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Anhörung im Potsdamer Landtag am 6. Dezember- mit 5 von ARE/BNE benannten Betroffenen


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06.12.2012 - 16:00
06.12.2012 - 19:00

s. Anhang

Aufruf zum Handeln!

Die Chancen der Enquete-Kommission

dürfen nicht zum Schaden Betroffener vertan werden.

 

Zur Thematik und der besonderen Aktualität

Der Zusammenschluss „ Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE)“ hat in Zusammenarbeit mit dem „Bund der Neusiedlererben (BNE)“ die Anhörungen und Sitzungen vor der Enquete-Kommission Brandenburg von Anfang an aufmerksam und im Landtag mit Beteiligung einer Reihe von Mitgliedern verfolgt. Sie hat auch registriert, dass seit der letzten Sitzung mit Anhörung zur Behandlung des Gutachtens von Dr.iur.Th.Purps bereits am 21.09.2012 ein inzwischen über zwei Monate währender Stillstand zu beobachten ist. So jedenfalls wird dies auch in der zunehmend beunruhigten Öffentlichkeit wahrgenommen.

Auf vier der hochrangig einzustufenden Gutachten und deren besondere Aktualität und Langzeitwirkung ist besonders hinzuweisen: die Ausführungen der Universitätsprofessoren Bayer/ Jena und Klüter/ Greifswald sowie die des BSTU-Historikers Christian Booß und des Rechtsanwalts Dr. Thorsten Purps. Der Handlungsbedarf der zuständigen Stellen des Landes Brandenburg- von Amts wegen- ist überdeutlich.

Eindrucksvoll wurde auf geradezu beispiellose Rechtsbrüche z.B. im Falle der sittenwidrigen Inanspruchnahme von Bodenreformgrundstücken durch das Land Brandenburg hingewiesen. In 10208 Fällen hat unter Federführung des Finanzministeriums das Land Brandenburg erst durch Täuschung zuständiger Stellen die Grundstücke in Anspruch nehmen können.-

Es war interessant, dass der Landtagsabgeordnete Christian Görke im Rahmen der Anhörung bestätigte, dass mit Zwischenstand vom 31.08.2012 in 1228 Fällen Bodenreformflächen mit einer Gesamtfläche von 2.835 ha an Eigentümer oder deren Erben zurückgegeben worden sein sollen.Ein eindeutiger Nachweis ist uns allerdings nicht zugegangen. Dies wären aber weniger als 13 % der gesamten in Frage kommenden Fläche.-

Darüber hinaus hat die Anhörung ergeben, dass im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung (Gutachten Bayer) die ehemaligen Mitglieder von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften gesetzeswidrig völlig unzureichend bedacht wurden. Dies wird noch übertroffen durch die hohe Anzahl unheilbar nichtiger Umwandlungen im Land Brandenburg (geschätzter Anteil mindestens 10 %). Die Auswertung der Bayer-Studie ha unsere Kenntnis bestätigt, dass Klarlisten vorhanden sind, die ohne Verstoß gegen datenrechtliche Bestimmungen ausgewertet werden können.-Die Opposition im Landtag hatte dies auch angekündigt.

Angesichts der Tatsache, dass die bisherigen Maßnahmen der s Landesregierung Brandenburg vollkommen unzureichend sind und für die Geschädigten bis heute haben keinen nennenswerten Erfolg gebracht haben sieht sich unser Zusammenschluss jetzt veranlasst, den nachfolgenden ersten Forderungskatalog zur Wiedergutmachung des entstandenen und massiv fortwirkenden Unrechts hiermit zu unterstreichen und diesen der Öffentlichkeit und den Medien zu erläutern.

Einzelbereiche und Maßnahmen zur Wiedergutmachung fortwirkenden Unrechts

1.

Wir fordern, dass ab sofort Erbenermittlungsinstitute offiziell eingeschaltet werden. Nach Erfahrungen etablierter Erbenermittler liegt die Erfolgsquote bei bis zu 90 %. Es wird daher erforderlich, neben dem bisher eingeleiteten Maßnahmen des Finanzministeriums zwingend auch Erbenermittler einzuschalten und hierüber klare Informationen zu geben.

2.

