Neuauflage : "Ihre Renten sind sicher " ---Ein gesetzwidriges Bubenstück ....von P. Fischer
Neuauflage:
„Ihre Renten sind sicher!“
Ein gesetzwidriges Bubenstück aus dem Dunkelkabinett Kohl/Schäuble/Blüm prellt vor 1990 übergesiedelte DDR-Bewohner um Rentenbezüge
Die Lebensgänge der aus Rostock stammenden Zwillinge N.N.* und K.N. *(Namen von der Redaktion geändert) kamen durch die Kriegsereignisse auseinander, nur in ihren Tätigkeiten blieben sie sich einander ähnlich. Während W.F., Jahrgang 1939, als Ingenieur in der Schiffsbranche in Warnemünde tätig war, arbeitete sein Bruder in einer Hamburger Werft, ebenfalls als Ingenieur.
Das veränderte sich erst 1978, als der Rostocker eine Dienstreise nach Kopenhagen verordnet bekam. Er fuhr dort nicht zum Hafen, sondern gleich nach Hamburg weiter, bekam durch seinen Bruder Arbeit vermittelt und dachte mit Wehmut eigentlich nur an seine in Rostock verbliebenen Freunde und Kollegen und die langsam verfallende Hansestadt zurück.
2004 schieden sie aus dem Arbeitsleben aus, doch die Rentenhöhe brachte die Zwillinge wieder auseinander. Beide standen vor dem Problem eines stillschweigenden staats- und verfassungsrechtlichen Bruchs, der unter der Hand mit dem 1990 geschlossenen Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion (Staatsvertrag) wissentlich vollzogen worden war.
Bis dahin wurden Übersiedler, Flüchtlinge oder auch freigekaufte politische Häftlinge aus der DDR bei der „rentenrechtlichen Erwerbsbiographie“ den Westdeutschen gleichgestellt. Ihre Rentenbezüge wurden berechnet, als seien sie schon immer in der alten Bundesrepublik tätig gewesen.
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„Fremdrentengesetz“ wurde ausgehebelt!
Das rechtliche Instrumentarium dazu bildete das so genannte Bundesvertriebengesetz in Verbindung mit dem Fremdrentengesetz, es stellte die wie auch immer über die Demarkationslinie Gekommenen staats- und verfassungsrechtlich gleich, wie dies das Bundesverfassungsgericht wiederholt, zuletzt umfassend 1973, verbindlich festgelegt hatte.
Auch der am 18. Mai 1990 in Kraft getretene Staatsvertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion bestätigte nochmals diese grundgesetzkonforme Rechtslage:
Für DDR-Bewohner, die nach dem 18. Mai 1990 ihren ständigen Aufenthalt von der untergegangen DDR in das alte Bundesgebiet verlegt hatten, findet das Fremdrentengesetz keine Anwendung. Lag vor dem Stichtag 18. Mai jedoch der Wohnsitz von ehemaligen DDR-Bewohnern auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik, galt zunächst wie zuvor auch schon das Fremdrentengesetz.
Erst mit dem Einigungsvertrag vom 31. 8. 1990 wurden mit dem „Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches“ (SGB VI) die Rentenanwartschaften neu geregelt. Das am 25. Juli 1991 beschlossene „Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in
Verluste von hunderten Euro Rente monatlich
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der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung“(RÜG) diente der Überleitung des Rentenrechts auf das Beitrittsgebiet. Nun trat mit der bereits Ende 1989 gewonnenen Reisefreiheit ein rentenrechtliches Problem auf: Manche DDR-Bewohner versuchten mit einem sofortigen Umzug nach Westdeutschland das mit dem Staatsvertrag von 1990 garantierte Recht im Sinne des Fremdrentengesetzes für sich zu reklamieren.
Der Gesetzgeber reagierte prompt, indem der Personenkreis, der vom Zeitpunkt des Mauerfalls bis zum 18. 5. 1990 übergesiedelt war, nunmehr als „Neusiedler“ definiert, aus der Fremdrentengesetzgebung herausgenommen wurde. Ausgenommen wurden lediglich die „rentennahen Jahrgänge“, die vor 1937 Geborenen.
Nunmehr schien die Angelegenheit rechtlich geordnet:
Es gab jetzt die „Bestandsübersiedler“, die vor dem 9. 11. 1989 in das alte Bundesgebiet wie auch immer gelangt waren, ihnen wurden die Bezüge nach dem „Fremdrentengesetz“ gewährt.
Dann gab es Rentenanwärter aus dem Beitrittsgebiet (DDR), die mit ihren Ansprüchen über das RÜG definiert und in das SGB VI übernommen wurden.
Und endlich gab es die „Neuübersiedler“, die also nach dem 9.11.1989 bis zum Staatsvertrag vom 18. Mai 1990 ihren Wohnsitz nach Westdeutschland verlegt hatten, die (bis auf die „rentennahen Jahrgänge“) ebenfalls als der Kategorie des RÜG zugeordnet galten.
Unordnung und Unrecht kam erst mit der an BfA und DRV übertragenen Aufgabe auf, die Rentenanwartschaften aller Versicherten des Beitrittgebietes gemäß den Richtlinien des RÜG zu definieren. Mutmaßlich auf Anregung aus dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung („Ihre Renten sind sicher“!) wurden nunmehr kurzerhand und klammheimlich auch die vor 1989 in die alte Bundesrepublik Gekommenen als DDR-Übersiedler geführt und unter Bruch staats- und verfassungsrechtlicher Prinzipien aus der Fremdrentengesetzgebung ausgegliedert.
Dies bedeutet etwa für vor 1989 aus der DDR übergesiedelten Akademiker einen Verlust von mehreren hundert Euro Rente monatlich.
Dabei ist dieser Eingriff schon deswegen ungesetzlich, weil die DDR-Übersiedler bis 1989 nicht nur ihre Staatsbürgerschaft verloren, sondern auch
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Staats- und verfassungsrechtliches Problem
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ihre Rentenansprüche, weshalb die „Bestandübersiedler“ mit dem Tag ihres Eintreffens im alten Bundesgebiet unter den Schutz des Grundgesetzes kamen und rechtlich den westdeutschen Versicherten gleichgestellt waren.
Auffällig bleibt bei diesem Rechtsbruch auch, dass weder der betroffene Personenkreis darüber informiert noch regierungsamtliche Änderungsvorschriften ausgegeben wurden. Nicht zuletzt deswegen wissen aus dem gegenwärtig betroffenen Kreis von etwa 300 000 Personen nur wenige von diesem rechtswidrigen Bubenstück des Dunkelkabinetts Kohl/Blüm.
Einige der Betroffenen setzten zunächst immer noch auf das Prinzip Rechtsstaat und führten Klage über diverse Sozialgerichte, doch die sind bekanntlich dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zugeordnet. Außerdem ist längst durch einen juristischen Dreh eine bislang unüberwindbare Mauer aufgerichtet worden: wo immer Klage um verfassungsrechtliche Klarstellung geführt wird, erhebt die Justiz Schilder mit der Aufschrift „Revision nicht zugelassen“. Selbst der oft noch im guten Bürgerglauben bemühte Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages greift nicht mehr: er holt regelmäßig eine Stellungnahme ein beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, das vor Jahr und Tag mutmaßlich erst diese rechtswidrige Anordnung klammheimlich verfügte.
Peter Fischer
Der Verfasser dieses Beitrages ist Autor des unlängst in 2. Auflage im Ludwigsfelder Verlagshaus erschienen Romans „Der Schein“, der eine Jugend im geteilten Deutschland zum Thema hat