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Prof. Selenz Kommentar: Gleiches Recht für alle / 22. Oktober 2009


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 Nicht erst seit der Zwei-Klassen-Grippeimpfung fragt sich mancher Bürger, ob er in einer Zwei-Klassen-Gesellschaft lebt. „Sechs Maultaschen reichen für eine Kündigung!“ Diese Schlagzeile ist ebenfalls keine Presse-Ente. Sie beschreibt vielmehr den Zustand von Teilen unserer Justiz. Und das in einem Land, in dem gerade die Justiz häufig die Rolle einer politisch willfährigen Zwei-Klassen-Institution spielte. Der Untertan brillierte schon in Heinrich Manns Justiz-Drama. Er ist - viel zu oft - noch immer Justiz-Hauptdarsteller. Wer in Deutschland eine Bank mit der Pistole ausräumt, landet im Knast. Wer sie indes als Vorstand ausraubt, bleibt in aller Regel unbehelligt.

Die Zwei-Klassen-Justiz weiß, was sie zu tun hat. In Zeiten schlechter Auslastung zeigen Firmen große Phantasie beim Abschieben überzähliger Mitarbeiter. Arbeitsgerichte folgen den Phantasien nicht selten überaus servil. Insbesondere dann, wenn es sich um Konzerne handelt. Unbescholtene Bürger werden der Öffentlichkeit als Kriminelle präsentiert. Das Motto: Haltet den Buletten-Dieb.

Ist der Verzehr einer Bulette - noch dazu beim Zubereiten eines kalten Buffets - tatsächlich kriminell? Ist die „Entwendung“ von Aufstrich für ein Brot kriminell, der Verzehr abgelaufener Lebensmittel oder das Aufladen eines Handys bei einem Stromverbrauch von 0,0016 Cent? Um nicht missverstanden zu werden - Diebstahl ist ein Vergehen. Aber sind diese Handlungen wirklich Diebstahl und als kriminell einzustufen? Die Firma habe dies per schriftlicher Anweisung verboten. Daher sei es kriminell, unabhängig vom jeweiligen Wert - so die Justiz. Gleiches Recht für alle!

Schriftliche Anweisungen hält auch das Aktiengesetz parat. Ebenso wie das Strafgesetzbuch. Kein Mensch käme allerdings in Deutschland auf die Idee, den Chef einer großen Aktiengesellschaft öffentlich zu stigmatisieren, nur weil er einmal die Woche den Wagen seiner Frau waschen und auf-tanken lässt - auf Kosten der Firma. Weil er sich zum Geburtstag ein Jagdgewehr schenken lässt - auf Kosten der Firma. Weil er die Wirtschaftsprüfer besticht oder die Frau den Firmenjet für die Einkaufstour nutzt - auf Kosten der Firma. Das sind hierzulande lässliche Petitessen. Der Vorstand ist jedoch nicht Besitzer einer AG. Er ist lediglich deren Verwalter. Bei Selbstbedienung auf Kosten der Aktionäre schaut die Justiz in Deutschland gerne gelangweilt weg. Gleiches Recht für alle?

Man muss hierzulande auf der richtigen Etage arbeiten. Auf Chefetagen sind Wildwest-Manieren häufiger anzutreffen als Otto Normalverbraucher ahnt. Recht und Gesetz spielen oft nur eine unter-geordnete Rolle. Eine wichtige Funktion hat dabei der Staatsanwalt. Der ist in Deutschland politisch weisungsgebunden. Hat man die Politik im Griff, so hat man auch die Justiz in der Tasche. So etwas nennt man Herrschaftswissen. Dazu genügt es oft schon, wichtige Politiker an der Leine zu haben. Politiker abhängig zu machen, ist keine Kunst. Es funktioniert mit Geld, aber auch ohne. Männer im gesetzten Alter sind besonders anfällig. Bei der WestLB nutzte man für diesen Zweck z. B. einen Bordell-Jet. WestLB Chef Neuber, der den Jet bezahlte, blieb trotz Milliardenbetrügereien bis zu seinem Tod unbehelligt. Wenn trotzdem mal ein Boss - wie Post-Bank-Chef Zumwinkel - öffentlich vorgeführt wird, so hat auch das Methode. Der Mann hatte sich zuvor mit den falschen Leuten angelegt. Sein Herrschaftswissen bewahrte ihn indes final doch noch vor dem Gang in den Knast.

Denn selbst wer als Boss die Gesetze nicht kennt, hat auf deutschen Chefetagen nichts zu fürchten. Deutsche Bank-Chef Ackermann musste im Mannesmann-Prozess zugeben, das deutsche Aktien-recht nicht zu kennen - “Herr Ackermann und der Führerschein“. Als Angehöriger des Prekariats hätte ihm das bestenfalls Häme eingebracht - und den Rausschmiss beschleunigt. Denn jeder Bürger weiß: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Herr Ackermann verlor hingegen weder sein Amt noch seine Aufsichtsratsmandate. Dass er Aktiengesellschaften führen und überwachen kann, ohne die rechtlichen Vorgaben zu kennen, ist unter rechtsstaatlich korrekten Bedingungen zwar undenkbar. Bereits vor dem Prozess wurde ihm allerdings von der Kanzlerin eine weiße Weste attestiert. Polit-Vorgabe für die Justiz. Den Strafbefehl bezahlte Ackermann aus seiner Portokasse und machte danach unbeschwert weiter. Als sei nichts geschehen. Die Kanzlerin lud ihn danach sogar zum Dinner ins Kanzleramt. Ob es dabei Buletten oder Maultaschen gab, ist nicht überliefert. Die sechs kriminalisierten Maultaschen wären übrigens im Mülleimer gelandet. Gleiches Recht für alle…

