Selbst ausserhalb Deutschlands sind die negativen deutschen Regierungseinflüsse aufgefallen
Beim Gericht Erster Instanz in Strasburg gab es ein einstimmiges rechtskonformes Urteil ,.das der deutshen Regierung nicht gefallen hat.-Nach der Anrufung der Großen ( der politischen )Kammer des EGMR durch die BRD , ist plötzlich einer Mehrheit der Kammer die Rechtskundigkeit abhanden gekommen. Dies kann man ablesen an den deutlichen Voten der sechs Fachjuristen am 30.06.05.
Zur Erinnerung:....
Abweichende Voten der 6 Richter (Zitate) zur Entscheidung vom 30.06.2005
- Richter Pavlovschi (Moldavien)
„Zu Beginn der 90-er Jahre haben es einige post-kommunistische Staaten unternommen, ihr politisches und wirtschaftliches System zu transformieren, doch keiner von ihnen gebrauchte diesen schmerzhaften Prozess zur Rechtfertigung der Enteignung seiner Bürger. Im Gegenteil sie privatisierten staatliches Eigentum. Viele, die unter einem totalitären Regime nicht einmal von Privateigentum träumen konnten, wurden Eigentümer. Im Lichte all dieser Erfahrungen erscheinen die Erklärungsversuche für die Enteignung tausender deutscher Bürger in der Notwendigkeit ".. die kommunistische Eigentumslage in ein marktwirtschaftliches System umzuwandeln", denkbar merkwürdig.“
- Wie die Bf. sind 50.000 andere Menschen in der gleichen Situation. Es mißlingt mir, in der Entziehung des Eigentums in dieser großen Anzahl von deutschen Bürgern irgendwelche "öffentlichen Interessen" zu sehen.
- Meiner Ansicht nach bedeutet das Wort "Balance" die besonderen Interessen beider beteiligten Parteien zu betrachten, hier also die Interessen des deutschen Staates und die Interessen der Landeigentümer. Tatsächlich sind die Interessen des Staates hervorragend berücksichtigt worden durch den Übergang des fraglichen Landes in das Eigentum des Staates. Aber wie wurden die Interessen der Eigentümer beachtet? Die Antwort ist klar: überhaupt nicht. Wenn eine Partei alles bekommt und die andere nichts, über welche Balance sprechen wir dann? Woraus besteht die "Fairness" dieser "Balance" in diesem Fall? Die Antwort ist wiederum ganz klar: kein Element von Fairness und Balance wurde in diesem Fall berücksichtigt. Ich würde diesen Akt als "eine unfaire Missbalance" bezeichnen.
Es ist sehr schwierig, eine Situation nachzuvollziehen, in der ein Staat willkürlich ein Gesetz zu seinen eigenen Gunsten und zum Nachteil seiner eigenen Bevölkerung ändert und diese Leistung als das Ergebnis "außergewöhnlicher Umstände" bezeichnet.
- Der Staat hatte das Interesse, Land zu gewinnen....Die Enteignung war in diesem Fall eindeutig ein konfiskatorische Maßnahme, aber Konfiskation ist eine Art von Strafe,..., die eine Art von Schuld impliziert, welche hier von der verantwortlichen Regierung nicht einmal behauptet wird.
- Richter Costa (Frankreich), Borrego Borrego (Spanien), Ress (BRD), Botoucharova (Bulgarien)
- Das Modrow-Gesetz ist das Ergebnis von Verhandlungen. ...Das Gesetz wurde sogar mit dem Tag des Beitritts über den Einigungsvertrag ein Bestandteil der Gesetze des wiedervereinigten Deutschlands.
Deshalb stimmen wir nicht zu, dass es sich um einen Zufallsgewinn handelt ...Dieses Wort wurde erstmals im Fall James / United Kingdom verwendet und gleichzeitig wurde das Prinzip der Kompensation festgelegt. Es ist bezeichnend, dass der frühere König von Griechenland, der seine Krone nach dem Fall der Militärdiktatur verlor, durch unseren Gerichtshof sofort eine Kompensation zugesprochen erhielt, während die Bf. hier nichts erhalten. Liegen hier etwa zwei verschiedene Kategorien von "außergewöhnlichen Umständen" vor?
- Dass sie Land erbten, aber nicht mehr in der Landwirtschaft arbeiteten, mag die Enteignung rechtfertigen (obwohl sie in gutem Glauben handelten und Vertrauen in das Gesetz hatten), aber ohne Kompensation?
