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A R E - Kurzinformation
gem. Art. 80 der Verfahrensordnung der EMRK ( Neusiedlererben )
( Fehlentscheidung „Straßburg I ")
Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Thorsten Purps , Potsdam (Auszug)
„Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hat mit der Entscheidung vom 04.09.2006 den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gem. Art. 80 der Verfahrensordnung der EMRK mangels Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ohne nähere Begründung zurückgewiesen. Damit ist dieses Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgeschlossen.
An der Einschätzung der fehlerhaften Entscheidung der Großen Kammer, die ich in dem Beitrag „Europäische Menschenrecht als Opfer „außergewöhnlicher Umstände" in der ZOV 2005, S. 259ff. veröffentlicht habe, hat sich nichts geändert. -Ergänzend muss aber noch auf folgendes hingewiesen werden:
Da die rechtliche Auseinandersetzung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Kürze formell endgültig zum Abschluss gebracht werden wird, wird esr zwingend erforderlich, nunmehr zur Vorbereitung eines geplanten Verfahrens vor dem UN-Menschenrechtsrat alle poli-tischen Einflussmöglichkeiten auszuschöpfen.Aktiv ist an die Verbände, Politiker und regierende / mitregierende Minister der Länder und des Bundes heranzugehen. Es wird insbesondere erforderlich, der Öffentlichkeit vor Augen zu führen, was im Falle einer Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland durch den UN-Menschenrechtsrat auf dem Spiel steht. Die Glaubwürdigkeit eines früher über Jahrzehnte erprobten demokratischen Rechtsstaates wird aus puren fiskalischen Interessen aufs Spiel gesetzt. Hierbei bietet sich durchaus ein Vergleich zu den aktuellen Ereignissen in Ungarn an.
Die Rechtfertigung für die entschädigungslose Enteignung von ca. 70.000 betroffenen Neusiedlererben fußt maßgeblich auf der nachgewiesenen Fehleinschätzung, die von der Unvererbbarkeit des Bodenreformeigentums ausging. Angesichts eines Interviews mit dem amtierenden Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalt, Prof. Böhmer ( CDU ) am 22.01.2004 lässt sich zweifelsohne nachweisen, dass diese Annahme (Unvererbbarkeit von Bodenreformeigentum) offenbar gezielt wider besseres Wissens eingesetzt wurde. Ministerpräsident Böhmer hatte in diesem Interview offen eingeräumt, dass der eigentliche Beweggrund für das Gesetz vom 14.07.1992 der Bedarf an einem Länderfinanzausgleich sui generis war. Es ging somit ausnahmslos um fiskalische Interessen, die durch rechtliche Scheinargumente in der Debatte über die Rechtfertigung für eine entschädigungslose Enteignung vorgeschoben wurden. Angesichts dieser Vorgehensweise des Bundesgesetzgebers sollte noch einmal der „politische Druck" auf die maßgeblich handelnden Akteure im politischen Spektrum erhöht werden.
Die Entscheidung der Großen Kammer ist auch mit Blick auf die Art und Weise der Bekanntgabe Ausdruck einer „kollektiven Erledigungserklärung" des Spruchkörpers. Diese reduziert sich auf eine beiläufige Mitteilung unter Bezugnahme auf eine Sitzung der Großen Kammer vom 04.09.2006 und wurde am 11.09.2006 dann schriftlich verfasst. Die Mitteilung ging alsdann am 18.09.2006 lediglich in französischer Sprache bei den Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführer ein. Angesichts des ungewöhnlich hohen Aufwandes sowie der umfassenden gutachterlichen Erläuterung der gestellten Anträge stellt sich diese Verfahrensweise als in jeder Hinsicht unzureichend dar. .....
Dies bringt eine Haltung des Gerichtshofes zum Ausdruck, die an sich nur mit den treffenden Worten des bisherigen deutschen EMRK- Richters Prof. Ress kommentiert werden kann:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Wirkungskreis der Eigentumsgarantie seine Funktion als Justizorgan verloren. "
27.09.2006
Anmerkung ARE: Trotz des Mega-Versagens auch der Justiz: Die politische Initiative läuft!
Zurückweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens ge
ARE-Fax/ E-Mail/ Kette --120-- ..Seite 2.
Die Bündelung der Kräfte für Rechtsstaat, Recht und Eigentum, Wiedergutmachung und Gerechtigkeit kommt voran:
Allein in den letzten Tagen versandten wir zwei bedeutungsvolle Schreiben, eine Bittschrift an Papst Benedikt XVI und einen Appell an Bundespräsident Köhler. Die Texte – in der ARE-Homepage im Internet nachzulesen - können wir Ihnen auf Wunsch zukommen lassen.
Aufgeführt am Schluß dieser Briefe wurden folgende Verbände bzw.Gruppen
ARE - Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V.
im Zusammenarbeit mit: Stand 1.Oktober 2006
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Deutscher Landbund Mecklenburg-Vorpommern
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Aktionsbündnis der Opfer von Verfolgung
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Niedersächsische Aktionsgruppe für Recht und Eigentum
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Evangelische Sammlung Berlin-Brandenburg
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Vereinigung deutscher Opfer d. Kommunismus u. d. Wiedervereinigungspolitik e. V.
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Grundeigentümerverband der Vertriebenen e.V.
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Interessengemeinschaft ehem. Grundstücksbesitzer Mauergrundstücke Berlin e.V.
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Verband der Landwirte im Nebenberuf Mecklenburg-Vorpommern e. V.
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Fördergemeinschaft Recht und Eigentum e.V.
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Help e.V-Hilfsorganisation für Opfer politischer Gewalt
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Vereinigung 17. Juni 1953 e.V.
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Gemeinschaft ehemaliger politischer HäftlingeVOS -Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V.