Gemäß § 16 Abs. 1 S. 3 Art. 233 EGBGB steht noch eine abschließende gesetzliche Regelung über die Vergabe der Grundstücke aus der Bodenreform im Abwicklungsprozess aus. Zur Gewährleistung einer gleichberechtigten Wiedergutmachung zugunsten sämtlicher Neusiedlererben wird die Forderung erhoben, den vom Gutachter Dr Thorsten Purps in seinem Gutachten „Evaluierung des Eigentums-Transformationsprozesses in der brandenburgischen Landwirtschaft nach 1989; Prüfung der Gestaltungsspielräume des Landes, mögliche Defizite zu beheben oder zu lindern“ zusammen mit uns und der Rechtsanwältin Catherine Wildgans vorgelegten Gesetzentwurf einzubringen bzw. zu unterstützen und die zuständigen Gremien mit dem Erlass eines solchen Gesetzes zu beauftragen und seine Umsetzung zu begleiten.

3.

Sämtliche im Besitz von Prof. Bayer befindliche Klarlisten zu betroffenen Umwandlungsfällen im Land Brandenburg können angefordert werden. Bei Vorlage dieser  ­Klarlisten sind Empfehlungen auszusprechen, die sicherstellen, dass die Umwandlungsvermerke gemäß § 142 FGG gelöscht werden. Darüber hinaus ist zu überprüfen, inwieweit Fördermittel zurückzufordern oder sonstige Ausgleichsmaßnahmen einzuleiten sind. gefordert werden können.

4.

In Härtefällen sollte bei gleichzeitiger Abstimmung mit dem Landesrechnungshof unter Verweis auf § 59 LHO zugunsten betroffener Neusiedlererben ( Beispiele Kuhley, Deißler usw.) geeignete Regelungen getroffen werden,die drohende Insolvenzen und Familientragödien vermeiden helfen.

Wir gehen davon aus, dass die Dringlichkeit der Situation erkannt wird. Die ARE lässt keinen Zweifel daran, notfalls eine eigene Bewertung sämtlicher einschlägiger Gutachten der Enquete-Kommission sowie die Darstellungen

der mit den noch laufenden Verfahren in Brandenburg zur LPG-Vermögensauseinandersetzung (u.a durch Rechtsanwälte Stumpf

und Dr. Kuchs ) der Öffentlichkeit vorzulegen.

gez. Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V.

29. Oktober 2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufruf zum Handeln!

Die Chancen der Enquete-Kommission

dürfen nicht zum Schaden Betroffener vertan werden.

 

Zur Thematik und der besonderen Aktualität

Der Zusammenschluss „ Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE)“ hat in Zusammenarbeit mit dem „Bund der Neusiedlererben (BNE)“ die Anhörungen und Sitzungen vor der Enquete-Kommission Brandenburg von Anfang an aufmerksam und im Landtag mit Beteiligung einer Reihe von Mitgliedern verfolgt. Sie hat auch registriert, dass seit der letzten Sitzung mit Anhörung zur Behandlung des Gutachtens von Dr.iur.Th.Purps bereits am 21.09.2012 ein inzwischen über zwei Monate währender Stillstand zu beobachten ist. So jedenfalls wird dies auch in der zunehmend beunruhigten Öffentlichkeit wahrgenommen.

Auf vier der hochrangig einzustufenden Gutachten und deren besondere Aktualität und Langzeitwirkung ist besonders hinzuweisen: die Ausführungen der Universitätsprofessoren Bayer/ Jena und Klüter/ Greifswald sowie die des BSTU-Historikers Christian Booß und des Rechtsanwalts Dr. Thorsten Purps. Der Handlungsbedarf der zuständigen Stellen des Landes Brandenburg- von Amts wegen- ist überdeutlich.

Eindrucksvoll wurde auf geradezu beispiellose Rechtsbrüche z.B. im Falle der sittenwidrigen Inanspruchnahme von Bodenreformgrundstücken durch das Land Brandenburg hingewiesen. In 10208 Fällen hat unter Federführung des Finanzministeriums das Land Brandenburg erst durch Täuschung zuständiger Stellen die Grundstücke in Anspruch nehmen können.-

Es war interessant, dass der Landtagsabgeordnete Christian Görke im Rahmen der Anhörung bestätigte, dass mit Zwischenstand vom 31.08.2012 in 1228 Fällen Bodenreformflächen mit einer Gesamtfläche von 2.835 ha an Eigentümer oder deren Erben zurückgegeben worden sein sollen.Ein eindeutiger Nachweis ist uns allerdings nicht zugegangen. Dies wären aber weniger als 13 % der gesamten in Frage kommenden Fläche.-

