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Schwarzbuch

Wie Behörden höchstrichterliche Urteile unterlaufen


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Rechtsverdrehung

WIE BEHÖRDEN HÖCHSTRICHTERLICHE URTEILE UNTERLAUFEN

Wenn ein Bundesgericht, als letzte und höchste Instanz, ein Urteil
fällt, dann ist es rechtskräftig und damit bindend. In der Regel sind
diese Urteile auch für Parallelfälle anwendbar. Die zuständigen
Bundesministerien haben allerdings Methoden, um unliebsame
Entscheidungen zu ignorieren und damit ins Leere laufen zu lassen.

Methode 1
Will ein Ministerium ein Urteil nicht umsetzen, kann es ein so
genanntes Nichtanwendungsgesetz erlassen. Da das aber mitunter viel
Zeit kostet, gibt es zwei weitere Methoden, die viel schneller gehen.

Methode 2
Mit so genannten Nichtanwendungserlassen werden zum Beispiel Beamte in
den Finanzämtern regelmäßig angewiesen, höchstrichterliche Urteile zu
ignorieren. Allein von 1998 bis 2003 sind 42 solcher Erlasse ergangen.

Methode 3
So geht?s noch einfacher und schneller: Urteile, die beispielsweise
Finanzminister Hans Eichel nicht passen, werden einfach behandelt, als
gäbe es sie nicht. Sie werden nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht
und sind damit für die Finanzämter passé. Denn die dürfen nur Urteile
anwenden, wenn sie im Bundessteuerblatt stehen. Insgesamt wurden 1349
Entscheidungen nicht veröffentlicht, die in der Regel zu Gunsten der
Steuerzahler ergangen waren.

Ein aktuelles Beispiel wie man durch ein so genantes
Nichtanwendungsgesetz ein höchstrichterliches Urteil aushebeln kann,
ist das neue Rentengesetz. Es wurde unlängst vom Deutschen Bundestag
verabschiedet und bedeutet für viele Ostdeutsche weniger Rente. Das
Pikante: Mit dem Gesetz missachten die Politiker ein Urteil des
Bundessozialgerichtes, das die Rentenkürzung verbietet. Es hatte im
vergangenen Jahr zwei Urteile gefällt, in denen es unter anderem heißt:
eine besonders ungünstige Berechnung für Ostdeutsche "sieht das Gesetz
nicht vor" und "würde Versicherte im Beitrittsgebiet ?
unverhältnismäßig belasten?"

Folgendes Beispiel macht den Vorgang konkret. Ein Mann in den neuen
Bundesländern bekommt gesetzliche Rente von der Rentenkasse und eine
Unfallrente von seiner Berufsgenossenschaft. Weil er jedoch die
Unfallrente bekommt, kürzt ihm die BfA die gesetzliche Rente. Das ist
erlaubt und betrifft Ostdeutsche und Westdeutsche gleichermaßen.
Allerdings wird Rentnern im Osten die ohnehin niedrigere Rente
besonders stark gekürzt. Ohne Kürzung bekäme unser Beispielrentner 781
Euro monatlich. Wäre er ein Westdeutscher, würde seine Rente auf 754
Euro gekürzt. Weil er aber aus dem Osten kommt, wird seine Rente um
weitere 67 Euro zusammengestrichen. Er erhält also unterm Strich nur
687 Euro im Monat. Und das wird nun wohl bis auf weiteres so bleiben -
trotz der Urteile, die das Bundessozialgericht im vergangen Jahr
gefällt hat.

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MDR.DE, (09.11.04 17:55 Uhr)

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