Stellungnahme von H.-M. Goldmann -MdB (FDP)
Die FDP hat vor der Sommerpause auf zwei Sitzung des Bundestagsausschusses
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz versucht, von der
Bundesregierung Aufklärung über diesen Vorgang zu erhalten. Zuletzt
hieß es nur, dass man dazu nichts sagen könne. Auf Nachfrage, wie die
Regierung zu dem Rechnungsprüfungsbericht stünde, wurde nur eingeräumt,
den Bericht zu kennen.
Wir haben in der Zwischenzeit einige weitere Fachgespräche geführt und
eine weitere parlamentarische Initiative geprüft. Doch wegen des
laufenden Gerichtsverfahrens haben wir diese zunächst einmal zurück
gestellt.
Zwischen der BVVG und dem Bundesrechnungshof gibt es unterschiedliche
Rechtsauffassungen zur Auslegungen einiger Vorschriften zur
Wertermittlung. Hier wird wohl erst das Gerichtsurteil Klarheit bringen.
Doch selbst wenn die Rechtsauffassung der BVVG korrekt sein sollte, belegt
der Bundesrechnungshof eine Reihe von schlampigen Einzelfällen, in denen
die Sorgfalt der BVVG zu kritisieren ist. Hierbei geht es natürlich nicht
um so gigantische Summen, wie die kolportierte Summe von einer Mrd. €,
doch zur kritischen Nachfrage nach dem Gerichtsurteil geben diese Fälle
auf jeden Fall Anlass.
Meldungen der Agrarfachpresse in den letzten zwei Monaten habe ich
entnommen, dass die Kaufpreise EALG-Flächen steigen werden (so z.B.
AGRAR-EUROPE vom 20.08.07), wegen einer Anpassung an aktuelle
Marktentwicklungen. Der vom BRH monierte Vorweg-Abzug von 10% auf den
ermittelten Wert wurde von der BVVG inzwischen abgeschafft.
Ich werde die Entwicklung weiterhin aufmerksam verfolgen und ggf. später
wieder parlamentarisch tätig werden.