Prof. Dr. iur. Doehring : Ein Völkerrechtler von internationalem Rang- ein Mentor für Rechtsstaat, Freiheit und Recht
Zum 90.Geburtstag von Professor Karl Doehring
Wenn er im Borkener Kraftwerk, dem Gründungssitz des ARE- Zusammenschlusses,die unüberhörbare Stimme erhob, hielt die Versammlung den Atem an. In knappen Sätzen und für jeden verständlich, mit bestechender Logik, aber vor allem mit der Überzeugungskraft seiner Persönlichkeit stellte er Grundfragen von Recht und Freiheit, Eigentumsschutz und Menschenrechten kristallklar in den Raum. Gelegentlich mit seinem Handstock auf dem Fußboden den Argumenten Nachdruck verleihend, hatte er keine Mühe, die abenteuerliche und jetzt so verhängnisvoll fortwirkende Darstellung der Nach-Wende-Politik und ihrer juristischen „ Fortsetzung mit anderen Mitteln“ nach Strich und Faden „auseinander zu nehmen“ . Insbesondere dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht, und seinen verantwortlichen Präsidenten hat er nichts ersparen können – seit 1991.- Bis in die jüngste Zeit setzt nun der langjährige frühere Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht“ ( bis 1987 ) seine Arbeit als Emeritus fort.
Direkt oder telefonisch Rat geholt oder auch nur eine erforderliche Bestätigung hat so mancher am Rechtsstaat Verzweifelnde bei Karl Doehring an seinem Heidelberger Schreibtisch, wo der in Symbiose mit den preußischen Tugenden wirkende Völkerrechtler mit seine n weltweiten Ausstrahlungen noch als über Achtzigjähriger meist schon um 9 Uhr 05 anzutreffen war. Seine zahlreichen wissenschaftlichen Publikationen und Lehrbücher zum Völkerrecht gehören wissenschaftlich zur internationalen Spitze. Höchste Anerkennung fand er bis bis nach Südafrika.
Andererseits sind seine kürzlich erschienenen Erinnerungen ( „Von der Weimarer Republik zur Europäischen Union“) eine für jedermann höchst aufschlussreiche und fesselnde Lektüre, zum Beispiel das Kapitel über die sogen. „Studenten-Revolte von 1968“ und - viel später dann -die Klarstellung zu den „Nebelkerzen“ des Bundesverfassungsgerichts und der Politik in der Frage der Beibehaltung der kommunistischen Konfiskationen durch drei Bundesregierungen.-
Die ARE hat aus Anlass des 17.März 2009 einige seiner Stellungnahmen und Klarstellungen für alle Interessierten zusammengefasst. Es bietet sich an, Karl Doehring anlässlich seines Geburtstages in einem Beitrag aus einer dieser Publikationen selbst zu Wort kommen zu lassen:
„ ."... Das Gesamtergebnis dieser nationalen und internationalen Rechtsprechung, d.h. Die Ablehnung aller r Beschwerdeführer, bzw. ihre Reduzierung auf eine Kompensation, die wegen ihrer Geringfügigkeit diese Bezeichnung nicht verdient, stimmt bedenklich und ist deshalb auch so deprimierend, weil die behandelten Enteignungen durch die kommunistischen Regierungen einher gingen mit fundamentalen Verletzungen von Grund- und Menschenrechten, deren Wiedergutmachung in einer zivilisierten Rechtsordnung eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Dieses hätte auch keine Belastung der Allgemeinheit der deutschen Staatsbürger, sei es kollektiv oder individuell, bewirkt.
Schon die in gewisser Hinsicht gequälten Argumentationen zeigen die Unsicherheit der Gerichte, anerkannte Normen auszuschalten und auf politische Betrachtungen auszuweichen. “
( Aus: „Der Schutz der kommunistischen Bodenreform durch „rechtsstaatliche Gerichtsbarkeit“ in :"„Rechtsstaatliche Ordnung Europas, Gedächtnisschrift für Albert Bleckmann“ )
Alle Rechtsstaatler und ARE-Mitstreiter für Freiheit, Recht und Eigentum, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung gratulieren und wünschen ihrem Mentor und einmaligem Vorbild weiterhin Schaffenskraft und Ausdauer. Seine Mitwirkung wird ständig gebraucht und seine Gedanken wirken weiter gegen fortgesetztes Unrecht. Professor Karl Doehring ermutigt uns alle, im Einsatz für den freiheitlichen Rechtsstaat nicht nachzulassen, trotz des „tiefen Sündenfalls“ der Politik und der Gerichte, um schließlich doch eine Wende hin zum Recht zu erreichen.
16.März 2009
Manfred Graf v. Schwerin
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