Erben gesucht!!!
Eingestellt von Manfred Graf vo... am 21. Juli 2011 - 13:38.
Nein
Nachkommen von Gutsbesitzern und Landwirten, deren landwirtschaftliche Flächen 1945-1949 enteignet wurden, können nach dem 2. Flächenerwerbsänderungesetz bis zum Stichtag 29.09.2011 Grundstücke zu einem Kaufpreis in Höhe von 35 % des derzeitigen Verkehrswerts auch ohne Einsatz von Eigenkapital zurückkaufen.
Wir informieren Sie gerne unverbindlich auf Grund unseres Vereinszwecks.
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Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V.
Vorsitzender: Manfred Graf v. Schwerin
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