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Schwarzbuch

Grundbesitzer, ohne es zu wissen!


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P r e s s e m i t t e i l u n g

17. Oktober 2006

Junge Länder: Tausende Enteigungen nichtig? Grundbücher unrichtig ?

- ARE: Grundbuchmanipulationen der Wendezeit sind zu belegen / Erben gesucht -

Abertausende Immobilien in den jungen Ländern konnten möglicherweise gar nicht von DDR-Behörden nach ihren eigenen Gesetzen rechtswirksam enteignet werden.

Aufgrund von mehrjährigen Prüfungen und Recherchen stehe jetzt fest, daß unzählige Eigentümer und Erben ihre Grundstücke im Osten objektiv gar nicht verlieren konnten,erklärte die Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum ( ARE) im nordhessischen Borken.

Wie der Vorsitzende des ARE- Zusammenschlusses der von Enteignung und kommunistischer Verfolgung Betroffenen, Manfred Graf v. Schwerin, in Borken erklärte, verfügt die Organisation über “handfeste Nachweise”, daß Verträge und Grundbücher manipuliert wurden.

“Zur Vortäuschung einer rechtsgültigen Enteignung mit entsprechend zurechtgeschneiderten Verträgen und Eintragungen in den Grundbüchern sind zahllose – meist hochwertige-Immobilien – bestimmten Interessenten zugespielt worden. Und dies von Stellen, die zum Verkauf nach dem damals gültigem Recht gar nicht berechtigt waren”, sagte der ARE-Chef und bezog sich dabei auf eine Reihe von Untersuchungsergebnissen aus Brandenburg.

Nach Überzeugung der ARE- Organisation erweist sich damit, daß Tausende Verträge aus der Wendezeit um 1990 -ungültig bzw. sogar nichtig sind und die neuen Erwerber nichtrechtmäßige Eigentümer werden konnten. “Das bedeutet, es geht um Immobilien, die zum Ende der DDR unverändert unter staatlicher Verwaltung standen. Sie müßten im Grundsatz noch verfügbar sein und von den rechtmäßigen Eigentümern und Erben beansprucht werden können”, sagte Graf v. Schwerin weiter.

Da in diesen Fällen eine Verjährung nicht in Betracht komme, gehe es nunmehr darum, daß sich Träger von Ansprüchen an Ost-Grundstücken melden, die bis jetzt noch zu Unrecht annehmen, ihren Besitz längst verloren zu haben. So könnte eine genaue Überprüfung der Verträge und vor allem der Verkaufsberechtigung und Richtigkeit der Grundbücher erfolgen.

“Erstaunlicherweise fehlen vielfach die Originale zu den Verträgen, übertragen wurde mit beglaubigten Kopien” vermerkt hierzu der zuständige Rechercheur der ARE, der bereits nach Angaben des Verbandes dank seiner Detailkenntnis auch des DDR-Bodenrechts verschiedenen Betroffenen “auf die Spur” helfen konnte, ihr Eigentum zurückzuerhalten.

Daher wurde jetzt eine erste Modell-Klage auf Grundbuchberichtigung eingereicht.