WiROZ

Schwarzbuch

Pressemitteilung: ARE stößt Musterklage auf Staatshaftung gegen verantwortliche Länder an


| | |

Pressemitteilung

Rechtsstaatlicher Skandal in Tausenden Ausgleichsleistungsverfahren: Akten seit 15 Jahren nicht bearbeitet

ARE stößt Musterklage auf Staatshaftung gegen verantwortliche Länder an

Bereits am 27. September 1994 hat der Gesetzgeber das Ausgleichsleistungsgesetz erlassen, das Ausgleichsleistungsansprüche für die besonders schweren Unrechtsfälle für Personen gewährt, die in der SBZ unter sowjetischer Besatzungshoheit durch schlimmste Willkürmaßnahmen ihr Vermögen verloren haben. Von den Betroffenen verlangt das Gesetz, ihre Ansprüche innerhalb der außergewöhnlich kurzen Ausschlußfrist von sechs Monaten geltend zu machen. Dennoch waren bis Mitte 1995 Hunderttausende Anträge bei den zuständigen Landesbehörden eingegangen.

Statt zu ermöglichen, diese Anträge ordnungsgemäß zu bearbeiten, haben die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ihre Behörden aber systematisch abgebaut. Abgesehen davon drohen nun noch weitere wesentliche Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge, weil die Lastenausgleichsämter aufgelöst werden sollen, so daß die notwendigen Verrechnungen der Ausgleichsleistungen mit Lastenausgleichsleistungen nicht erfolgen können, bis auf Bundesebene ehemalige Mitarbeiter des Bundesgrenzschutzes in die schwierige Rechtsmaterie eingearbeitet sind. Intern wird längst damit gerechnet, daß die Ausgleichsleistungsansprüche frühestens bis 2020 abgearbeitet sind. Dies ist ein für den Rechtsstaat beschämender, untragbarer Befund.

Die ARE hat daher den Münchener Rechtsanwalt Dr. Johannes Wasmuth um eine Stellungnahme zu möglichen Staatshaftungsansprüchen der Betroffenen gebeten. Darin sieht der Anwalt die betroffenen Länder grundsätzlich in der staatshaftungsrechtlichen Pflicht. In der Rechtsprechung sei längst geklärt, daß derart lange Verzögerungen von Verwaltungsverfahren selbst dann eine schwere Rechtsschutzverweigerung und damit rechtswidrig sei, wenn massenhaft unerledigte Verfahren Folge eines Behördenabbaus sei. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte seien Verfahren mit einer Gesamtdauer von maximal 6 Jahren noch tolerabel. Diese Dauer ist in nahezu sämtlichen Ausgleichsleistungsverfahren längst bei weitem überschritten.

Aufgrund der damit bestehenden massenhaften Amtspflichtverletzungen haben die verantwortlichen Länder für jeden den Betroffenen daraus entstandenen Schaden zu haften. Wasmuth sieht einen solchen Schaden insbesondere in der geänderten Wertbemessung für den nach § 3 Abs. 5 AusglLeistG begünstigten Flächenerwerb von Alteigentümern. Sie führt dazu, daß die Betroffenen inzwischen wesentlich weniger land- und forstwirtschaftliche Flächen erwerben können als noch vor kurzer Zeit. Der Schaden der Betroffenen liegt nach den Ausführungen Wasmuths deshalb nicht nur in der Differenz von noch vor Jahren bestehendem begünstigen Kaufpreis und aktuellem Kaufpreis, sondern für die nicht mehr begünstigt zu erwerbenden Flächen in der Differenz von ursprünglich begünstigtem Kaufpreis und aktuellem Verkehrswert. Das kommt die verantwortlichen Länder inzwischen teuer zu stehen.

Gestützt auf die rechtliche Stellungnahme Wasmuths hat die ARE nun dazu aufgerufen, die neuen Bundesländer jedenfalls durch eine Musterklage staatshaftungsrechtlich zur Verantwortung zu ziehen und dabei die durch die wesentlich verzögerte Entscheidungspraxis entstandenen Schäden geltend zu machen.

ARE - Pressestelle