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Schwarzbuch

"Den Preis überprüfen lassen" / Bauernzeitung, 7. Woche 2015


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Wer beim Kauf von Pachtflächen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz zu viel an die BVVG gezahlt hat, kann nun nach entsprechenden Gerichtsurteilen das zu viel gezahlte Geld zurückbekommen.

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