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Schwarzbuch

Vorwürfe gegen Fritsch erneuert ...von K. D. Grote ( MAZ)


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Vorwürfe gegen Fritsch erneuert

Schäden durch Immobiliengeschäfte

KLAUS D. GROTE

POTSDAM Die Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (Are) erhebt schwere Vorwürfe gegen Landtagspräsident Gunter Fritsch (SPD). Fritsch sage die Unwahrheit und täusche die Öffentlichkeit. Are-Anwalt Thorsten Purps bezieht sich auf Aussagen Fritschs im Stadtfernsehen von Brandenburg/Havel. Dort hatte der Landtagspräsident gesagt, die Zuständigkeit für den umstrittenen Verkauf von 150 Immobilien im früheren Landkreis Strausberg (heute Märkisch-Oderland) habe bei der Stadt Strausberg gelegen. Fritsch war damals Landrat. In einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) wurde seiner damaligen Behörde ein krasses Fehlverhalten bei der verweigerten Rückübertragung eines Grundstückes bescheinigt. Der Kläger kam erst im vergangenen Herbst nach 16-jährigem Streit zu seinem Recht und Grund (MAZ berichtete).

150 weitere, kurz nach der Wende im Landkreis abgewickelte Immobiliengeschäfte gelten als umstritten, weil sie die Alteigentümer um ihr Recht auf Rückübertragung brachten. Nach Ansicht von Anwalt Purps sei zweifelsfrei nachzuweisen, dass in mindestens 16 Einzelfällen Fritsch Verantwortung trug und für die betreffenden Grundstücke eine "besondere Investition" ausgestellt habe. Die Grund stücke des Landkreises durften danach nicht rückübertragen werden, wurden aber verkauft und anschließend zu einem vielfachen des Verkaufserlöses weiterveräußert. Fritsch wies die Vorwürfe zurück.

Der Are-Vorsitzende Manfred Graf von Schwerin erneuerte die Rücktrittsforderung an Fritsch. Ein weiteres Fehlverhalten wirft die Are der SPD-Landtagsabgeordneten Britta Stark vor, die als Präsidentin des Landesrechnungshofes vorgesehen ist. Stark sei in ihrer Funktion als innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion bereits 1998 gebeten worden, die zweifelhaften Immobiliengeschäfte von Strausberg zu prüfen, habe dies aber unterlassen. Purps sprach ihr deshalb die Eignung als Rechnungshofpräsidentin ab.

Kritik übt die Aktionsgemeinschaft auch an der Vergabepraxis der landeseigenen Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft (BVVG). Die Festsetzung zu niedriger Kaufpreise habe im großen Stil zu einer unzulässigen Subvention geführt. Die Are beruft sich auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin und auf Schätzungen des Bundesrechnungshofes. Demnach belaufe sich der Schaden auf mindestens 650 Millionen Euro.