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Justiz: Die Aufarbeitung der DDR-Diktatur ist gescheitert / DIE WELT, 25.09.2009


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  Von Uwe Müller und Grit Hartmann

Wie viele Menschen, die im Namen des SED-Regimes Straftaten und Verbrechen begingen, erhielten nach 1990 eine Haftstrafe? Die überraschende Antwort: 46. Diese und viele andere Zahlen zeigen, dass es eine umfassende juristische Aufarbeitung des DDR-Unrechts nicht gab. Und jetzt ist es zu spät.

Der einstige Staatsratsvorsitzende der DDR, Erich Honecker, kam ohne Gefängnisstrafe davon

Nach dem Zusammenbruch der DDR wollten es die Deutschen besser machen als 45 Jahre zuvor. Täter sollten zur Rechenschaft gezogen werden, Opfer Genugtuung erhalten. Heute steht fest: Die juristische Aufarbeitung der zweiten Diktatur ist gründlich gescheitert. Mit dem 3. Oktober 2000 waren die Delikte endgültig verjährt. Nun wurden die letzten noch laufenden Verfahren abgeschlossen. In Sachsen stellten die Ermittlungsbehörden ihre Arbeit 2001 ein. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt waren im Jahr darauf fertig, Thüringen folgte 2003.

Der letzte SED-Unrechtsprozess, ein Berliner Rechtsbeugeverfahren, wurde am 14. Juni 2005 vom Bundesgerichtshof mit einem Bewährungsurteil abschließend entschieden. Damit endete 15 Jahre nach der Vereinigung ein Kraftakt, der den Steuerzahler schätzungsweise einen zweistelligen Milliardenbetrag gekostet hat.

Und was ist dabei herausgekommen? Eine Antwort wird dadurch erschwert, dass verlässliche Angaben zum Wirken der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte fehlen. Kaum zu glauben: Die Politik hat den Bürgern bis heute keine offizielle Abschlussbilanz zu diesem bedeutenden Kapitel deutscher Rechtsgeschichte vorgelegt. Stillschweigend ist sie Rechenschaft schuldig geblieben. Steht bewusste Verschleierungstaktik dahinter oder gar schlichtes Unvermögen?

Für die letztere These spricht: Nach 1990 versäumten es die Justizminister von Bund und Ländern, gemeinsame Regeln festzulegen, um die SED-Unrechtsverfahren und ihre Ergebnisse einheitlich zu dokumentieren. Von Bundesland zu Bundesland wurde anders gezählt. Mancherorts erfasste man SED-Unrecht und vereinigungsbedingte Wirtschaftskriminalität getrennt, andernorts nicht. Ähnlich gelagerte Fälle wurden mitunter ganz verschiedenen Deliktgruppen zugeordnet.

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Die alten Länder, die bis 1995 die wenigen in ihrer Zuständigkeit liegenden Fälle abschließen konnten, verzichteten auf eine gesonderte Kennzeichnung. Totschlag ging in die Statistik als Totschlag ein, nicht als Gewalttat an der innerdeutschen Grenze. Die Bemühungen der DDR-Justiz, die bis zum 3. Oktober 1990 etliche Ermittlungsverfahren eingeleitet und einige rechtskräftige Gerichtsurteile zustande gebracht hatte, gingen völlig unter. Das Ergebnis ist ein selbst verschuldetes Unwissen über die juristische Aufarbeitung des Unrechts der zweiten deutschen Diktatur.

Für die These "Verschleierung" spricht: Auch im Nachhinein bestand kein Interesse, das Chaos zu ordnen und gegenüber der Öffentlichkeit Transparenz herzustellen. Im Gegensatz dazu unternimmt das Bundesjustizministerium, das hier die Initiative ergreifen müsste, große Anstrengungen, um alle Daten und Fakten zur Verfolgung der NS-Verbrechen zusammenzutragen. Die Statistik von Beschuldigten, rechtskräftig verurteilten Angeklagten und noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren wird regelmäßig aktualisiert und ist im Ministerium abrufbar.

Sogar Angaben zum Zeitraum von 1945 bis 1949, als die westdeutschen Gerichte unter der Aufsicht der alliierten Besatzungsmächte standen, sind vorhanden. Die sorgfältige Buchhaltung erklärt sich durch den starken Rechtfertigungsdruck, dem die alte Bundesrepublik ausgesetzt war. Nicht zuletzt wollte man vor 1990 Vorwürfe des Ostberliner SED-Regimes entkräften, im Westen würden NS-Täter verschont. Ein solcher Rechtfertigungsdruck bestand bei der Aufarbeitung der zweiten deutschen Diktatur nie.

