Verfahren
ENTEIGNUNG : Erben eines NS-Gegners erhalten Land nicht zurück
ENTEIGNUNG
Erben eines NS-Gegners erhalten Land nicht zurück
Sein Großvater soll von den Plänen der Gruppe um Graf von Stauffenberg gewusst haben: Ein Enkel von Friedrich Fürst zu Solms-Baruth kämpft seit fast zehn Jahren um die Rückgabe von rund 7000 Hektar Land in Brandenburg. Das Verwaltungsgericht Potsdam wies die Klage nun endgültig ab.
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A R E - Kurzinformation 138
Amtspflicht zu raschem Behördenhandeln
Behörde hat die Amtspflicht, Anträge mit der gebotenen Beschleunigung zu bearbeiten
Bürger stehen Schadensersatzansprüche gegen den Staat zu
Der Bundesgerichtshofs bejaht Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche wegen einer unzumutbaren Verzögerung beim Handeln einer Behörde.
Antwort des Präsidenten des Europäischen Parlaments
Im Anhang finden Sie den Brief von dem Präsidenten des Parlaments Josep Borrell Fontelles.
Eine kleine Hoffnung ?
Protest von Prof. Dr. iur. Pechstein ....und die Antwort ( die schöne Gerichtsbarkeit- die schöne EuGH-Justiz..)
Schon VOR DEM URTEIL hat Professor Dr. iur. Pechstein an den Luxemburg-Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften geschrieben, und zwar wegen eines sachlichen Irrtums des Generalanwalts Jacobs, der zu einer völlig falschen Urteilsfindung führen könnte.Im Anhang finden Sie diesen Brief.
Antwort von dem Ombudsman Pr. Diamandouros
Im Anhang finden Sie die Kopie der Replik des Ombudsmans des Europäischen Parlaments.
Die Unsicherheit ist deutlich...Wir verfolgen die Sache gezielt weiter .
ARE-Brief an the European Ombudsman Prof. Dr. Diamandouros vom 3. Juli 2006
The European Ombudsman
Prof. Dr. N. DIAMANDOUROS
1, Avenue du President Robert Schuman
F 67001 Strasbourg –Cedex
ARE-Pressemitteilung vom 1. Juni 2006
Fall Bars - Pressemitteilung von RA v. Raumer von 24. Oktober 2006
Soeben hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auf die Sitzung vom 16. Oktober 2006 im Fall BARS ./. Deutschland; Beschwerde- Nr. 2725/04 verkündet, dass die Beschwerde zurückgewiesen wurde.
Mit seiner Beschwerde hatte Herr BARS geltend gemacht, ihm stünden Ansprüche auf Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und Rückgabe des seinem Vater auf Grund politischer Verfolgung und Denunziation in der sowjetischen Besatzungszeit entzogenen Grundbesitzes zu, die Verweigerung solcher Ansprüche durch deutsche Gerichte verstoße nicht nur gegen deutsches Recht, sondern auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).