Peine, den 22. Oktober 2009 gez.: Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz

Selenz` Kommentar 7. August 2004 www.hans-joachim-selenz.de

Herr Ackermann und der „Führerschein“

Deutsche-Bank-Chef Ackermann habe im Mannesmann-Prozess „zugeben müssen, dass er das deutsche Aktienrecht nicht kenne.“ Heftige Kritik von Harald Petersen, Vorstand der Schutzge-meinschaft der Kapitalanleger an Josef Ackermann. „Wir sind froh, dass der Verstoß gegen das Aktienrecht nun vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird.“Die WELT“, 4. August 2004.

Man reibt sich die Augen. Wohlgemerkt - wir befinden uns in Deutschland. In Deutschland, wo man für jedwede Tätigkeit einen Schein braucht. Ein Handwerker ohne Meisterbrief wird sofort gestoppt. Wer ohne Schein angelt, der riskiert ein Strafverfahren. Jagen ohne Jagdschein ist kriminell. Boot fahren ohne Führerschein ist verboten - mit Motor ebenso wie unter Segeln. Sogar der Betrieb einer Frittenbude ohne Schein führt zum sofortigen Einschreiten der Behörden. Fahren ohne Führerschein ist in Deutschland schlechterdings undenkbar. Die Polizei schritte unbarmherzig zur Tat. Der Übel-Täter ohne Fahrlizenz würde sogleich aus dem Verkehr ge-zogen. Wer aber überprüfte den „Manager-Führerschein“ von Herrn Ackermann?

Den „Führerschein“ von Herrn Ackermann definiert nicht nur das Aktiengesetz. Nach festen Vorgaben - versteht sich. Darauf verlassen sich die Aktionäre als Besitzer der AGs. Nach Aus-sage der Richterin hat Ackermann das Aktiengesetz verletzt. Die Mannesmann AG mutierte zum SB-Laden für Vorstände und Aufsichtsräte. Anschließend wurde der Laden zerlegt. Den „Füh-rerschein“ präzisiert das „Gesetz über das Kreditwesen“ (KWG). Es regelt die Anforderungen für die „Zulassung zum Geschäftsbetrieb“. Hier lesen wir in § 32 - Erlaubnis - von der „Zuver-lässigkeit“ dessen, der Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will. Nach § 33 wird die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb versagt, wenn „Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, daß ein Antragsteller oder eine der in § 1 Abs.2 Satz 1 bezeichnete Person nicht zuverlässig ist. Die fachliche Eignung ...setzt voraus, daß sie (die Personen) in ausreichen-dem Maße theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Lei-tungserfahrung haben.“ Ungeeignete Geschäftsleiter kann die Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht (BaFin) abberufen. Nach § 36 kann sie ihnen auch die Ausübung ihrer Tätig-keit untersagen. Chef der Bafin ist Herr Sanio. Er ist damit oberster Bank-Polizist der Republik

Herr Ackermann ist Chef der größten Bank im Lande. Als Schweizer Staatsbürger, steht er für Weltläufigkeit im Vorstand der Deutschen Bank. Sein Victory-Zeichen zu Beginn des Mannes-mann-Prozesses sorgte für Aufsehen. Das hatte er sich bei Michael Jackson abgeschaut. In den USA - versteht sich. § 93 AktG definiert die Voraussetzungen für die Berufung in den Vorstand einer AG. Wie er angesichts der identischen Bestimmungen von § 116 AktG Aufsichtsrat von Bayer, Linde, Lufthansa und Siemens werden konnte? Ein Rätsel. Ein Aufsichtsrat ohne spezi-fische Gesetzeskenntnisse. Damit ist auch klar, warum Richterin Koppenhöfer ihn nicht verur-teilte. Da er das AktG nicht kannte, handelte er arglos und gänzlich ohne böse Absicht.....

Herr Ackermann beklagte sich: Nur in Deutschland stelle man Manager vor Gericht, die Werte schaffen. Damit meint er wohl, die zivilisierte Welt müsse mit Abscheu auf dies Land schauen. Nicht nur hier irrt Herr Ackermann. Die Werte, von denen er sprach, waren virtuell. Eine finan-zielle Fata-Morgana sozusagen. Bilanzielle Luftspiegelungen. Ackermanns „Milliarden-Werte“ lösten sich buchstäblich in Luft auf. Nun soll sogar der deutsche Steuerzahler bluten.

Im Mannesmann-Prozess wurde eines klar: In diesem unserem Lande gibt es Manager, die nicht einmal die Regeln zur Führung der ihnen anvertrauten Unternehmen kennen. Deutschland ist damit das einzige Land der zivilisierten Welt, das Manager ohne „Führerschein“ nicht aus dem Verkehr zieht. Die gesetzlichen Vorgaben dazu hätten wir. Sie werden aber nicht angewandt, da sie offenbar nur für Buchhalter gelten. Herr Sanio, wann schreiten Sie als Bank-Polizist zur Tat?

Peine, den 7. August 2004 gez. Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz