ARE-Pressemitteilung : leichte weitere Verbesserungen beim Agrarlanderwerb nach EALG ? 28.11.2012
Pressemitteilung 27.11.2012
„ Wie wir aus sicherer Quelle erfahren, können „Alteigentümer“ und Bewirtschafter/ Pächter, die im Rahmen des „ARE – Tandem - Programms“ zusammenarbeiten, in Kürze mit leichten weiteren Verbesserungen bei Fragen des Flächenerwerbs nach dem 2. Flächenerwerbänderungsgesetz rechnen.
Die BVVG arbeitet nach ein er Reihe von Vorgesprächen, die ARE u.a. mit den Ministerien BMF und BMELV sowie der BVVG - Geschäftsführung geführt hatte, an einer veränderten bzw. ergänzten Arbeitsanweisung, derzufolge der Erwerb auch für Flächen gegeben sein soll, die weiter entfernt als 20 bzw. evtl. auch 50 km vom „originären Eigentumsort“ liegen. Sobald der formelle Text „steht“ , wird der ARE - Bundesvorsitzende von der BVVG - Leitung informiert.
Lancierte Veröffentlichungen, die Informationen zu der angedachten Lockerung offenbar vorwegzunehmen versuchen, sind zum Teil irreführend. So aus unserer Erfahrung z.B. die Behauptung zu dementieren, dass es „immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Alteigentümern und Pächtern kommt “ . Gerade durch das „ARE – Tandem - Modell“ ist das Gegenteil der Fall: Einvernehmen und Auflösung etlicher früherer Konflikte, die sowohl Alteigentümer wie Pächter mit der BVVG ständig hatten.
Die wirksam gewordene Offenlegung der noch bei der BVVG verfügbaren Ackerflächen sowie die erstmals zugängliche Arbeitsanweisung hatten wesentlich zur Erleichterung der Umsetzung des Flächenerwerbs und damit zu einer gewissen „Entkrampfung“ der Situation geführt.
ARE bemüht sich weiterhin um flexible Lösungen, um Transparenz und um Schadensbegrenzung für die seit über 20 Jahren benachteiligten Geschädigten .Dies auch im Dienste des Aufbaus Ost und der künftigen bäuerlichen Agrarstruktur, für die ARE sich einsetzt, damit die gegenwärtige Fehlentwicklung der durch Subventionen bisher überlebenden Mega - Betriebe – überwiegend LPG - Nachfolger -- beendet wird.“