Die Dresdener Erklärung von ARE den 12. September in Dresden übergeben
-Dresdener LG-Präsident Gerd Halfar betreibt Willkür- und Unrechtsjustiz-
Kommunistischer Terror anno 1946 in Dresden
Dresden ist die Stadt der barocken Künste und der Bombennacht im Februar 1945. Dresden ist aber auch Ausgangsort der willkürlichen Verfolgung Tausender Bürger und Bürgerinnen, die seit 1946 auf Betreiben von kommunistischen Überzeugungstätern wie Kurt Fischer und Fritz Selbmann mit einer ideologisch instrumentalisierten Entnazifizierung unschuldig als Naziverbrecher, aktivistische Nazis und Kriegsinteressenten strafrechtlich verfolgt, diffamiert, entrechtet und kaltgestellt wurden. Nach den Strafbestimmungen zu den Richtlinien vom 21.Mai 1946 zum sächsischen „Volksentscheid“ haben die sächsischen Kommunisten reihenweise Anklagepunkte frei erfunden oder systematisch gefälscht. Extralegale Repressionskommissionen haben dann in Geheimverfahren willkürlich Schuldsprüche wegen Schwerstkriminalität verhängt, auf die kraft Gesetzes drakonische Strafsanktionen folgten: vollständiger Entzug des privaten und betrieblichen Vermögens und damit die wirtschaftliche und persönliche Existenzvernichtung, Entzug des aktiven und passiven Wahlrechts, Entzug der Gewerbefreiheit, Registrierung als Nazi- und Kriegsverbrecher, öffentlicher Tadel als Schwerstkriminielle. Wer nicht umgehend die Flucht ergriff, den verfolgte zusätzlich der sowjetische Geheimdienst mit Internierung oder Arbeitslager. Dresden ist damit zum Symbol für Willkür, Repression und kommunistischen Terror geworden.
Unmittelbar nach der politischen Wende hat die DDR-Volkskammer einstimmig mit einer Stimmenthaltung beschlossen, alle Strafrechtsopfer politisch motivierter Repression zu rehabilitieren. Dies hat der Bundesgesetzgeber mit dem Erlass des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes 1992 noch bekräftigt. Danach sind auch die Opfer des sächsischen Volksentscheides zu rehabilitieren, sofern sie sich unter dem NS-Regime nicht tatsächlich schuldig gemacht haben.
Dresdener Willkür- und Unrechtsjustiz anno 2008
Jetzt wiederum quasi in Geheimverfahren torpedieren der Dresdener Landgerichtspräsident Gerd Halfar und seine Rehabilitierungskammer mit vorgefertigten, aus Textbausteinen zusammengestückelten Begründungen den Willen des Gesetzgebers. Dazu wird das geschehene Unrecht unverantwortlich verharmlost und das tatsächliche Verfolgungsgeschehen systematisch verschwiegen oder dreist geleugnet. Übrig bleibt der Zweck einer einfachen Umverteilung der Eigentumsverhältnisse im wirtschaftlichen Bereich, der dann kein Strafzweck gewesen sein soll. Dass den Verfolgten schwerste kriminalstrafrechtliche Vorwürfe gemacht wurden, dass die Richtlinien zum sächsischen Volksentscheid ausdrücklich bestimmten, keine wirtschaftliche Umgestaltungsmaßnahme zu sein, sondern der Repression zu dienen, dass die kommunistisch gesteuerte Regierung Sachsens ausdrücklich legitime Strafzwecke gegenüber schwerstkriminellen Nazi- und Kriegsverbrechern zu verfolgen amtlicherseits vorgegeben hat und dass die Sanktionen gerade nicht bei betrieblichem Eigentum halt machten, sondern auf die gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Existenzvernichtung der Betroffenen abzielten, steht in keiner Entscheidung Halfars und seiner Rehabilitierungskammer. Dabei wissen diese Richter seit Jahren um das tatsächlich geschehene Unrecht.
Wer als Richter den Sachverhalt schwersten kommunistischen Unrechts systematisch beschönigt und verschweigt, spricht kein Recht, sondern sorgt für Unrecht und Willkür. Wer als Richter kommunistisches Unrecht verharmlost, anstatt den elementaren richterlichen Pflichten nachzukommen, es unvoreingenommen und sachlich zu ermitteln, und daraus die notwendigen rechtlichen Schlüsse zu ziehen, der darf im Rechtsstaat nicht länger damit betraut werden, dieses Unrecht im Namen des Volkes „aufzuarbeiten“. Er setzt dieses Unrecht nur fort und beleidigt die Opfer in unerträglicher Weise. Und wer wie Richter Halfar den Sachverhalt verfälscht, der hat keine Legitimation, andere wegen kommunistischer Wahlfälschung zu verurteilen, wofür er sich schon 1992 von der Presse feiern ließ.
