Bodenreform-Skandal durch Bürokratie / Lausitzer Rundschau, T. Metzner, 17.03.2009
Die Bodenreform-Skandal um die „sittenwidrige" Enteignung von 10 000 Grundstücken durch das Land Brandenburg geht auf ein Eigenleben des Apparates im Finanzministerium zurück. Und auf Versäumnisse der früheren Regierungen unter Manfred Stolpe, die zu spät die Klärung der Bodenreform-Eigentumsverhältnisse angepackt haben. Zu diesen Ergebnissen kommt der der RUNDSCHAU vorliegende Entwurf für den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zur Bodenreform, den die Vorsitzende Jutta Lieske (SPD) fertiggestellt hat. „Eine Verselbstständigung der Fachebene muss für die Zukunft ausgeschlossen werden", heißt es in den „Schlussfolgerungen".
Keine gezielte Bereicherung
Nach dem 270-Seiten-Werk hat sich Brandenburg, als es 1999/2000 rund 10 000 Grundstücke (11 600 Hektar) übernahm, aber nicht gezielt bereichern wollen. Zwar gebe es „Anhaltspunkte", dass die Regierungen damals die „politische Brisanz" unterschätzt haben. Unverständlich sei auch, dass sich nach 1996 weder das Kabinett noch Minister mit dem Komplex Bodenreformland befasst hätten, obwohl es um „Entscheidungen von großer Tragweite" gegangen sei. „Jedoch gibt es keinen Beleg dafür, dass eine absichtliche und bewusste Verzögerung der Eigentümerermittlung oder ein kalkulierter Missbrauch . . . betrieben wurde, um Eigentum an Bodenreformland zu verletzen", heißt es. Die Regierung habe mit der „flächendeckenden Recherche von Bodenreformgrundstücken . . . viel zu spät begonnen und steht dafür in der Verantwortung." So erst sei die Zeitnot entstanden, die „hauptursächlich für die mangelnde Sorgfalt bei der Ermittlung" von Erben war. Der Schaden sei „fatal", denn „nicht ermittelte Eigentümer wurden behandelt, als seien sie nicht ermittelbar".
Am 2. Oktober 2000 lief die Frist für die Ost-Länder ab, eigene Ansprüche auf Bodenreformland zu sichern - und gegen private Erben durchzusetzen. Gesetzliche Voraussetzung dafür war, dass diese bekannt waren. Doch 1999 hatte Brandenburg in rund 10 000 von 80 000 Fällen noch keine Erben ermittelt. Das Land ließ sich zum gesetzlichen Vertreter dieser unbekannten Personen bestellen und dann selbst als Eigentümer eintragen, was der Bundesgerichtshof Ende 2006 als „sittenwidrig" rügte.
Mildere Bewertung
Ausgerechnet an diesem neuralgischen Punkt der Affäre kommt Ausschusschefin Jutta Lieske im Entwurf zu einer milderen Bewertung. Das Modell sei „aus damaliger Sicht rechtlich vertretbar" gewesen, steht dort. Allenfalls „hätte erkannt werden können", dass eine „übermäßige Nutzung einer gesetzlichen Sonderregel für die beschleunigte Bereinigung von Tausenden Fällen, bei denen für eine Einzelfallprüfung . . . keine Zeit mehr zur Verfügung stand, in einen rechtlichen Grenzbereich führte." Auch sonst führt Lieske viele Entlastungsmomente für das Land auf - sogar den Umgang mit Grundeigentum in der DDR, wo es eine vorherrschende „Rechtsunsicherheit, Verdunklung und Manipulation in eigentumsrechtlichen Fragen" gegeben habe. Der Bericht fällt gegenüber einer in der SPD und im Finanzministerium als zu kritisch gesehenen Zuarbeit der Obleute von SPD und CDU entschärft aus. Passagen wie die, dass Brandenburg gegen „rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen" habe, mit „verheerenden Auswirkungen" für das Ansehen, findet man nicht mehr.
Von Thorsten Metzner