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Schwarzbuch

Presseerklärung ABL 16 April 2010


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P R E S S E E R K L Ä R U N G

Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V.

Bahnhofstr. 31, 59065 Hamm/Westfalen

T.02381-9053-171. www.abl-ev.de

An die Redaktionen

Verschleiern, vertuschen, verschweigen…

Bundesregierung unterstützt Wettbewerbsverzerrung in der ostdeutschen Landwirtschaft

Bauern rufen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an

Berlin, den 16.4.10. Das Maß ist voll für die Familie Bienstein aus Martensdorf bei Wismar. Seit über 4 Jahren wartet sie auf das Berufungsverfahren vor dem Landgericht in Berlin. Es geht um die wettbewerbsverzerrende Vergabepraxis landwirtschaftlicher Flächen seitens der BVVG. Jetzt hat die Familie Bienstein Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht, unterstützt durch Rechtsanwalt Dr.Thorsten Purps aus Potsdam und durch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Nach Auffassung der AbL handelt es sich um eine bewusste Verschleppung des Verfahrens, die ganz offensichtlich im Interesse der Bundesregierung ist. Hintergrund ist ein Hauptprüfungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland mit der Aufforderung, wettbewerbswidrige Regelungen bei der Flächenvergabe zu ändern. Die endgültige Einstellung des Hauptprüfungsverfahrens steht unter der entscheidenden Bedingung, dass keine weiteren Klagen oder Beschwerden gegen die Privatisierungspraxis der BVVG vorgebracht werden. Die AbL wirft der Bundesregierung vor, zur Vermeidung eines Hauptprüfungsverfahrens die EU-Kommission über die tatsächliche Situation getäuscht und zwei laufende Verfahren von AbL-Landwirten gegen die BVVG verschwiegen zu haben. Für die AbL liegt der Verdacht nahe, dass politischer Einfluss auf die Berliner Justiz genommen wurde, um das Verfahren der Familie Bienstein nicht fortzuführen. In einem internen Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) an das Bundesfinanzministerium (BMF), zuständig für die BVVG, wird an das BMF appelliert, die BVVG unbedingt zu Vergleichsverhandlungen anzuhalten. Andernfalls befürchtet das BMELV, dass bei weiteren Klageverfahren ein grundsätzlich neues Aufrollen der Privatisierungstätigkeit auf Ebene der europäischen Institutionen und „politische Turbulenzen drohen“, wie es in dem Schreiben heißt, welches der AbL vorliegt. Seit 1990 sind mehr als 90% der ehemals mehr als 1.1 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche der Treuhand/BVVG überwiegend an agrarindustrielle Betriebe verpachtet worden. Durch die Bindung des Kaufs an die Verpachtung und die mittlerweile erfolgte Pachtverlängerung auf 27(!) Jahre sind 80-90% der Betriebe, vor allem die mittleren und kleineren bäuerlichen Betriebe, wie der Betrieb der Familie Bienstein, von der Verteilung ausgeschlossen. Die AbL hofft, dass durch die Beschwerde beim EGMR die Berliner Gerichte dazu veranlasst werden, eine rechtliche, der Sache angemessene Verfahrensweise einzuleiten, um die Wettbewerbsverzerrungen in der ostdeutschen Landwirtschaft zu beenden.

V.i.S.d.P.: Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, AbL-Bundesvorsitzender.

T.0171-3627711

Weitere Informationen:

Franz-Joachim Bienstein, Landwirt aus Martensdorf. T.0170-2164373

Rechtsanwalt Dr. Thorsten Purps, 0331-275610

Jörg Gerke, Buchautor zum ostdeutschen Agrarkartell, T.038453-20400