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Bundesjustizministerium unterliegt im Rechtsstreit gegen RA Johannes Wasmuth


In einem Urteil vom 05.10.2010, dem eine Klage von Rechtsanwalt Johannes Wasmuth gegen das Bundesjustizministerium zugrunde liegt, hat das OVG Berlin/Brandenburg den Anspruch auf Zugang zu einer vom Ministerium gegenüber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages abgegebenen Stellungnahme festgestellt.
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