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Presseerklärung: "Neue Fakten zur Schieflage der Brandenburgischen Generalstaatsanwaltschaft in der Bodenaffäre"


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Neue Fakten zur Schieflage der Brandenburgischen Generalstaatsanwaltschaft in der Bodenaffäre “-         ARE: „Kein Bravourstück von Unabhängigkeit der Justiz“- 

Zum Stand der seit einem Jahr  die Öffentlichkeit erregenden „Brandenburger Bodenaffäre“ und zur neuesten Entwicklung gibt die „Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) “ Folgendes bekannt:

  "Zwei Erben von Bodenreformland haben kürzlich vor dem Oberlandesgericht Brandenburg den Antrag auf Klageerzwingung gemäß § 172 Abs. 2 StPO gestellt. Nachdem erneut die Staatsanwaltschaft Potsdam mit Verfügung vom 22.09.2008 sowie die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg ( verantwortlich Herr Rautenberg ) mit einer weiteren Verfügung vom 05.12.2008 die Vorermittlungen gegen Funktionsträger des Landes  Brandenburg mangels Tatverdachts eingestellt hat, ist nunmehr das Brandenburgische Oberlandesgericht gefordert. Es geht hierbei um den Tatvorwurf der Veruntreuung von Vermögenswerten so genannter „anonymer Erben“ durch das Land Brandenburg. 

Mit dem Urteil des BGH vom 07.12.2007 (AZ: V ZR 65/07) hatten die Karlsruher Richter dem Finanzministerium des Landes Brandenburg bescheinigt, dass es bei der Entziehung von 10.000 Grundstücken zu Lasten anonymer Erben sittenwidrig gehandelt hat, wobei gleichzeitig der Vorwurf erhoben wurde, dass die Vorgehensweise des Landes Brandenburg an die Praxis der DDR erinnert.

 Zur Erinnerung: Das Land Brandenburg hatte sich selber zum gesetzlichen Vertreter der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform bestellt, um den Erben ihr Eigentum an diesen Grundstücken zu entreißen.  

Tatsächlich geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass dies den Straftatbestand der Veruntreuung gemäß § 266 StGB objektiv erfüllt.- Auch könne sich das Land nicht darauf berufen, dass es durch ominöse „Freistellungserklärungen“ aus Mai 2000 zu Gunsten der Genehmigungsbehörden einen Willen zur Schaffung eines Ausgleichs zum Ausdruck gebracht habe.- Letztlich scheitert aber – so die Position der Generalstaatsanwaltschaft - eine Verurteilung der Funktionsträger daran, dass diese „nicht vorsätzlich“ gehandelt hätten. Sie betrogen sozusagen „aus Versehen“. Die handelnden Personen hätten nämlich nicht im Bewusstsein der pflichtwidrigen Vorgehensweise gehandelt, da sie sich im juristischen Sinne in einem so genannten „Verbotsirrtum“ befunden hätten.- Obwohl den zuständigen Stellen  der Ministerien die maßgeblichen Tatumstände bekannt waren, hätten sie sich, so die Staatsanwaltschaft, „ nicht in Kenntnis eines Pflichtverstoßes strafbar gemacht“

Erstmals stützt sich die Generalstaatsanwaltschaft auf den- moralisch höchst zweifelhaften- rechtlichen Gesichtspunkt der Verjährung gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, da das Land Brandenburg im konkreten Einzelfall bereits am 03.06.2002 als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wurde. Da nach Ablauf von fünf Jahren bis zu 02.06.2007 keine Ermittlungen gegen Beschuldigte durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet wurden, insbesondere keine Beschuldigtenvernehmungen angeordnet wurden, könne die Straftat nicht mehr weiter verfolgt werden. So die überaus „dünne“ Argumentation.

  Hierzu muss man wissen, dass bereits mit Schreiben vom 27.07.2006 Strafanzeige erstattet worden war. Die Staatsanwaltschaft hätte also rechtzeitig durch die Aufnahme von Ermittlungsmaßnahmen die Verjährung unterbrechen können. Nachdem zuvor die Staatsanwaltschaft in einem Parallelverfahren zum AZ: 430 UJs 20101/06 Wi bereits den objektiven Tatbestand der Untreue wegen eines angeblichen Kompensationswillen des Landes Brandenburg zurückgewiesen hatte, stützt sie sich nunmehr nur noch auf das fehlende Bewusstsein der pflichtwidrigen Vorgehensweise durch die zuständigen Stellen des Landes Brandenburg. Es kann im Übrigen nicht nachvollzogen werden, dass die Staatsanwaltschaft ohne die Tiefenprüfung durch ein Gericht nach entsprechender Beweisaufnahme schon in einer „vorauseilenden Wertung der Sachverhalte“ zu Gunsten der Angeschuldigten die Ermittlungen blockiert.  

Fazit: Die „Argumentationsfront“ der Staatsanwaltschaft bröckelt zunehmend. Wir hoffen und erwarten,dass das Brandenburgische Oberlandesgericht die Staatsanwaltschaft anweist, die Anklage  endlich zu erheben. Rechtsanwalt Dr. Thorsten Purps/ Potsdam vertritt die Erben im Verfahren vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht und ist optimistisch, dass die Richter eine „Tiefenprüfung“ durch die zuständige Gerichtsbarkeit nun doch anordnen werden. Nach seiner Auffassung versperrt die Staatsanwaltschaft den zuständigen Stellen den Weg, die rechtlichen Fragen in einem rechtstaatlichen Verfahren zu überprüfen.

  Nach Ansicht der ARE ist dieser Fall „kein Bravourstück von Unabhängigkeit der Justiz“. „Durch diese Entwicklung muß neben der juristischen auch die moralische und politische Rolle von Teilen der Brandenburgischen Staatsanwaltschaft zum Thema werden, das weiterverfolgt werden muß“, sagte der ARE-Bundesvorsitzender Graf von Schwerin in Potsdam. 

„Wir rechnen  mit einer Entscheidung  des OLG  bis Ende April 2009. Dann stehen gegebenenfalls weitere Schritte bevor...“ so der ARE-Vorstand.

  Voraussichtlich am 23. Februar 2009 wird die ARE im Zusammenarbeit mit dem Prozessbevollmächtigten RA Dr. Purps über den zu diesem Zeitpunkt gegebenen Stand der Entwicklung in einer Pressekonferenz im Hause der Kanzlei Streibörger/Speckmann in Potsdam, Hegelstr. 4 berichten und die nächsten Schritte ankündigen, insbesondere hinsichtlich des politischen Vorgehens.

ARE-gk-tp