Daher wird festgestellt und gefordert :
1.LG-Präsident Halfar und seine Rehabilitierungskammer dürfen nicht länger mit der Aufarbeitung des kommunistischen Strafrechts betraut werden. Sie haben sich dazu in reihenweise ergangenen Beschlüssen als ungeeignet erwiesen. Dabei ist es unerheblich, ob sie so entschieden haben, weil sie politisch voreingenommen sind, weil ihnen schlicht das Gespür für geschehenes kommunistisches Unrecht fehlt oder weil sie einfach zu faul waren, den Vortrag der Opfer kommunistischer Repression zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen.
2.LG Präsident Halfar und seine Rehabilitierungskammer tragen so eine maßgebliche Mitschuld daran, dass dringend benötigte Investoren in Sachsen ausbleiben. Aufgrund der Unrechtsprechung dieser Kammer, die ihre verheerenden Auswirkungen auch in anderen jungen Ländern zeitigt, wenden sich diese Investoren enttäuscht von Sachsen ab und investieren lieber weiter im Westen oder gar im Südosten Europas.
3. Der sächsische Landtag und die sächsische Staatsregierung sind aufgefordert, nicht nur in Sonntagsreden die Aufarbeitung des kommunistischen Unrechts zu fordern, sondern umgehend dafür Sorge zu tragen, dass hinreichend geeignete Personen in Gerichten und Staatsanwaltschaften endlich zur Verfügung gestellt werden, die Aufarbeitung gerecht und fair vorzunehmen. Dass selbst 18 Jahre nach dem Untergang der DDR noch Tausende Verfahren immer nicht bearbeitet sind oder systematisch verschleppt werden, ist ein Skandal und eines Rechtsstaats unwürdig. Wegen ständiger schwerer Verletzung des verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgebotes und des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ist solches Vorgehen alle Male rechtswidrig, willkürlich und nicht länger zu dulden.
Stellvertretend für die Fakten und diversen Beweismittel sind zwei aktuelle Fälle offensichtlicher Fehlentscheidungen beigefügt.
Um unseren Forderungen in der Verteidigung des Rechtsstaats und im Einsatz für das Ansehen der Richterschaft und der gesamten Justiz Nachdruck zu verleihen, wird die „Dresdener Erklärung“ sowohl dem sächsischen Justizminister als auch dem Landgericht übergeben und zugleich der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht.
08.09.2008 -V.i.S.P. M.G.v. Schwerin ,14550 Groß Kreutz – ARE
Besuchen Sie uns gleich im Internet unter: www.are-org.de
ARE-Groß Kreutz :Am Gutshof 1,14550 Groß Kreutz, Tel. 033207/54402, Fax 033207/54403
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GRAURICHTERORDEN 1.KLASSE
zugeeignet und verliehen anlässlich seines 60.Geburtstages
am 13.September 2008 an den Herrn Landgerichtspräsidenten
Gerd Halfar im Zusammenhang mit dem Besuches der ARE-Delegation
in seinem Büro in der Lothringer Straße 1 in Dresden am 12.September,
Die im Anhang zu sehende Abbildung des roten Ordenskissens
der Graurichter-Orden zeigt
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auf der linken Seite den Graurichter-Orden 2. Klasse, die Lupe mit in der Mitte eingestelltem Paragraphenzeichen, die dem Ordensträger die Möglichkeit symbolisiert, sowohlGesetzestexte sorgfältiger und exakter zu erkennen als auch höchstrichterliche Entscheidungen für seinen Arbeitsbereich zu beherzigen;
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auf der rechten Seite ist der Graurichter-Orden 1.Klasse abgebildet, der, gestaltet wie ein Kompass mit dem Paragraphenzeichen als Kompassnadel, die auf die jeweils relevanten politischen Parteien einzustellen ist. Ironisch wird so die Gefahr des Handelns nach Opportunität, Urteile mit Blick auf das politisch Gewollte und auf „Zeitgeist“-Erscheinungen herausgestellt.
Herrn Gerd Halfar,
geboren 13.September 1948,
beauftragt mit der Rechtspflege und dem Schutz der Rechtsstaatlichkeit
beim Landgericht Dresden,
offiziell als erfahrener und fachlich kompetenter Richter eingestuft,
wird in Anbetracht von ihm maßgeblich mit
zu verantwortenden Entscheidungen in Fragen
des Rehabilitierung- und Wiedergutmachungsrechts
der von den deutschen Rechtsstaatlern verliehene
GRAURICHTER- ORDEN 1. KLASSE
mit Widmung zu seinem Geburtstag zugeeignet und verliehen.
Den 12.September 2008
Für den ARE- Zusammenschluss
Manfred Graf v. Schwerin
ARE- Bundesvorsitzender
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