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Bundesministerium der Justiz unterliegt vor OVG Berlin-Brandenburg


Das Bundesministerium der Justiz steht im Verdacht, den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages in amtlichen Stellungnahmen unzutreffende Angaben über die Tatsachen der Verfolgung von Personen im Rahmen der Boden- und Wirtschaftsreform gemacht und das dabei verübte stalinistisch geprägte Repressionsunrecht maßgeblich verharmlost zu haben. Um diesen Nachweis führen zu können, hat der Münchener Rechtsanwalt Dr. Johannes Wasmuth vom Bundesmnisterium der Justiz die Herausgabe der Stellungnahmen nach Maßgabe des Informationsfreiheitsgesetzes verlangt. Die Weigerung der Herausgabe hat nun auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg als rechtswidrig beurteilt. Die vom Bundesministerium der Justiz eingelegte Berufung hat der 12. Senat des Gerichts am 5.10.2010 zurückgewiesen. Damit ist das Ministerium auch mit seiner Argumentation gescheitert, durch die Herausgabe der Stellungnahme werde die Befriedungsfunktion des Petitionsverfahrens beeinträchtigt. Dem war Rechtsanwalt Dr. Wasmuth in der mündlichen Verhandlung mit der Feststellung begegnet, Aufgabe des Petitionsverfahrens sei es nicht, "Mauscheleien" der Verwaltung geheim zu halten und es dem Bürger zuzumuten, falsche Stellungnahmen eines Bundesministeriums hinnehmen zu müssen. Die Bundesrepublik Deutschland sei schließlich kein Obrigkeitsstaat. Dies müsse insbesondere bei der Aufarbeitung von schwerstem Unrecht in der SBZ beachtet werden. Das Verfahren dürfte Pilotfunktion für diverse weitere Fälle haben, in denen die Verwaltung die Herausgabe von Unterlagen mit dem Ziel verweigert, die Aufarbeitung kommunistischen Unrechts in SBZ und DDR zu erschweren oder gar zu vereiteln.