Grundbuch eingetragenen Neusiedler waren jedoch in diesen Fällen entweder verstorben oder hielten sich an einem unbekannten Ort auf („anonyme Neusiedler/Neusiedlererben“).
Nach einem höchst umstrittenen Gesetz vom 22.07.1992 (Abwicklung der Bodenreform, §§ 11-16 Art. 233 EGBGB - der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte zunächst mit Urteil vom 22.01.2004 diese Bestimmungen für konventionswidrig erklärt, bevor später die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in einem äußerst knappen Abstimmungsverhältnis die Bestimmungen für grundsätzlich konventionskonform hielt) mussten die im Grundbuch eingetragenen Neusiedler/Neusiedlererben die Grundstücke aus der Bodenreform an den jeweiligen Landesfiskus abgeben, wenn sie nicht vor Ablauf des 15.03.1990 in der Landwirtschaft tätig waren.
Diesen Anspruch des Landesfiskus mussten die zuständigen Stellen bis zum Ablauf des 02.10.2000 durchsetzen. Aufgrund politischer Versäumnisse sind jedoch in den genannten ca. 10.200 Fällen die im Grundbuch eingetragenen Neusiedler/Neusiedlererben nicht ermittelt worden. Das Eigentum wäre nach Ablauf der Frist bei den „anonymen Neusiedler/Neusiedlererben“ geblieben. Das Land Brandenburg hatte sich jedoch dazu entschlossen, für die „anonymen Neusiedler/Neusiedlererben“ gesetzliche Vertreter zu bestellen, die v o r Ablauf der Frist am 03.10.2000 die Grundstücke auf den Landesfiskus übertragen.
Das Pikante an dieser Verfahrensweise lag darin begründet, dass das Land Brandenburg sich selber als gesetzlicher Vertreter bestellt hatte, um die Grundstücke auf sich zu übertragen. Es
hatte gar keine Anstalten gemacht, die Erben zu finden und zu überprüfen, ob diese vor Ablauf des 15.03.1990 in der Landwirtschaft tätig waren. Diese Verfahrensweise hatte der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 07.12.2007 für sittenwidrig erklärt und die Vorgehensweise mit den „Machenschaften staatlicher Organe in der DDR“ verglichen. Die zwischenzeitlich vollzogenen Übertragungen zu Gunsten des Landes Brandenburg sind aufgrund dieses Sittenwidrigkeitsverstoßes nichtig und daher rückgängig zu machen.
Trotz der Schelte des Bundesgerichtshofs hat das Land Brandenburg selbst nach Beendigung der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses keine hinreichenden Maßnahmen ergriffen, um das Eigentum an die Erben zurück zu geben.
III.Quellen, Grundsatzurteile, sonstige Dokumente
Der Verfasser wird u.a. einen brisanten Schriftverkehr zwischen dem Ministerium des Innern und dem Ministerium für Finanzen sowie beteiligten Landkreisen auswerten, um die gezielte rechtswidrige Vorgehensweise des Landes Brandenburg nachzuweisen. Ihm liegt ein Schreiben der früheren Landesvorsitzenden der CDU Mecklenburg-Vorpommern, Frau Dr. Angela Merkel, vom 15.07.1999 (Rundschreiben) vor, in dem die spätere Bundeskanzlerin sich aufgrund einer geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (17.12.1998, VIZ 1999, 157) für die vollständige Wiederherstellung der Eigentumsverhältnisse zu Gunsten der Neusiedler/ Neusiedlererben eingesetzt hat.
Besonders brisant ist der Umstand, dass die Justizbehörden durch jahrelange Untätigkeit den Eintritt der Verjährung der Straftatbestände (Veruntreuung/Untreue) selber zu verantworten haben. Dies wird in einem Beschluss des OLG Brandenburg vom 23.03.2009 (Az. 1 Ws 4/09) ausdrücklich bestätigt.- Das Verfahren kann als einzigartig in der Rechtsgeschichte bezeichnet werden, da es den gezielten, offenen Rechtsbruch durch ein Landesfinanzministerium kennzeichnet.
IV.Anliegen des Autors
Der Autor dieses Buches verfolgt ausschließlich die Absicht, durch eine hohe Auflagezahl die „anonymen Erben/Neusiedler“ zu erreichen. Die Berichterstattung über dieses Thema hat sich bisher ausschließlich auf das Sendegebiet der Länder Berlin/Brandenburg beschränkt. Es sprechen jedoch alle Anzeichen dafür, dass die tatsächlich Betroffenen ihren Lebensmittelpunkt überwiegend in den Alten Bundesländern gewählt haben. Etwaige Erlöse/Gewinne aus der Publikation sollen primär einem eigens zu bildenden Fonds zufließen, damit u.a. eine Prozesskostenfinanzierung betroffener Neusiedler/Neusiedlererben gewährleistet werden kann.
Damit eine realistische Chance besteht, die Erben zu erreichen, sollte eine Mindestauflagenhöhe von 20.000 sichergestellt sein. Die Veröffentlichung sollte vor dem 27.09.2009 gewährleistet werden. Derzeit ist das Thema „in aller Munde“, kann jedoch bereits in den nächsten Monaten wieder in den Hintergrund treten. Das Manuskript kann nach vorläufiger Planung bis Ende Juli 2009 vorgelegt werden. Als Zielgruppe dieser Veröffentlichung werden die „anonymen Erben“ ins Auge gefasst. Darüber hinaus hofft der
Verfasser, die Verantwortlichen (Parlamentarier, Behörden, Richter und auch Rechtsanwälte) mit diesem Buch zu erreichen.
Es wird ausdrücklich betont, dass der Autor dieses Buches großen Wert auf eine sachliche und weitgehend emotionsfreie Berichterstattung Wert legt, wobei die reinen Fakten eines beispiellosen Vorgehens der Ministerien der Finanzen, des Innern, der Justiz des Landes Brandenburg im Kreuzfeuer der Kritik stehen.
gez. Dr. Thorsten Purps, Rechtsanwalt
Die Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum ( ARE ) und ihr Mitgliedsverband B N E(Bund der Neusiedler-Erben), hat von Anfang an bei der Aufdeckung und Aufarbeitung der Brandenburger Bodenaffäre mitgewirkt und hat u.a. Verfahren gegen die aufgrund demonstrierter Untätigkeit verantwortlichen Staatsanwaltschaften bis hin zur Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt auf den Weg gebracht .Bundesweit wird nunmehr nach „anonymen Erben“ gesucht. Außerdem läuft eine eigene Findungskampagne in den jungen Ländern, da das Land Brandenburg eine Aufklärung gezielt zu unterlaufen und zu verhindern sich bemüht – entgegen feierlichen Erklärungen des MP und anderer zum Jahresbeginn 2008. Für Unruhe sorgte daher die Ankündigung des are-gs