Darüber hinaus hat die Anhörung ergeben, dass im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung (Gutachten Bayer) die ehemaligen Mitglieder von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften gesetzeswidrig völlig unzureichend bedacht wurden. Dies wird noch übertroffen durch die hohe Anzahl unheilbar nichtiger Umwandlungen im Land Brandenburg (geschätzter Anteil mindestens 10 %). Die Auswertung der Bayer-Studie ha unsere Kenntnis bestätigt, dass Klarlisten vorhanden sind, die ohne Verstoß gegen datenrechtliche Bestimmungen ausgewertet werden können.-Die Opposition im Landtag hatte dies auch angekündigt.

Angesichts der Tatsache, dass die bisherigen Maßnahmen der s Landesregierung Brandenburg vollkommen unzureichend sind und für die Geschädigten bis heute haben keinen nennenswerten Erfolg gebracht haben sieht sich unser Zusammenschluss jetzt veranlasst, den nachfolgenden ersten Forderungskatalog zur Wiedergutmachung des entstandenen und massiv fortwirkenden Unrechts hiermit zu unterstreichen und diesen der Öffentlichkeit und den Medien zu erläutern.

Einzelbereiche und Maßnahmen zur Wiedergutmachung fortwirkenden Unrechts

1.

Wir fordern, dass ab sofort Erbenermittlungsinstitute offiziell eingeschaltet werden. Nach Erfahrungen etablierter Erbenermittler liegt die Erfolgsquote bei bis zu 90 %. Es wird daher erforderlich, neben dem bisher eingeleiteten Maßnahmen des Finanzministeriums zwingend auch Erbenermittler einzuschalten und hierüber klare Informationen zu geben.

2.

Gemäß § 16 Abs. 1 S. 3 Art. 233 EGBGB steht noch eine abschließende gesetzliche Regelung über die Vergabe der Grundstücke aus der Bodenreform im Abwicklungsprozess aus. Zur Gewährleistung einer gleichberechtigten Wiedergutmachung zugunsten sämtlicher Neusiedlererben wird die Forderung erhoben, den vom Gutachter Dr Thorsten Purps in seinem Gutachten „Evaluierung des Eigentums-Transformationsprozesses in der brandenburgischen Landwirtschaft nach 1989; Prüfung der Gestaltungsspielräume des Landes, mögliche Defizite zu beheben oder zu lindern“ zusammen mit uns und der Rechtsanwältin Catherine Wildgans vorgelegten Gesetzentwurf einzubringen bzw. zu unterstützen und die zuständigen Gremien mit dem Erlass eines solchen Gesetzes zu beauftragen und seine Umsetzung zu begleiten.

3.

Sämtliche im Besitz von Prof. Bayer befindliche Klarlisten zu betroffenen Umwandlungsfällen im Land Brandenburg können angefordert werden. Bei Vorlage dieser  ­Klarlisten sind Empfehlungen auszusprechen, die sicherstellen, dass die Umwandlungsvermerke gemäß § 142 FGG gelöscht werden. Darüber hinaus ist zu überprüfen, inwieweit Fördermittel zurückzufordern oder sonstige Ausgleichsmaßnahmen einzuleiten sind. gefordert werden können.

4.

In Härtefällen sollte bei gleichzeitiger Abstimmung mit dem Landesrechnungshof unter Verweis auf § 59 LHO zugunsten betroffener Neusiedlererben ( Beispiele Kuhley, Deißler usw.) geeignete Regelungen getroffen werden,die drohende Insolvenzen und Familientragödien vermeiden helfen.

Wir gehen davon aus, dass die Dringlichkeit der Situation erkannt wird. Die ARE lässt keinen Zweifel daran, notfalls eine eigene Bewertung sämtlicher einschlägiger Gutachten der Enquete-Kommission sowie die Darstellungen

der mit den noch laufenden Verfahren in Brandenburg zur LPG-Vermögensauseinandersetzung (u.a durch Rechtsanwälte Stumpf

und Dr. Kuchs ) der Öffentlichkeit vorzulegen.

gez. Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V.

29. Oktober 2012

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