- Richter Ress (Deutschland)
- Die Bf. haben das Eigentum nicht illegal erworben, sondern legal aufgrund des Gesetzes vom 06.03.1990. ... Es liegt auch keine Regelungslücke vor. Andernfalls wäre es möglich, in jedem Gesetz solche Lücken zu finden, wenn das Ergebnis nicht zufriedenstellend erscheint. Natürlich kann die Gesetzgebung solche Ergebnisse korrigieren, aber dabei muss sie diejenigen Rechte beachten, die sie geschaffen hat. Die Eigentümer konnten ihre Rechte über 2 Jahre in gutem Glauben ausüben. ..Daher hatten sie wenigstens eine berechtigte Erwartung auf eine Kompensation.
- Die Wiedervereinigung Deutschlands ist nicht "einzigartiger" als die Auflösung von Jugoslawien und der UdSSR oder der Regimewechsel in anderen Ländern nach dem Mauerfall.Wenn ein Staat wie die BRD aber an die Konvention gebunden ist, dann können solche Ereignisse nicht generell eine unklare Interpretation oder weniger strikte Anwendung der Konvention rechtfertigen. ... Wenn der Gerichtshof akzeptiert, dass es außergewöhnliche Umstände gibt, die Eingriffe des Staates in die Individualrechte rechtfertigen können, dann ist das ein staatsorientiertes Konzept, das weit weg ist vom Konzept des Schutzes der Menschenrechte.
... Wenn ein Versuch zur Generalisierung der außergewöhnlichen Umstände gemacht wird, dann wird der Gerichtshof seinen Status als Organ der Gerechtigkeit verlieren....Ist der Kampf gegen Terrorismus auch ein außergewöhnlicher Umstand? Rechtfertigt eine solche Situation den Eingriff in Menschenrechte mit dem Ergebnis, dass dieser nicht länger eine Rechtsverletzung ist?
- Dass ein Gesetz Ungerechtigkeit schafft, ist nichts Außergewöhnliches. Aber bei der Korrektur müssen die Menschenrechte beachtet werden.
- Einer der großen Fehler des Gerichtshofes war, auf das Gesetz der DDR abzustellen, das natürlich nicht an die Konvention gebunden war. Der Ausgangspunkt hätte der Einigungsvertrag sein müssen, der das Modrow-Gesetz enthielt.
- Im vorliegenden Fall hatte die Regierung nicht den Schutz der Eigentumsrechte vor Augen, sondern im Gegenteil dachte er an eine Lösung, die ihm selbst den größten Vorteil brachte, nämlich die Aneignung fremden Eigentums.
- Wenn der Gerichtshof jetzt sagt, dass eine Enteignung verhältnismäßig ist, weil der Staat einen Irrtum korrigieren wollte, ...und wenn er akzeptiert, dass es Gründe für einen Staat gibt, die Menschenrechte zu missachten (gleich ob er sie außergewöhnlich nennt oder anders), wer will dann noch die Menschen vor Eingriffen in diese Rechte schützen?
mögliche Folgen des Urteils
- Justizministerin Zypries reibt sich die Hände und spricht von dem endlich hergestellten Rechtsfrieden - worin der liegen soll, verrät sie dabei nicht, es gab noch nie mehr
Rechtsunfrieden als jetzt, der bestimmt nicht mit dem Gewinn der nächsten Wahl belohnt werden sollte
- Werden andere (Eigentums-)Rechte, die zu DDR-Zeiten erworben wurden, jetzt auch revidiert, z.B. Eigenheimzukäufe nach Modrow-Gesetz zwischen November 1989 und Oktober 1990?
Der Brandenburgische Finanzminister hat bereits die Enteignung weiterer 34.000 Hektar Land angekündigt - hat der Staat jetzt einen Freibrief für Enteignungen?
- Wie werden die Enteignungen am Ende zu behandeln sein? Alle DDR-Enteigneten erhalten irgendeine noch so kleine Ausgleichsleistung und ausgerechnet diejenigen, die bereits zu BRD-Zeiten Eigentümer waren, erhalten weder eine Entschädigung wie SBZ noch eine Behandlung nach dem Vermögensgesetz mit der Aussicht auf Rückübertragung/Entschädigung im Fall staatlichen Machtmissbrauchs? Das kann nicht richtig sein, zumal die jetzt Betroffenen doch den DDR-Enteigneten der Bodenreform gleichgestellt werden sollen.
Ist das jetzt nicht sowieso eine weitere Form von staatlichem Machtmissbrauch?
- Die Frage wurde schon mehrfach gestellt: wo bleibt der Volksaufstand? Für die Betroffenen ist es jetzt sicher nicht einfach, sich noch einmal aufzuraffen, aber es darf nicht der Eindruck entstehen, dass nun die Geschichte zu Ende ist - im Gegenteil.
- Z.B. sollte jeder Betroffene unverzüglich einen Brief an das Justizministerium schreiben, in dem er auf seine Situation "verlorenes Eigentum - Hartz IV - (Neben-) Erwerbsmöglichkeit - Selbstversorgung" hinweist - vielleicht ist diese Verbindung den Herrschaften Politikern noch nicht bekannt