Wer wissen will, wie und mit welcher Intensität der deutsche Rechtsstaat die systematischen Menschenrechtsverletzungen in der DDR verfolgt hat, ist auf Schätzungen angewiesen. Danach sind im Zusammenhang mit SED-Unrecht rund 75.000 Verfahren gegen etwa 105.000 Beschuldigte eingeleitet worden. Die hohe Zahl von Beschuldigten erklärt sich leicht: Allein die Erfassungsstelle Salzgitter hatte bis zur Wiedervereinigung rund 42 000 mutmaßliche Straftaten und bereits die Namen von 10.000 Beschuldigten erfasst.

99,2 Prozent der DDR-Bürger ins Zwielicht gerückt

Daneben trieben die Rehabilitierungsverfahren der Opfer und Erkenntnisse aus Stasi-Akten die Fallzahlen nach oben. Die Beschuldigten dürften zum Tatzeitpunkt, vielleicht einige Hundert Verdächtige ausgenommen, durchweg DDR-Bürger gewesen sein. Dies unterstellt, wurde nach 1989 maximal gegen jeden 120. strafmündigen Bürger der DDR ein Prüfverfahren eröffnet. Das entsprach 0,8 Prozent der erwachsenen Bevölkerung vor dem Mauerfall. Wer da von der Kriminalisierung eines ganzen Volkes oder gar dem "Abstrafen als Prinzip der Transformation" redet, ist ein Verleumder. Denn er rückt absichtsvoll die übrigen 99,2 Prozent der DDR-Bürger ins Zwielicht.

77% Ja, das wäre gerechter gewesen23% Nein, das macht das DDR-Unrecht auch nicht ungeschehen301 abgegebene Stimmen

Aufschlussreich ist ein Vergleich mit den Zahlen der NS-Aufarbeitung: Die alte Bundesrepublik und später das vereinte Deutschland haben von Mai 1945 bis Januar 2007 im Zusammenhang mit nationalsozialistischen Straftaten Ermittlungen gegen 106.496 Beschuldigte geführt - kaum mehr als im Falle des DDR-Unrechts, was angesichts der Monstrosität der NS-Verbrechen überrascht.

Deshalb ist der Justiz immer wieder vorgehalten worden, sie habe bei der "zweiten Vergangenheitsbewältigung" das gutmachen wollen, was sie bei der ersten versäumt hatte - diesen Vorwurf hat die PDS regelmäßig erhoben. Sie lehnte den Begriff vom "Unrechtsstaat DDR" sogar als "unwissenschaftliche Verdrängungsvokabel" ab und bezeichnete die strafrechtliche Aufarbeitung der SED-Vergangenheit als "Überkompensation des notorischen Versagens gegenüber den NS-Verbrechen". Diese kryptische Konstruktion gestattete es, von eigener Schuld und eigenem Versagen abzulenken.

Verurteilungsquote von nahezu Null

Entscheidender als die Zahl der eingeleiteten Verfahren sind aber deren Ergebnisse. Die rund 75.000 Ermittlungsverfahren mündeten laut einem Forschungsprojekt der beiden Rechtshistoriker Klaus Marxen und Gerhard Werle von der Berliner Humboldt-Universität in gerade einmal 1021 Anklagen, die Zahl von 105.000 Beschuldigten reduzierte sich drastisch auf 1737 Angeklagte. Klarer gesagt: 98,6 Prozent der eingeleiteten Verfahren liefen ins Leere, und 98,4 Prozent der Beschuldigten kamen ungeschoren davon. Präsentierte ein Kriminalist seinem Vorgesetzten solche Abschlussquoten, würde er wohl zur Verfolgung von Falschparkern abgestellt.

Einige der 1737 Angeklagten mussten sich in gleich mehreren Verfahren verantworten, etwa wegen Amtsmissbrauchs und wegen Wahlfälschung. Von solchen Mehrfachanklagen abgesehen, bleiben 1426 angeklagte Personen übrig. Rechtskräftig verurteilt wurde etwa jeder Zweite - lediglich 753 Angeklagte. Das ist, juristisch betrachtet, die Zahl der Täter der SED-Diktatur. Bezogen auf die Menge der Beschuldigten entspricht das 0,7 Prozent. Die Verurteilungsquote liegt also nahe null.

Bei acht Verurteilten verzichteten die Richter vollends auf eine Strafe, gegen 165 Straftäter verhängten sie Geldstrafen im überwiegend niedrigen und mittleren Bereich. 580 Verantwortliche erhielten eine Freiheitsstrafe, die aber in neun von zehn Fällen zur Bewährung ausgesetzt wurde. Selbst wer des Totschlags, der Misshandlung von Gefangenen und der Verhängung exzessiver Zuchthausstrafen für schuldig befunden worden war, musste in aller Regel nicht ins Gefängnis. Zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilten die Richter nur 46 Angeklagte.

