"Den Preis überprüfen lassen" / Bauernzeitung, 7. Woche 2015
Eingestellt von ARE-Büro Zentru... am 20. Februar 2015 - 8:53.
Aufbau Ost | Rückblick | Umsetzung der BVVG-Arbeitsanweisung | Wirtschaft | Nein
Wer beim Kauf von Pachtflächen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz zu viel an die BVVG gezahlt hat, kann nun nach entsprechenden Gerichtsurteilen das zu viel gezahlte Geld zurückbekommen.
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BVVG Ausgleichsleistungsgesetz.pdf | 779.46 KB |