Beiträge des Monats Oktober 2002
< Fristverlängerung für BRD zum 08.11.2002 > EGMR verlängert der BRD auf Antrag die Frist zur Erwiderung
Fristverlängerung für BRD zum 08.11.2002
von Dr. Thomas Gertner, 02.10.2002
Der EGMR hat auf deren Antrag hin der BRD die Frist zur Erwiderung auf meine am 22.05.2001 eingereichten 47 Beschwerden gegen das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, die erstmals am 07.10.2002 ablief, um einen Monat verlängert. Eine weitere Fristverlängerung ist nicht ausgeschlossen. Es ist auch nicht ungewöhnlich, Fristverlängerungen in Anspruch zu nehmen. Auch ich als Rechtsanwalt war darauf schon sehr häufig angewiesen gewesen; denn ich hätte meinem jeweiligen Mandanten sehr geschadet, wenn ich unter Zeitdruck unüberlegte Schriftsätze den Gerichten vorgelegt hätte. Und hier geht es für die BRD nicht nur um sehr viel Geld, sondern um ihr internationales Renomé.
Zurück zur Archiv-Übersicht