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Das Urteil kann Folgen für MV haben: Womöglich müssen hier Tausende Fälle neu bewertet werden...OZ -29.02.08


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Bodenreform: 3000 Fälle L w vor der Revision?

Der Bundesgerichtshof hat die Aneignung von Bodenrefofrriland durch das Land Brandenburg als „sittenwidrig und nichtig"

Von ELKE EHLERS

Rostock (OZ) In rund 3000 Fällen hat sich das Land Mecklenburg-Vor­pommern ehemaliges Bodenreform­land angegeignet, weil nach An­sicht der zuständigen Behörden kei­ne rechtmäßigen Erben ausfindig gemacht werden konnten. Dem Land fielen dadurch 8000 Hektar Land zu. Darüber informierte Agrar-minister Till Backhaus (SPD) ges­tern den Agrarausschuss des Landta­ges, der sich auf Antrag der CDU mit diesem Thema befasste.

Nach einem Skandal im Nachbar­land Brandenburg bewegt das The­ma auch Bodenreform-Bauern und ihre Erben in Mecklenburg-Vorpom­mern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in einem Urteil vom 7. Dezember 2007 (Az.: V ZR 65/07) das Vorgehen des Landes Branden­burg als „sittenwidrig und nichtig" bezeichnet, in dem sich das Nach­barland als Eigentümer von Boden-reform-Grundstücken ins Grund­buch eintragen ließ.

Die Grimmener Rechtsanwältin Catherine Wildgans geht davon aus, dass es ähnliche Fälle auch in Mecklenburg-Vorpommern gab. „Wo man auf die Schnelle keine Er­ben finden konnte, sind gesetzliche Vertreter eingesetzt worden, die dann dem Land die Grundstücke überließen", meint Wildgans.

In Schwerin wird dieser Vorwurf strikt zurückgewiesen. „Wir haben gründlich geprüft, bevor ein Boden­reform-Grundstück in Landesbesitz überging", so Dr. Jürgen Buchwald, zuständiger Abteilungsleiter im Schweriner Agrarministerium, auf OZ-Anfrage. Stand ein verstorbe­ner Eigentümer im Grundbuch, ha­be die landeseigene Landgesell­schaft nach 1992 umfangreich re­cherchiert. Mitarbeiter hätten in Ein­wohnermeldeämtern, bei Nachlass­gerichten, im Bundesverwaltungs-amt Gießen, Kirchenbüchern und direkt vor Ort in den Agrarbetrieben und Gemeinden nach Erben ge­sucht. Buchwald: „Unsere Vorge­hensweise unterscheidet sich grund­legend von der in Brandenburg." Nur wenn bis zum Stichtag im Okto­ber 2000 keine Erben gefunden wur­den, setzte das Land Vertreter ein, über die die Immobilie dann dem Land zugesprochen wurde.

Pikant: Die Landkreise setzen da­für als unabhängige Dritte neben Rechtsanwälten häufig frühere Mit­arbeiter der Landgesellschaft ein, die zuvor in ihrem aktiven Dienst ge­nau diese Erben nicht gefunden hat­ten. „Das legt den Schluss nahe, dass das Land gar keine Erben fin­den wollte", mutmaßt Rechtsanwäl­tin Wildgans. Buchwald hält dage­gen: „Diese Privatpersonen hatten die beste Kenntnis der Materie."

Nach Kenntnis von Rechtsanwäl­tin Wildgans schmoren „bei den Landkreisen noch Schränke voller Akten", die nach dem Brandenbur­ger Urteil nochmals geprüft werden müssten. „In Schreiben an Ministeri­um, Landkreise und kreisfreie Städ­te verlangen wir Auskunft, um wel­che Fälle es sich handelt", sagt die Anwältin. Laut Buchwald kann es sich dabei nur um Grundstücke han­deln, die das Urteil nicht berührt. Seite 5: Bericht

STICHWORT

Bodenreform 1945

Die Bodenreform stand am An­fang der Neuordnung der Eigen­tumsverhältnisse nach dem Zwei­ten Weltkrieg in Ostdeutschland. Unterm Motto „Junkerland in Bauernhand" wurde in der Sowje­tischen Besatzungszone, später DDR, Großgrundbesitz über 100 Hektar (ha) entschädigungs­los enteignet. Dazu kam Grund und Boden von Kriegsverbre­chern und Nazi-Führern. Insge­samt war ein Drittel der Wirt­schaftsfläche im Osten betroffen. 7000 Großagrarier verloren da­mals 2,5 Millionen Hektar. Insge­samt wurden 3,1 Mio. Hektar an 500 000 Landarbeiter, Bauern, Umsiedler u.a. verteilt.