Gute Nachricht für Alteigentümer: Antragsstellung auf vergünstigten Flächenerwerb kann nachgeholt werden
Die ARE, die sich mitten in den Vorbereitungen für die Umsetzung des 2. Flächenerwerbsänderungsgesetzes befindet, das in Kürze mit der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten wird, hat unter Hinweis auch auf intern geführte Gespräche und Abstimmungen gute Nachrichten zu vermelden:
Alteigentümer, die bisher noch keinen Antrag auf vergünstigten Flächenerwerb gestellt haben, können dies noch nachholen, soweit sie den Bescheid bezüglich der Erwerbsmöglichkeit nach dem 01.01.2004 erhalten haben.
Für diese ist jetzt besondere Eile geboten!
Der Antrag sollte nunmehr unverzüglich gestellt werden.
Denn nur dann kann auch von der Erwerbsmöglichkeit nach dem 2. Flächenerwerbsänderungsgesetz innerhalb der Ausschlussfrist von sechs Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes Gebrauch gemacht werden.
Wer Interesse an einem Flächenerwerb hat oder nähere Informationen bzw. Hilfestellung diesbezüglich benötigt, kann sich bei der ARE in Plänitz unter Angabe seiner besonderen Situation melden.
ARE- prst 23.02.2011