Russland-Aktuell / von Prof.Wolfgang Seiffert
Russland-Aktuell
Die Internetzeitung von .RUFO
Montag, 23.07.2007
Litwinenko, das Grundgesetz und die Doppelte Moral
Von Prof.Wolfgang Seiffert, Hamburg. Putin beklagt immer wieder, dass der Westen mit zweierlei Maß messe, wenn es um Russland geht. Tatsächlich werden Rechtsnormen sehr verschieden genutzt. So auch im "Fall Litwinenko".
Doch allgemein ist bekannt, dass die meisten Staaten die Auslieferung eines eigenen Staatsangehörigen an einen anderen Staat verfassungsrechtlich untersagen.
Auch das deutsche Grundgesetz verbietet Auslieferung
So heißt es z.B. in Artikel 16 des deutschen "Grundgesetzes: " Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden" Ähnlich schreibt Artikel 61 der russischen Verfassung vor: "Ein Bürger der Russischen Föderation darf nicht aus der Russischen Föderation ausgewiesen oder an einen anderen Staat ausgeliefert werden". Ebenso liefert Großbritannien keinen "Citizen" an einen anderen Staat aus.
Von dem russischen Staat verlangen die britischen Behörden aber den Bruch seiner Verfassung.
Anders im Fall der 13 CIA-Agenten, gegen die das Amtsgericht München Haftbefehl erlassen hat. Das deutsche Justizministerium bestätigte in diesem Fall, dass nach dem mit den USA bestehenden Rechtshilfeabkommen eine Auslieferung möglich, "aber nicht zwingend" ist.
Die USA verweigern Auslieferung von CIA-Agenten – Berlin schweigt
Die USA-Behörden verweigerten denn auch eine Zusammenarbeit mit den deutschen Ermittlern. Die Bundesregierung hat Bedenken, von den USA eine Auslieferung zu verlangen.
Viele deutsche Medien meinen im Fall der CIA-Agenten, das sei eben die Rechtslage. Die Weigerung Russlands, einen russischen Staatsangehörigen auszuliefern, aber nennen sie "Putins Rückfall" in den "kalten Krieg"(FAZ 18.Juli 2007).
Wird Bundeskanzlerin Merkel, wenn sie Ende diese Monats nach Sotschi zu Putin reist , weiter so mit zweierlei Maß messen? (Die Deutsche Botschaft in Moskau verteilt übrigens das deutsche Grundgesetz in russischer Sprache einschließlich des Artikels 16).
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Der Gastkommentar stammt von Professor Wolfgang Seiffert. Seiffert, Jahrgang 1926, war bis zum Jahre 1978 Professor für Internationales Wirtschaftsrecht und Völkerrecht in Ost-Berlin. Er siedelte dann in die Bundesrepublik über und arbeitete bis 1994 am Institut für Osteuropäisches Recht der Universität Kiel. Seit seiner Eremitierung lehrt er in Moskau Russisches und Europäisches Recht.