von RA Ulrich Mohr, Offener Brief an den Minister für Finanzen, Land Brandenburg zur Herbeiführung des immer noch (durch selbs
Berlin, Donnerstag den 4. Februar 2008
(durch selbsternannte „Treuhänderschaft“) gestörten Rechtsfriedens
Sehr geehrter Herr Minister Speer,
der BGH hat Ihrem Hause mit der Entscheidung V ZR 65/07 Landnahme unter Missbrauch des Rechts und unter Bruch des Rechtsfriedens vorgeworfen. Sie haben tausende derartige Fälle eingeräumt und behauptet, das sei mit Justiz= und Innenressort, sogar dem Kabinett so abgestimmt gewesen. Für unser Rechtsgefühl eine schreckliche Vorstellung!
Die 3. Gewalt, die Gerichte also, wurden bei diesem Verfahren, mittels der von Ihrem Hause angeregten „Treulose-Vertreter-Bestellung“, umgangen. Sogar eine Haftungsfreistellung für mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Landkreise war dem Finanzministerium dieses rechtsmißbräuchliche Verfahren wert, um Bedenken der Landräte zu zerstreuen.
Bis auf einen haben leider alle angebissen. Ihr Haus hat also viel getan, was im Ergebnis auf mögliche Urkundsdelikte und veruntreuende Unterschlagungen hinauslief.
Nun sitzt Ihr Ministerium auf tausenden Grundstücken, die ihm nicht gehören, und Sie sorgen nicht sogleich für Korrektur der Ungeheuerlichkeit! Vielmehr versuchen Sie, weiterhin eine Kompetenz über diese Grundstücke zu behalten und werfen Ihr Ministerium gar zum Treuhänder über dieses treulos erlangte fremde Gut auf, so wie Sie sich auch für berufen halten, die befreiend zornige Wortwahl des BGH zu bekritteln.
Sie haben mit diesem fremden, widerrechtlich erlangten Gut nichts anderes mehr zu tun, als die Listen der betreffenden Grundbuchblätter unverzüglich an die entsprechenden Grundbuchämter zu leiten, verbunden mit einem Hinweis, bei welchen Grundstücken durch unberechtigte Geschäfte nun Verträge bestehen. Die Gerichte sind berufen, hier durch Einrichtung von Pflegschaften für Ordnung zu sorgen – keinesfalls Ihr Ministerium als Urheber des vieltausendfachen, schweren Rechtsbruchs.
Das Grundbuchamt, das die nichtigen Anträge damals hätte zurückweisen müssen, ist allein berufen, dafür Sorge zu tragen, daß die unzulässige Eintragung des Landes Brandenburg als „Eigentümer“ eiligst korrigiert und jedes einzelne Grundstück vor dem weiteren Zugriff Ihres Finanzministerium gesichert wird. Das Grundbuchamt hat bei inzwischen vertragsgebundenen Grundstücken für entsprechende Anträge auf gerichtlich überwachte Pflegschaft zu sorgen.
Nur so wird der Schaden repariert und im Einzelnen durch Gerichte und deren überwachte Pfleger geprüft, was Ihr Ministerium mit den Grundstücken angestellt hat.
Wir dürfen vorsorglich darauf hinweisen, daß sich derjenige einer Straftat der Begünstigung schuldig machen kann, der die unverzügliche Wiederherstellung eines gesetzmäßigen Zustandes verhindert oder erschwert, besonders, wenn er womöglich durch Beteiligung an der Vortat eine Garantenstellung innehat, die nunmehr sein unverzügliches Handeln erfordert.
Wir fügen zu den Begriffen „Auflassung“, „Nichtigkeit“, „Unzulässige Eintragung“ und„Selbst-Begünstigung“ Hinweise aus Gesetz und Kommentierung vorsorglich bei. Das Ergebnis lautetet: Nichtige Auflassung ist keine Auflassung, Eintrag der Landnahme war unzulässig!
Unsere Rechtsansicht konnten wir mit einem der Kommentatoren abstimmen , auf die sich der BGH in seinem von Ihnen so bekrittelten Urteil bezogen hat.
Erst wenn sich das von Ihnen zu verantwortende Finanzministerium rechtstreuverhalten wird, also das Unrechtsgut freigibt, hat der Rechtsfrieden im Land wieder eine Chance! Geben Sie endlich Recht und Gesetz seinen Lauf – und die Grundstücke frei!
Übrigens, Herr Minister, in unserem Fall, der zu dem deftigen Urteil des BGH gegen das Land Brandenburg vom 7. Dezember 2007geführt hat, wurde bisher nichts in Ordnung gebracht.
Wir haben nicht vor, Ihre Hotline anzuwählen.
Es wäre ein guter Anfang, wenn Sie sich um diesen Fall selbst kümmern könnten.
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt