Öffentliche Erörterung vor Rehabilitierungskammer des Landgerichts Dresden u.a. Fall Madaus am 27.11.18 um 11 Uhr
Wir würden uns begrüßen, die Interessierten kurzfristig an der Verhandlung teilzunehmen.
Kurzfristig hat das Gericht seine Pläne geändert und hat aufgrund eine Intervention von Dr. Wasmuth mitgeteilt, dass nun bereits die Kammer in öffentlicher Sitzung verhandelt und zwar am 13. und 27. November 2018 jeweils um 11 Uhr im Landgericht Dresden. Vielleicht haben Sie und andere Betroffene Interesse, an der Verhandlung teilzunehmen (ARE Empfehlung insbesondere den Termin 27.11.2018 wahrzunehmen), geht es doch nun erstmals um die Frage, ob die mit dem sächsischen Volksentscheid einsetzende "Wirtschaftsreform" eine spezifische Strafmaßnahme war, weil sie nicht auf bloße Sozialisierungstendenzen der KPD/SED zurückgeht, sondern von den bürgerlichen Parteien als Strafmaßnahme mit individuellen Schuldtatbeständen durchgesetzt, dann aber nach dem Muster der stalinistischen Säuberungen durch Willkürverfahren schwerwiegend mitraucht worden ist.
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Wasmuth Fall Madaus Nov. 2018.pdf | 102.85 KB |