Pressemitteilung der ARE in Verbindung mit der Anwaltskanzlei Dr. Thorsten Purps
Pressemitteilung
der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum in Verbindung mit der Anwaltskanzlei Dr. Thorsten Purps
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 07.12.2007 (Az. V ZR 65/07) dem Land Brandenburg im großen Stile sittenwidriges Verhalten bei der willkürlichen Inanspruchnahme von Grundstücken aus der Bodenreform so genannter „anonymer Erben" attestiert. Ca. 10.000 Einzelfälle sind nach eigenen Angaben des Finanzministeriums des Landes Brandenburg betroffen. Die schallende Ohrfeige des Bundesgerichtshofs müsste Anlass genug sein, um den sittenwidrig verursachten Schaden zu beseitigen und den Neusiedlererben ihr Eigentum zurück zu geben.Leider ist hiervon wenig zu spüren. Auf der Pressekonferenz vom 04.06.2008 brüstet sich Finanzminister Speer mit einer Erfolgsquote von 15 % der angemeldeten Ansprüche, muss hierbei jedoch einräumen, dass sich bisher kaum mehr als 4.000 - 5.000 Anrufer beim Finanzministerium gemeldet haben. Diese Verfahrensweise lässt erkennen, dass das Landesministerium gezielt eine Suche nach den „anonymen Erben" blockiert. Sämtliche Fachjuristen und Experten auf dem Gebiet der Erbenermittlung sind nämlich einer Meinung:Eine erfolgversprechende Suche nach den Erben geht nur auf der Grundlage der Aufgebotsverfahren nach §§ 946 f. ZPO i.Verb.m. § 1965 BGB, § 927 BGB. Nur bei Einhaltung dieser Verfahrensweise ist gewährleistet, dass die Eintragung im Bundesanzeiger gemäß § 948 ZPO erfolgen kann.Erst wenn diese öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger sichergestellt ist, werden die Erbenermittter bei einer durchschnittlichen Erfolgsquote von 70 % - 80 % die anonymen Erben „aufspüren". Bei einer geschätzten Anzahl von 10.000 Einzelfällen bedarf es keiner komplizierten Arithmetik, um die Erfolgsquote mit ca. 7.000 - 8.000 Fällen zu beziffern. Wenn demgegenüber Finanzminister Speer mit 15 % bei ca. 4.000 - 5.000 „Telefonanrufern" aufwartet, dann ist dies ein Ausdruck für einen völligen Fehlschlag bei der Suche nach den „anonymen Erben".Erschwerend kommt hinzu, dass das Finanzministerium sich beharrlich weigert, mit Erbenermittlungsinstituten zusammenzuarbeiten. Es wurde sogar mit einem denkbar geringen Kostenaufwand (ca. 700 - 800 € Schulungskosten) von Seiten der Erbenermittler angeboten, das Personal des Finanzministeriums entsprechend zu schulen. Auch hier winkt Speer ab und verzichtet großzügig auf das formalisierte Aufgebotsverfahren. Hierin kommt der fehlende gute Wille des Finanzministeriums des Landes Brandenburg klar zum Ausdruck.Mit den gebotenen politischen und rechtlichen Mitteln muss jetzt gegen diese brandenburgische „TAW-Methode" /(Totschweigen, Aussitzen Wegdrucken") angegangen werden!Dennoch soll es am Rat und dringenden Appell an die Verantwortlichen nicht fehlen, endlich die Aufgebotsverfahren konsequent zu betreiben- und damit nunmehr an die Betroffenen zu denken. Es ist höchste Zeit für eine ernsthafte Schadensbegrenzung, auch im Interesse des Ansehens Brandenburgs und der Rechtsstaatlichkeit. Die Schäden müssen, so gut es geht, beseitigt und die Landwegnahmen rückgängig gemacht werden..
gez. Dr. Th. Purps 05.06.2008
für ARE- M. Graf von Schwerin