Bezogen auf die anfänglich Beschuldigten, entspricht das einer Quote von 0,04 Prozent. Das ist, gerundet, eine glatte Null. Im Licht dieser Urteilspraxis scheint das SED-Regime rehabilitiert. Angesichts des in 44 Diktaturjahren geschehenen Unrechts - dabei ist die von stalinistischem Terror geprägte Zeit von 1945 bis 1949 einbezogen - sind 46 Gefängnisstrafen eine Nichtigkeit. In bewährter deutscher Kontinuität sind die Täter wieder einmal verschont worden. Wer aber Täter verschont, verharmlost zugleich ihre Taten.

Ein Rechtsstaat ohne Sinn für Prioritäten

Wegen sogenannter teilungsbedingter Straftaten ermittelte man übrigens gegen einige Tausend Westdeutsche - in fast ausnahmslos allen Fällen ging es um Spionage. Die Gerichte schickten 64 Agenten ins Gefängnis. Die Relation ist erhellend: 64 Haftstrafen wegen Spionage für die DDR und 46 Haftstrafen wegen der im SED-Staat begangenen Verbrechen. Offenbar hat der Rechtsstaat nach der Wiedervereinigung seinen Kompass verloren. Er irrte orientierungslos umher, ohne jeglichen Sinn für Prioritäten.

Woran soll man das Scheitern dieses Kapitels deutscher Wiedervereinigungsgeschichte messen? Ein Vergleich mit der als gescheitert empfundenen Verfolgung des NS-Unrechts liegt nahe. Er ist zwar wegen der großen Unterschiede zwischen den im Namen beider Regimes verübten Verbrechen nur bedingt aussagekräftig. Auffällig ist jedoch, dass die nationalsozialistischen Verbrechen durchweg konsequenter bestraft worden sind. Von den 106.496 Beschuldigten, von denen fünf Prozent wegen schwerer Kriegsverbrechen angeklagt waren, wurden 6498 rechtskräftig verurteilt. Das entspricht einer Quote von 6,1 Prozent. Gegen 98 Prozent der Verurteilten verhängten die Gerichte schwere und schwerste Sanktionen: 13 Todesstrafen, 167 lebenslange und 6201 befristete Freiheitsstrafen.

"Auge um Auge" gilt hier nicht

Der zweite Maßstab, das Leid der Opfer, taugt ebenfalls nur begrenzt. Der Rechtsstaat verfährt nicht nach dem alttestamentarischen Prinzip "Auge um Auge, Zahn um Zahn". Gleichwohl gehört es zu seinen Prinzipien, dass Schuldsprüche die Erfahrungen der Geschädigten nicht ausblenden. Der SED-Staat hatte mehr als 200.000 Menschen aus politischen Gründen ins Gefängnis gesteckt. Die verhängten Strafen summieren sich, eine durchschnittliche Haftdauer von 15 Monaten unterstellt, auf 250.000 Gefängnisjahre. Gemessen an diesen Schicksalen, sind 46 Gefängnisstrafen für die Täter des Regimes ein Schlag ins Gesicht der Opfer.

Der dritte Maßstab beleuchtet einen anderen Umstand: Er interpretiert die Intensität, mit der kriminelles Verhalten bestraft wird, als Ausdruck der Missbilligung dieses Verhaltens durch die Gesellschaft. Um den Stellenwert des DDR-Unrechts einordnen zu können, bietet sich ein Blick in die Kriminalstatistik an. Sie enthält viele Vergleichsmöglichkeiten.

Um eine herauszugreifen: Nach dem Strafgesetzbuch wird Sachbeschädigung mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, in schweren Fällen bis zu drei Jahren (gemeinschädliche Sachbeschädigung) oder bis zu fünf Jahren (Zerstörung von Bauwerken) geahndet. Im Jahr 2006 wurden wegen dieses Delikts insgesamt 8951 Beschuldigte rechtskräftig verurteilt. 158 Täter erhielten eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Damit hat die wiedervereinte Republik die in einem Jahr aufgelaufene Sachbeschädigung deutlich härter sanktioniert als die Verbrechen einer ganzen Diktaturepoche.

Der Text ist ein Auszug aus dem Buch: "Vorwärts und Vergessen! Kader, Spitzel und Komplizen - wie das Erbe der SED-Diktatur unsem Land bedroht". Es erscheint am 2. Mai bei Rowohlt Berlin und kostet 16,90 Euro.