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Schwarzbuch

122


A R E - Kurzinformation

 A R E -K U R Z I N F O R M A T I O N- Serienfax/email-Kette 122 vip/22.10.06


Liebe Mitglieder  und Mitstreiter der ARE und der mit der Allianz verbündeten Organisationen,
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,  von Unrecht Betroffene und Rechtsstaatler,

Mit unserer heutigen email-Faxkette geben wir Ihnen wichtiges Informations- und Argumentationsmaterial  an die Hand, das auch für nicht direkt Betroffene wichtig ist. Im übrigen bitten wir, sich die letzten ARE-Kurzinfos, insbes. die Nr.119- 121  nochmals genau anzusehen. Es geht u.a. um die verschiedenen Veranstaltungen in den Regionen - und um den Programm- und Strategietag am 10./11. November in Borken, auch um das CMS-Programm fürs Internet, so daß Sie  einen Eindruck der anlaufenden neuen intensiven Öffentlichkeitsarbeit bekommen werden. Auch juristisch werden u.a. die Rechtsanwälte Stefan .v. Raumer, Dr.Thorsten Purps und Catherine Wildgans für Interessantes und zum Teil Neues sorgen.!

Nun also also zum heutigen Schwerpunktthema:

Bemerkungen zur  „ offiziellen  Statistik " und - zur Klarstellung betreffend die Ansprüche nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz ( EALG )

In der Öffentlichkeit wurden aus den Finanzministerien kürzlich Meldungen gestreut, die einerseits den Eindruck hocheffizienter Arbeit in Sachen Abarbeitung der gesetzlichen Ausgleichsleistungen  zu vermitteln versuchten, andererseits offenbar Anspruchsträger mit nachfragenden Erinnerungen der Berechtigten, deren Fälle bisher nicht bearbeitet wurden, zu demoralisieren und diese so von weiteren Anfragen oder Anträgen  abhalten sollten. Besonders hervorgetan hat sich dabei das Finanzministerium in Schwerin, wo die damalige Ministerin  eine fast vollständige Erledigung der  Anträge bei den Ämtern behauptete und die Regionalpresse dies im Wahlkampf leider auch noch ungeprüft verbreitete. Dies führte bei der ARE zu entsprechenden Anfragen und wird heute anhand von Zahlen und Fakten unsererseits dank auch der aktiven Zuarbeit seitens der Firma Talleur Vermögensverwaltung ( d.h. der Gesellschaft. die sich erfolgreich für die vorfristige Einlösung der EALG-Ansprüche von Berechtigten einsetzt)  nochmals und vor aktuellem Hintergrund klargestellt.

Sie sehen: Was den Wert mancher, dazu noch „regierungsamtlicher" Statistiken angeht, hält man sich am besten an Sir  Winston Churchill, von dem das Bonmot stammt, „ Ich glaube  nur an offizielle Statistiken, die ich selbst gefälscht habe."

Zur Sache: Hier ein Auszug aus einem email- Schreiben vom 5.Oktober 2006 von Daniel Talleur an Graf v. Schwerin:
„....Bis Ende 2005 wurden exakt 743.453.703,91 Millionen Euro, d.h. 0,74 Milliarden Euro des geschätzten Gesamtvolumens von 6,44 Milliarden Euro ausbezahlt. Dies entspricht einer Erledigungsquote von 11%. Rund 5,7 Milliarden Euro sind demnach noch offen.

Die Zahlen im Einzelnen:
Von der Bundesregierung geschätztes Gesamtvolumen: 6.440.000.000 Euro
durch Schuldverschreibungen erfüllt bis Ende 2003: 498.575.451,58 Euro
bar erfüllt im Jahr 2004: 100.572.552,79 Euro
bar erfüllt im Jahr 2005: 144.305.699,54 Euro
Insgesamt bis 31.12.2005 erfüllte Ansprüche: 743.453.703,91 Euro
Noch unerfüllte Ansprüche ca.: 5,70 Milliarden Euro = 5.700.000.000,-- Euro

Die amtliche Interpretation der Statistik ist irreführend .
Wie kommt es, dass die Statistik des „ Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV)  "auf über 70% Erledigungsquote kommt, während die Berechnung nach Auszahlung und Gesamthöhe der Ansprüche nur eine Quote von 11% ergibt? 



