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SED-OPFER- RENTE :Kompromiss bei Bedürftigkeitsklausel


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nach der folgenden Meldung im Deutschland-Radio, aus Quelle "Thüringer Allgemeine", soll es einen Kompromiss analog des Nichtanrechnens des Renteneinkommens bei NS-Opfern geben

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> Aus

> Deutschland-Radio Mittwoch, 23. Mai 2007 08:00 Uhr

> Zeitungsbericht:

Die Große Koalition einigt sich auf Kompromiss zu Entschädigung von
SED-Opfern.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Bedürftigkeitsprüfung solle für jene wegfallen, die bereits eine Rente erhielten, berichtet die "Thüringer Allgemeine" unter Berufung auf Angaben aus der Unionsfraktion. Es bleibe aber bei einer Beschränkung des Anspruchs für politische Häftlinge, die länger als sechs Monate im Gefängnis gewesen seien. Der Entschädigungsbetrag solle einheitlich 250 Euro monatlich betragen. Durch die Lockerung der Bedürftigkeitsprüfung steigen den Angaben zufolge die Kosten von 50 Millionen auf 150 Millionen Euro pro Jahr.

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von Herrn W. Stiehl empfangen -