Auszug: Wozu gibt es schließlich weisungsgebundene Staatsanwälte?
Wozu gibt es schließlich weisungsgebundene Staatsanwälte?
„Jeder Staatsanwalt hat als Vorgesetzten einen weisungsberechtigten Abteilungsleiter, der wiederum hat einen weisungsberechtigten Behördenleiter, der Behördenleiter unterliegt den Weisungen des Generalstaatsanwaltes und der Generalstaatsanwalt schließlich hat den Anweisungen des Justizministers zu folgen. Diese Anordnungsbefugnis der Exekutive gegenüber den Staatsanwälten hat in den Jahren ab 1933 dazu geführt, dass die Verbrechen der Nationalsozialisten nicht strafrechtlich geahndet wurden. Die weisungsgebundenen Staatsanwälte durften derartige Verbrechen nicht anklagen. Das Rechtssystem, das damals die Staatsanwälte an ihrer Arbeit gehindert hat, existiert als solches immer noch.“
(*„Die Abhängigkeit unserer Justiz“ N. Schlepp in Mehr Demokratie - Zeitschrift für direkte Demokratie -77- 1/08)
12.05.09
Liebe Freunde und Mitstreiter,
Mit dem oben genannten Aufsatz, aber noch mehr mit dem kürzlich erschienenen Beitrag „ Bananenrepublik in Sichtweite “ * ,hat der in Hannover amtierende Richter am Finanzgericht Norbert Schlepp, eine erstaunliche und für uns überraschende erste Abrechnung mit den Zuständen der bundesdeutschen „ Gewaltenvermischung “ nach Sichtung und Auswertung des vielen von uns ja bekannten unstrittigen Materials vorgenommen. Den neuen Beitrag finden Sie vollständig abgedruckt in unseren Homepages, deren Aufruf wir Ihnen sehr empfehlen können.Einmal mehr zeigt sich, dass es bei Unrecht in diesen Dimensionen keinen Schlußstrich geben kann. Mit gewisser Erleichterung stellen wir aber fest, dass sich - vielleicht typisch für deutsche Verhältnisse- mit dem Quadrat der Entfernungen nun doch mehr Bewegung hin zu positiven und gebotenen Veränderungen zu erkennen ist, auch bei der Frage „Unrecht und Schadensbegrenzung“. Dies geschieht womöglich auch wegen des Wahljahres, wahrscheinlich aber auch wegen des auch im 20. Jahr nach dem Mauerfall (!) nicht richtig in die Gänge kommenden „Aufbau Ost“.Wir rufen Sie heute zu unserem ARE-Bundeskongreß am 3./4. Juli ins „Alte Kraftwerk Borken“ bei Kassel, dem Gründungsort unseres Zusammenschlusses. Spannende aktuelle Beiträge u.a.. mit Diskussionen mit Vertretern einer neuen Politik sowie aus Rechts- und Wirtschaftswissenschaften erwarten Sie ebenso wie die Positionierung der ARE zur Wahlbegleitung und zu den vorbereiteten konkreten Gesetzes-Novellierungen für die Zeit ab September 09. ( Flächenerwerb/ Stichtag 2004, „schwarze Enteignungen“, „Brandenburger Bodenaffäre“ etc.)Soviel für heute und bei dieser Gelegenheit .Für eine rechtzeitige Anmeldung in Borken wären wir dankbar und verbleiben in alter Verbundenheit und mit freundlichen Grüßen
* Auf den Begriff „Bananenrepublik“ wurde schon verschiedentlich abgehoben, er wird z.B. auch bei dem Beitrag des Bundesrichters a.D. Falk v. Maltzahn in seinem Fazit verwendet
Manfred Graf v. Schwerin
ARE Bundesvorsitzender