Flächenerwerb: BGH bestätigt Vorrang der Alteigentümer im Ermessensprozess bei Vergabe von Flächen.
Eingestellt von Manfred Graf vo... am 16. Dezember 2010 - 12:48.Nein
In Bezug auf die Frage der Ermessensspielräume der BVVG bei der Vergabe von Flächen hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung vom 05.11.2010 (AZ. V ZR 102/09) den Vorrang der Alteigentümer im Ermessensprozess eindeutig bejaht.