Die Statistik des BADV nimmt die Erledigung der gestellten Anträge zur Grundlage und nicht die Auszahlungen. Die Antragszahlen weisen eine höhere Abarbeitung aus als den Tatsachen entspricht, da darin eine hohe Zahl Geldforderungen als eigene Anträge doppelt berücksichtigt sind. Geldforderungen wurden nochmals als separate Anträge behandelt, weil es für sie eine Vorabregelung noch vor Schaffung des Entschädigungsgesetzes gab.

Ende 1993 stellte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Ländern im Vorgriff auf das EALG 50 Mio. DM zur Auszahlung von Kontoguthaben zur Verfügung. Davon haben die Vermögensämter auch Gebrauch gemacht. Diese vor dem Inkrafttreten des Entschädigungsgesetzes ausgezahlten Geldforderungen wurden seit 2003 in die Statistik mit aufgenommen. Da alle vorab ausgezahlten Geldansprüche als Erledigung erfasst wurden, erweckt die Statistik plötzlich den falschen Anschein hoher Erledigungszahlen. Tatsächlich wurde sie mit doppelt erfassten Ansprüchen aufgebläht.

Nach der Presseerklärung des BADV vom September 2003 - damals noch unter der Bezeichnung Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (BAROV) - betraf die Hälfte aller Erledigungen, nämlich 150.000 der 308.500, Geldforderungen.

Abgesehen von der doppelten Erfassung der Geldforderungen ist die amtliche Statistik noch aus einem anderen Grund problematisch: die Zählweise ist in den einzelnen Landesämtern unterschiedlich. Teilweise werden Ansprüche eines Antragstellers, z.B. auf Landwirtschaft, Wohnhaus, Anteilsrechte und Kontoguthaben, zu einem Anspruch zusammengefasst, teilweise als fünf verschiedene Ansprüche gezählt. Ansprüche von Erbengemeinschaften werden in einigen Ämtern für jeden Miterben, in anderen Ämtern für die Gemeinschaft insgesamt gewertet. Eine einheitliche Linie ist nicht zu erkennen und das mindert natürlich die Verwertbarkeit der Statistik.

Eine andere Fehlerquelle der amtlichen Statistik nennt das BAROV / BADV selbst: Ablehnungen von Rückgabeanträgen führen in vielen Fällen zu neuen, bisher nicht erfassten Entschädigungs- oder Ausgleichsleistungsfällen - so etwa, wenn die Rückgabe wegen einer Enteignung im Zuge der Bodenreform abgelehnt wird. Die Mehrzahl der Antragsteller mit Entschädigungs- oder Ausgleichsleistungsansprüchen haben ihre Ansprüche nach der Wiedervereinigung zunächst als Anträge auf Rückgabe gestellt, und so kommen jetzt laufend neue, bisher nicht erfasste Anträge hinzu.

Ohne Kenntnis der Gesamtzahl der angemeldeten Ansprüche kann man keine zutreffende Erledigungsquote ermitteln. Die aufgezeigten Mängel der amtlichen Statistik lassen sich alle vermeiden, wenn man von den Auszahlungsbeträgen ausgeht, die auf den Cent genau feststehen. Deshalb legt die Talleur GmbH diese exakten Zahlen für ihre Berechnungen zugrunde. So verständlich der Wunsch der Verwaltung auch erscheint, rasche Erfolge vorweisen zu können (daran hängen schließlich Ansehen, Möglichkeiten der Kompetenzerweiterung und Beförderungen), so bedauerlich ist es, dass den Betroffenen mit einer verzerrten Statistik Scheinerfolge vorgemacht werden, statt klipp und klar zu sagen, mit welchen jahrelangen Wartefristen ein Anspruchssteller noch rechnen muss....."
Info: Talleur Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Brodschrangen 4 -20457 Hamburg

Dies für heute mit Grüßen aus Borken und Groß Kreutz, bitte an unser Treffen am 11.Nov. denken!In Borken werden u.a. die positive Entscheidung beim Bundesverw.G  und  „Strausberg" behandelt!