WiROZ

Schwarzbuch

Statut


Statut der A R E - Aktionsgemeinschft für Recht und Eigentum e.V.

Kurzfassung

  • § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
    Der Verein führt der Namen "Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V." Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingetragen unter der Nr.: 16430 NZ, ARE.

    Der Verein verbindet in sich Opfer der kommunistischen Diktatur und durch das Unrecht von 1945 - 1990 Geschädigte. Er vertritt aktiv deren Belange und berücksichtigt speziell auch Sachverhalte des nach 1990 fortgeführten und bis jetzt noch nicht wieder gut gemachten Unrechts. Der Verein ist ein Zusammenschluß von Bürgerinnen und Bürgern, die sich für den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland, für Recht und Gerechtigkeit und besonders für das Eigentum einsetzen.

    Der Verein hat seinen Sitz in Berlin. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

  • § 2 Zweck
    Vereinszweck ist die systematische Erfassung, Dokumentierung und Aufarbeitung des in der Zeit der kommunistischen Gewaltherrschaft, vornehmlich in Mittel- und Ostdeutschland begangenen und bis in die Gegenwart fortwirkenden Unrechts sowie der Einsatz für dessen Wiedergutmachung auf politischem, juristischem und publizistischem Wege.

    Der Vereinszweck wird verwirklicht durch die Organisation und Durchführung von Tagungen und Seminaren, Kongressen und verschiedenartigen Zusammenkünften, ferner durch Zusammenstellung und Austausch von Fällen des Unrechts und der Ungleichbehandlung, durch die Unterstützung der Mitglieder, auch aus verschiedenen Opferverbänden, darüber hinaus bei der Publizierung ihrer Schicksale sowie der Motivierung der Öffentlichkeit und der rechtlichen und politischen Aufarbeitung von Unrecht aus der Zeit der SBZ und DDR. Ideelle und beratende Hilfe gegenüber Ämtern und Behörden in den Bundesländern gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Vereins. Unrechts- und Mißbrauchsfälle werden zusammengestellt, verglichen und archiviert. Kooperationspartner sind u.a. Institute, Stiftungen und andere Organisationen.

    Der Verein erstrebt keinen Gewinn und ist gemeinnützig tätig. Sämtliche Einnahmen dürfen nur zur Bestreitung der satzungsmäßigen Aufgaben verwendet werden. Die Ausschüttung etwaiger Überschüsse an die Mitglieder ist ausgeschlossen. Auch erhalten diese in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
    Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.

  • § 3 Mitgliedschaft
    Mitglieder können natürliche Personen und juristische Personen, Organisationen und Vereinigungen werden, die die Interessen der Mitglieder vertreten oder die sich mit der Sicherung des Eigentums sowie der Probleme der Opfer und Geschädigten und deren Unterstützung verbunden fühlen.

    Die Mitgliedschaft wird erworben durch Antrag an den Vorstand des Vereins. Eine Ablehnung wird nur wirksam, wenn der Vorstand des Vereins mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden die Ablehnung bestätigt.

    (Beendigung der Mitgliedschaft)

    Anträge auf Mitgliedschaft von Antragstellern, die zu Verbänden ond Organisationen gehören, die nicht mit der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum zusammenarbeiten, den Zielsetzungen und Zwecken des Vereins nicht verbunden sind oder gegen den Verein durch Stellungnahmen tätig geworden sind, können nur nach ausdrücklicher Bewertung ihres Antrages durch den Vorstand (bei Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit) aufgenommen werden (Interessenkollision/ Konkurrenzvereinigungen).

    (Ausschluß-Bestimmungen)

  • Weitere Regelungen in
  • § 4 Rechte und Pflichtender Mitglieder
  • § 5 Organe des Vereins
  • § 6 Vorstand
  • § 7 Wahlen und Abstimmungen
  • § 8 Auflösung
  • § 9 Schlußbestimmung
  • Unterschriften

    Den vollständigen Text des Statutes erhalten Bewerber auf eine Mitgliedschaft auf Anfrage vom ARE-Büro in Niedenstein/Hessen