Bund-Länder-Einigung zur Privatisierung der BVVG-Flächen unterzeichnet
Eingestellt von Günter Leutloff (Gastbeitrag) am 29. November 2006 - 13:51.
Aufbau Ost | Wirtschaft | Nein
Betreff: Bauernverband Mailabo - Bund-Länder-Einigung zur Privatisierung der BVVG-Flächen unterzeichnet
Bund-Länder-Einigung zur Privatisierung der BVVG-Flächen unterzeichnet
DBV: Betriebliche Betroffenheit muss angemessen berücksichtigt werden
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte, dass sich Bund und Länder nach monatelangen Verhandlungen auf wesentliche Eckpunkte zur weiteren Privatisierung landwirtschaftlicher Flächen durch die BVVG geeinigt haben. Im Vorfeld hatte der DBV darauf hingewiesen, dass viele landwirtschaftliche Unternehmen auch nach Realisierung des Flächenkaufs infolge des Entschädigungs- und Ausgleichs-Leistungsgesetzes (EALG) erhebliche BVVG-Pachtflächen bei ihrer Betriebsfläche haben. Bei starker betrieblicher Betroffenheit müsse ein kurzfristiger Verlust dieser BVVG-Pachtflächen nach Beendigung der bestehenden Pachtverträge vermieden werden. Für die Betriebe müsse frühzeitig Planungssicherheit gewährleistet sein, erklärte der DBV. Andererseits müsse auch die Möglichkeit eingeräumt werden, Unternehmen mit wachsender Tierproduktion zu einer besseren Flächenausstattung zu verhelfen.
Vor diesem Hintergrund erscheint die getroffene Festlegung zur Beschränkung der Verkehrswertverkäufe der BVVG auf jährlich ca. 25.000 Hektar und eine damit einhergehende Streckung der Privatisierung bis 2020 nach Ansicht des DBV als ein tragfähiger Kompromiss. Auch die fortgeführte Möglichkeit zum Direktkauf von BVVG-Flächen aus dem Pachtvertrag zum Verkehrswert, sofern die Flächen für die Fortführung des Betriebes notwendig sind, zielt in die richtige Richtung. Außerdem begrüßte der DBV die Möglichkeit, arbeitsintensiv wirtschaftenden Betrieben pro Jahr 2.000 Hektar im Rahmen beschränkter Ausschreibung zum Kauf und zur Pacht anzubieten.
Zur Sicherung der Stabilität der Betriebe mit einem hohen BVVG-Pachtflächenanteil an der Betriebsfläche müssten neue Pachtverträge bis zu neun Jahren zumindest für einen Großteil der bisherigen BVVG-Pachtflächen abgeschlossen werden. Die vorgesehenen Schwellenwerte für den Nachweis der Erforderlichkeit eines neuen Pachtvertrages sind aus der Sicht des Berufsstandes jedoch zu hoch angesetzt. In der Umsetzung müssten vielmehr die bestehenden Spielräume zum Nachweis und der Anerkennung der Erforderlichkeit für den Neuabschluss eines BVVG-Pachtvertrages anhand der einzelbetrieblichen Bedingungen geprüft werden. Der DBV appelliert auch an die Verantwortung der beteiligten Bundes-länder, den einzelbetrieblichen Bedingungen bei ihren vorgesehenen Stellungnahmen zur Prüfung und Befürwortung Rechnung zu tragen.
Für die noch ausstehenden EALG-Erwerbsvorgänge durch Pächter und Alteigentümer fordert der DBV weiterhin eine maßgebliche Reduzierung der 20-jährigen Verfügungsbeschränkungen und der Anforderungen an die Ortsansässigkeit vor dem Hintergrund der erfolgten ersatzlosen Streichung des 10-prozentigen Vorwegabzugs bei der Ermittlung der Kaufpreise. Die in der Einigung zwischen Bund und Länder vorgesehenen Anrechnungen der bisherigen Pächterjahre bei der Frage der Einhaltung des Betriebskonzeptes und der Ortsansässigkeit können nur als ein erster Schritt in die richtige Richtung verstanden werden.