Sondermeldung!
Eingestellt von ARE-Büro Zentru... am 25. September 2012 - 14:33.
Rückblick | Nein
Seit diese Woche steht es fest: die noch im Bundesbesitz ( BVVG) befindlichen Agrarflächen, müssen im Sinne das Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) auf Antrag, aufgeschlüsselt nach Kreisen bzw. Regionen, offen gelegt werden. Damit kann das 2011 verabschiedete 2. Flächenerwerbsänderungsgesetz jetzt zügiger und mit Einschaltung der Berechtigten Antragssteller umgesetzt werden. Aber die Angelegenheit ist eilig!
Für weiteren Fragen und Unterstützung steht der ARE Fachausschuss gern jederzeit zur Verfügung.